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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Vom heimathlosen Vaterland.
ferner in Ausübung zu bringen, nämlich die Rückkehr
Hanemanns immer schärfer zu bestrafen.

Da aber trat die große Hamburgische Brandkata¬
strophe ein. Hanemann wurde aus dem Gefängniß ent¬
lassen und wirkte mehrere Tage und Nächte mit der äu¬
ßersten Anstrengung beim Löschen des Feuers. Aber
schon am 12. Mai ward er wieder eingesperrt und trotz
der Fürsprache des Polizeichefs mit Zuchthausstrafe be¬
legt, dann aber am 22. Juni nach der östlichen Grenze
des Königreiches Hannover transportirt. Von hier kehrte
er wieder nach Hamburg zurück und lebte daselbst einige
Zeit unbemerkt, bis er Krankheitshalber am 19. Sep¬
tember 1842 ins allgemeine Krankenhaus kam. In
demselben blieb er bis zum 13. März 1843. Zwei
Tage nach seiner Entlassung wurde er arretirt und dann
wieder nach der östlichen Grenze des Königreichs Hanno¬
ver transportirt. Die Behörde in Winsen schaffte ihn
jedoch unter Bezugnahme auf den Beschluß des königlich
Hannöverschen Ministerii vom 29. März wieder nach
Hamburg zurück. Hier wurde er sofort wieder einge¬
sperrt, und
bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen
in Arrest gehalten. Dann setzte man ihn unter der

Vom heimathloſen Vaterland.
ferner in Ausuͤbung zu bringen, naͤmlich die Ruͤckkehr
Hanemanns immer ſchaͤrfer zu beſtrafen.

Da aber trat die große Hamburgiſche Brandkata¬
ſtrophe ein. Hanemann wurde aus dem Gefaͤngniß ent¬
laſſen und wirkte mehrere Tage und Naͤchte mit der aͤu¬
ßerſten Anſtrengung beim Loͤſchen des Feuers. Aber
ſchon am 12. Mai ward er wieder eingeſperrt und trotz
der Fuͤrſprache des Polizeichefs mit Zuchthausſtrafe be¬
legt, dann aber am 22. Juni nach der oͤſtlichen Grenze
des Koͤnigreiches Hannover transportirt. Von hier kehrte
er wieder nach Hamburg zuruͤck und lebte daſelbſt einige
Zeit unbemerkt, bis er Krankheitshalber am 19. Sep¬
tember 1842 ins allgemeine Krankenhaus kam. In
demſelben blieb er bis zum 13. Maͤrz 1843. Zwei
Tage nach ſeiner Entlaſſung wurde er arretirt und dann
wieder nach der oͤſtlichen Grenze des Koͤnigreichs Hanno¬
ver transportirt. Die Behoͤrde in Winſen ſchaffte ihn
jedoch unter Bezugnahme auf den Beſchluß des koͤniglich
Hannoͤverſchen Miniſterii vom 29. Maͤrz wieder nach
Hamburg zuruͤck. Hier wurde er ſofort wieder einge¬
ſperrt, und
bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen
in Arreſt gehalten. Dann ſetzte man ihn unter der

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[149/0163] Vom heimathloſen Vaterland. ferner in Ausuͤbung zu bringen, naͤmlich die Ruͤckkehr Hanemanns immer ſchaͤrfer zu beſtrafen. Da aber trat die große Hamburgiſche Brandkata¬ ſtrophe ein. Hanemann wurde aus dem Gefaͤngniß ent¬ laſſen und wirkte mehrere Tage und Naͤchte mit der aͤu¬ ßerſten Anſtrengung beim Loͤſchen des Feuers. Aber ſchon am 12. Mai ward er wieder eingeſperrt und trotz der Fuͤrſprache des Polizeichefs mit Zuchthausſtrafe be¬ legt, dann aber am 22. Juni nach der oͤſtlichen Grenze des Koͤnigreiches Hannover transportirt. Von hier kehrte er wieder nach Hamburg zuruͤck und lebte daſelbſt einige Zeit unbemerkt, bis er Krankheitshalber am 19. Sep¬ tember 1842 ins allgemeine Krankenhaus kam. In demſelben blieb er bis zum 13. Maͤrz 1843. Zwei Tage nach ſeiner Entlaſſung wurde er arretirt und dann wieder nach der oͤſtlichen Grenze des Koͤnigreichs Hanno¬ ver transportirt. Die Behoͤrde in Winſen ſchaffte ihn jedoch unter Bezugnahme auf den Beſchluß des koͤniglich Hannoͤverſchen Miniſterii vom 29. Maͤrz wieder nach Hamburg zuruͤck. Hier wurde er ſofort wieder einge¬ ſperrt, und bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen in Arreſt gehalten. Dann ſetzte man ihn unter der

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/163>, abgerufen am 22.12.2024.