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Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885.

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Bemerkung zum Schriftenverzeichniss
über die Plagiirung der neuen Grundgesetze zur Physik
und Chemie.

Die im Verzeichniss aufgeführte Schrift "Neue Grundgesetze" etc. erschien
im Mai 1878 und erhielt sofort durch den Buchhandel eine umfassende Ver-
breitung im Inlande und nach Verhältniss der Sprache auch im Auslande. Ueber-
dies waren schon vorher Prospecte derselben an zahlreiche Fachgelehrte, sowie
an Akademien des In- und Auslandes versendet worden. In diesen Prospecten
war insbesondere das von meinem Sohn Ulrich entdeckte und von ihm in der
Schrift selbst mit einer vollständigen Theorie und praktischen Anwendungen aus-
gestattete Siedegesetz wörtlich formulirt.. Die einzige Aufmerksamkeit jedoch,
welche die Gelehrten dieser Schrift widmeten, bestand darin, dass sie dieselbe
recht erfreulich kauften, sich aber, wie des Näheren nachher deutlich werden
wird, auch nachträglieh deren neuen Inhalt für sich, wie der Volksausdruck lautet,
zu kaufen versuchten. Sie schwiegen Jahr und Tag über die Schrift in den Fach-
journalen, gaben aber mündlich die Parole aus, es sei in der Schrift nichts
Neues enthalten, das darin Enthaltene vielmehr schon überall zu lesen, und ich
hätte mich mit dieser Schrift ganz besonders blamirt. Dies war die eine Seite
des liebenswürdigen Gelehrtenverhaltens, dessen allgemeine moralische Signatur
in früheren berühmten Fällen seit meiner Schrift über Robert Mayer auch dem
weiteren Publicum eindringlicher bekannt und durchschaubar geworden ist. Die
andere, noch unwürdigere Seite, die das Zubehör hiezu bildete, zeigte sich bald
und zwar zuerst in Deutschland, dann aber auch im Auslande. Als Beispiele,
führe ich nur folgende Fälle an, weil sie sich weniger auf das von mir Her-
rührende, als vielmehr speciell auf das ebenso einfache als wichtige, darum aber
auch handgreiftich verständlichere und zu handgreiflicher Aneignung äusserst
bequeme Gesetz meines Sohnes über die correspondirenden Siedetemperaturen
beziehen. Ich für mein Theil bin an die edlen Manieren der Gelehrten, an
gleichzeitige Verschweigung und Plünderung meiner Schriften durch sie, genugsam
gewöhnt und hätte viel zu thun, wenn ich Derartiges im Einzelnen verfolgen wollte.

Zuerst ist ein Theil des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen
seitens eines Professors Winkelmann durch Vermittlung eines Mitgliedes der
Münchener Akademie, eines Professors von Jolly, als neue und angeblich Herrn
Winkelmann gehörige Entdeckung Juni 1879 jener Akademie vorgelegt und in
deren Abhandlungen in Gestalt eines Aufsatzes des Herrn Winkelmann ver-
öffentlicht worden. Obenein ist die Aufnahme einer sachgemässen Reclamation,
die mein Sohn an Herrn von Jolly eingesendet hat, von diesem Herrn verweigert
worden. Schon kühner geworden, hat später Herr Winkelmann in einer Abhand-
lung der Wiedemannschen "Annalen der Physik" (Jahrgang 1880) sich wesentlitch
den Hauptinhalt des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen unter
Umhüllung mit einer unerheblichen Abänderung angeeignet und diese Manipu-
lation dadurch gekrönt, dass er zugleich das Gesetz dem Publicum gegenüber
ostensibel als unwahr signalisirte. In diesem Fall gelang es meinem Sohn, wenig-
stens einen Artikel zum Schutz seines Gesetzes in die Annalen eingerückt zu erhalten.

Das vollständige Gesetz auch ohne den Schein einer Abänderung ist im
Februar 1880 der Pariser Akademie der Wissenschaften als die neue Entdeckung
eines Herrn P. de Mondesir durch ein Mitglied dieser Akademie, den bekannten
Chemiker H. Sainte-Claire Deville vorgelegt worden, und ist der betreffende
Artikel des Herrn de Mondesir auch damals in den "Comptes Rendus" erschienen.
Alsdann wurde das Gesetz meines Sohnes in dem Incognito einer französischen
Entdeckung in deutsche Fachzeitschriften übernommen, wogegen er zunächst im
"Chemischen Centralblatt" (December 1880) reclamirte. Dieselbe Reclamation,
nur in französischer Sprache, war von ihm dem betreffenden Secretär der fran-
zösischen Akademie mit dem Ersuchen um Aufnahme in die "Comptes Rendus"
zugesendet worden. Sie fand sich aber nur in wesentlicher Fälschung der

Bemerkung zum Schriftenverzeichniss
über die Plagiirung der neuen Grundgesetze zur Physik
und Chemie.

