Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.Den Vorschlag, die Juden auch zu öffentlichen len. *) Wo Grundgefetze sind, müssen sie beobachtet wer- den. Sonst, dünkt mich, muß bey Anstellung von Staatsbedienten von nichts Anderm die Frage seyn, als von der -- Fähigkeit. D. **) Dies eben ist die große Frage: ob ein solcher nie
zu ändernder, ewiger, politischer Unterschied da sey? Ich glaube es nicht. D. Den Vorſchlag, die Juden auch zu oͤffentlichen len. *) Wo Grundgefetze ſind, muͤſſen ſie beobachtet wer- den. Sonſt, duͤnkt mich, muß bey Anſtellung von Staatsbedienten von nichts Anderm die Frage ſeyn, als von der — Faͤhigkeit. D. **) Dies eben iſt die große Frage: ob ein ſolcher nie
zu aͤndernder, ewiger, politiſcher Unterſchied da ſey? Ich glaube es nicht. D. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0068" n="60"/> <p>Den Vorſchlag, die Juden auch zu oͤffentlichen<lb/> Aemtern zu laſſen, thut zwar Herr D. S. 118 ver-<lb/> wirft ihn aber wenigſtens vors erſte aus hinlaͤnglichen<lb/> Gruͤnden. Es ſey mir erlaubt, noch folgendes hin-<lb/> zu zu ſetzen. Zu vornehmen Bedienungen <hi rendition="#fr">ohne<lb/> Noth</hi> Auslaͤnder, oder auch Maͤnner von anderer<lb/> Religion als im Lande die allgemeine iſt zu nehmen,<lb/> kann dem Unterthan unmoͤglich angenehm ſeyn, und<lb/> iſt an einigen Orten gar wider die Grundgeſetze <note place="foot" n="*)">Wo Grundgefetze ſind, muͤſſen ſie beobachtet wer-<lb/> den. Sonſt, duͤnkt mich, muß bey Anſtellung von<lb/> Staatsbedienten von nichts Anderm die Frage ſeyn,<lb/> als von der — <hi rendition="#fr">Faͤhigkeit. <hi rendition="#et">D.</hi></hi></note>.<lb/> Dis tritt hier deſto mehr ein, wo die Religionen ei-<lb/> nen ſo großen nie zu aͤndernden politiſchen ewigen<lb/> Unterſchied <note place="foot" n="**)">Dies eben iſt die große Frage: ob ein ſolcher nie<lb/> zu aͤndernder, ewiger, <hi rendition="#fr">politiſcher</hi> Unterſchied da<lb/> ſey? Ich glaube es nicht. <hi rendition="#et"><hi rendition="#fr">D.</hi></hi></note> machen. Chriſten, die ſchuͤtzenden Buͤr-<lb/> ger, die das Vaterland und auch den Juden mit dem<lb/> Degen vertheidigen, Juden, Unterthanen die dem<lb/> Staat nichts geben koͤnnen, als Geld, auch nicht<lb/> einmahl bis ins zehnte und ſpaͤtere Geſchlecht, Kin-<lb/> der zu Vertheidigung des Vaterlandes zeugen, wenn<lb/> die Kinder nicht die vaͤterliche Religion verlaſſen ſol-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">len.</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0068]
Den Vorſchlag, die Juden auch zu oͤffentlichen
Aemtern zu laſſen, thut zwar Herr D. S. 118 ver-
wirft ihn aber wenigſtens vors erſte aus hinlaͤnglichen
Gruͤnden. Es ſey mir erlaubt, noch folgendes hin-
zu zu ſetzen. Zu vornehmen Bedienungen ohne
Noth Auslaͤnder, oder auch Maͤnner von anderer
Religion als im Lande die allgemeine iſt zu nehmen,
kann dem Unterthan unmoͤglich angenehm ſeyn, und
iſt an einigen Orten gar wider die Grundgeſetze *).
Dis tritt hier deſto mehr ein, wo die Religionen ei-
nen ſo großen nie zu aͤndernden politiſchen ewigen
Unterſchied **) machen. Chriſten, die ſchuͤtzenden Buͤr-
ger, die das Vaterland und auch den Juden mit dem
Degen vertheidigen, Juden, Unterthanen die dem
Staat nichts geben koͤnnen, als Geld, auch nicht
einmahl bis ins zehnte und ſpaͤtere Geſchlecht, Kin-
der zu Vertheidigung des Vaterlandes zeugen, wenn
die Kinder nicht die vaͤterliche Religion verlaſſen ſol-
len.
*) Wo Grundgefetze ſind, muͤſſen ſie beobachtet wer-
den. Sonſt, duͤnkt mich, muß bey Anſtellung von
Staatsbedienten von nichts Anderm die Frage ſeyn,
als von der — Faͤhigkeit. D.
**) Dies eben iſt die große Frage: ob ein ſolcher nie
zu aͤndernder, ewiger, politiſcher Unterſchied da
ſey? Ich glaube es nicht. D.
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