Die im Verzeichniss aufgeführte Schrift „Neue Grundgesetze“ etc. erschien
im Mai 1878 und erhielt sofort durch den Buchhandel eine umfassende Ver-
breitung im Inlande und nach Verhältniss der Sprache auch im Auslande. Ueber-
dies waren schon vorher Prospecte derselben an zahlreiche Fachgelehrte, sowie
an Akademien des In- und Auslandes versendet worden. In diesen Prospecten
war insbesondere das von meinem Sohn Ulrich entdeckte und von ihm in der
Schrift selbst mit einer vollständigen Theorie und praktischen Anwendungen aus-
gestattete Siedegesetz wörtlich formulirt.. Die einzige Aufmerksamkeit jedoch,
welche die Gelehrten dieser Schrift widmeten, bestand darin, dass sie dieselbe
recht erfreulich kauften, sich aber, wie des Näheren nachher deutlich werden
wird, auch nachträglieh deren neuen Inhalt für sich, wie der Volksausdruck lautet,
zu kaufen versuchten. Sie schwiegen Jahr und Tag über die Schrift in den Fach-
journalen, gaben aber mündlich die Parole aus, es sei in der Schrift nichts
Neues enthalten, das darin Enthaltene vielmehr schon überall zu lesen, und ich
hätte mich mit dieser Schrift ganz besonders blamirt. Dies war die eine Seite
des liebenswürdigen Gelehrtenverhaltens, dessen allgemeine moralische Signatur
in früheren berühmten Fällen seit meiner Schrift über Robert Mayer auch dem
weiteren Publicum eindringlicher bekannt und durchschaubar geworden ist. Die
andere, noch unwürdigere Seite, die das Zubehör hiezu bildete, zeigte sich bald
und zwar zuerst in Deutschland, dann aber auch im Auslande. Als Beispiele,
führe ich nur folgende Fälle an, weil sie sich weniger auf das von mir Her-
rührende, als vielmehr speciell auf das ebenso einfache als wichtige, darum aber
auch handgreiftich verständlichere und zu handgreiflicher Aneignung äusserst
bequeme Gesetz meines Sohnes über die correspondirenden Siedetemperaturen
beziehen. Ich für mein Theil bin an die edlen Manieren der Gelehrten, an
gleichzeitige Verschweigung und Plünderung meiner Schriften durch sie, genugsam
gewöhnt und hätte viel zu thun, wenn ich Derartiges im Einzelnen verfolgen wollte.

Zuerst ist ein Theil des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen
seitens eines Professors Winkelmann durch Vermittlung eines Mitgliedes der
Münchener Akademie, eines Professors von Jolly, als neue und angeblich Herrn
Winkelmann gehörige Entdeckung Juni 1879 jener Akademie vorgelegt und in
deren Abhandlungen in Gestalt eines Aufsatzes des Herrn Winkelmann ver-
öffentlicht worden. Obenein ist die Aufnahme einer sachgemässen Reclamation,
die mein Sohn an Herrn von Jolly eingesendet hat, von diesem Herrn verweigert
worden. Schon kühner geworden, hat später Herr Winkelmann in einer Abhand-
lung der Wiedemannschen „Annalen der Physik“ (Jahrgang 1880) sich wesentlitch
den Hauptinhalt des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen unter
Umhüllung mit einer unerheblichen Abänderung angeeignet und diese Manipu-
lation dadurch gekrönt, dass er zugleich das Gesetz dem Publicum gegenüber
ostensibel als unwahr signalisirte. In diesem Fall gelang es meinem Sohn, wenig-
stens einen Artikel zum Schutz seines Gesetzes in die Annalen eingerückt zu erhalten.

Das vollständige Gesetz auch ohne den Schein einer Abänderung ist im
Februar 1880 der Pariser Akademie der Wissenschaften als die neue Entdeckung
eines Herrn P. de Mondesir durch ein Mitglied dieser Akademie, den bekannten
Chemiker H. Sainte-Claire Deville vorgelegt worden, und ist der betreffende
Artikel des Herrn de Mondesir auch damals in den „Comptes Rendus“ erschienen.
Alsdann wurde das Gesetz meines Sohnes in dem Incognito einer französischen
Entdeckung in deutsche Fachzeitschriften übernommen, wogegen er zunächst im
„Chemischen Centralblatt“ (December 1880) reclamirte. Dieselbe Reclamation,
nur in französischer Sprache, war von ihm dem betreffenden Secretär der fran-
zösischen Akademie mit dem Ersuchen um Aufnahme in die „Comptes Rendus“
zugesendet worden. Sie fand sich aber nur in wesentlicher Fälschung der

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[110/0119] Bemerkung zum Schriftenverzeichniss über die Plagiirung der neuen Grundgesetze zur Physik und Chemie. Die im Verzeichniss aufgeführte Schrift „Neue Grundgesetze“ etc. erschien im Mai 1878 und erhielt sofort durch den Buchhandel eine umfassende Ver- breitung im Inlande und nach Verhältniss der Sprache auch im Auslande. Ueber- dies waren schon vorher Prospecte derselben an zahlreiche Fachgelehrte, sowie an Akademien des In- und Auslandes versendet worden. In diesen Prospecten war insbesondere das von meinem Sohn Ulrich entdeckte und von ihm in der Schrift selbst mit einer vollständigen Theorie und praktischen Anwendungen aus- gestattete Siedegesetz wörtlich formulirt.. Die einzige Aufmerksamkeit jedoch, welche die Gelehrten dieser Schrift widmeten, bestand darin, dass sie dieselbe recht erfreulich kauften, sich aber, wie des Näheren nachher deutlich werden wird, auch nachträglieh deren neuen Inhalt für sich, wie der Volksausdruck lautet, zu kaufen versuchten. Sie schwiegen Jahr und Tag über die Schrift in den Fach- journalen, gaben aber mündlich die Parole aus, es sei in der Schrift nichts Neues enthalten, das darin Enthaltene vielmehr schon überall zu lesen, und ich hätte mich mit dieser Schrift ganz besonders blamirt. Dies war die eine Seite des liebenswürdigen Gelehrtenverhaltens, dessen allgemeine moralische Signatur in früheren berühmten Fällen seit meiner Schrift über Robert Mayer auch dem weiteren Publicum eindringlicher bekannt und durchschaubar geworden ist. Die andere, noch unwürdigere Seite, die das Zubehör hiezu bildete, zeigte sich bald und zwar zuerst in Deutschland, dann aber auch im Auslande. Als Beispiele, führe ich nur folgende Fälle an, weil sie sich weniger auf das von mir Her- rührende, als vielmehr speciell auf das ebenso einfache als wichtige, darum aber auch handgreiftich verständlichere und zu handgreiflicher Aneignung äusserst bequeme Gesetz meines Sohnes über die correspondirenden Siedetemperaturen beziehen. Ich für mein Theil bin an die edlen Manieren der Gelehrten, an gleichzeitige Verschweigung und Plünderung meiner Schriften durch sie, genugsam gewöhnt und hätte viel zu thun, wenn ich Derartiges im Einzelnen verfolgen wollte. Zuerst ist ein Theil des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen seitens eines Professors Winkelmann durch Vermittlung eines Mitgliedes der Münchener Akademie, eines Professors von Jolly, als neue und angeblich Herrn Winkelmann gehörige Entdeckung Juni 1879 jener Akademie vorgelegt und in deren Abhandlungen in Gestalt eines Aufsatzes des Herrn Winkelmann ver- öffentlicht worden. Obenein ist die Aufnahme einer sachgemässen Reclamation, die mein Sohn an Herrn von Jolly eingesendet hat, von diesem Herrn verweigert worden. Schon kühner geworden, hat später Herr Winkelmann in einer Abhand- lung der Wiedemannschen „Annalen der Physik“ (Jahrgang 1880) sich wesentlitch den Hauptinhalt des Gesetzes der correspondirenden Siedetemperaturen unter Umhüllung mit einer unerheblichen Abänderung angeeignet und diese Manipu- lation dadurch gekrönt, dass er zugleich das Gesetz dem Publicum gegenüber ostensibel als unwahr signalisirte. In diesem Fall gelang es meinem Sohn, wenig- stens einen Artikel zum Schutz seines Gesetzes in die Annalen eingerückt zu erhalten. Das vollständige Gesetz auch ohne den Schein einer Abänderung ist im Februar 1880 der Pariser Akademie der Wissenschaften als die neue Entdeckung eines Herrn P. de Mondesir durch ein Mitglied dieser Akademie, den bekannten Chemiker H. Sainte-Claire Deville vorgelegt worden, und ist der betreffende Artikel des Herrn de Mondesir auch damals in den „Comptes Rendus“ erschienen. Alsdann wurde das Gesetz meines Sohnes in dem Incognito einer französischen Entdeckung in deutsche Fachzeitschriften übernommen, wogegen er zunächst im „Chemischen Centralblatt“ (December 1880) reclamirte. Dieselbe Reclamation, nur in französischer Sprache, war von ihm dem betreffenden Secretär der fran- zösischen Akademie mit dem Ersuchen um Aufnahme in die „Comptes Rendus“ zugesendet worden. Sie fand sich aber nur in wesentlicher Fälschung der

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Zitationshilfe: Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/duehring_berufsbildung_1885/119>, abgerufen am 23.11.2024.