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Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885.

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Worte und des Sinnes (ebenfalls December 1880) zum Abdruck gebracht, so dass
mein Sohn für diese ihm untergeschobene Fassung nicht verantwortlieh ist.
Später haben sich zu den Genannten auch noch Andere gesellt, welche mit jenen
und unter sich nunmehr über die Priorität der Aneignung markten mögen. So
haben beispielsweise auch ein holländischer Professor Waals und ein preussischer
Professor Clausius unter verschiedenen aber schlecht verhüllenden Masken, in
ihrer Manier das Gesetz als ihr eignes reproducirt. Bezeichnenderweise ist die
verzerrte Reproduction des letztem Herrn frischweg auch schon collegialisch
nachtreterisch in Lehrbücher aufgenommen worden, wie z. B. gehorsamst in den
Nachtrag des Jaminschen Cursus der Physik (1883), welches Buch auch übrigens
in seiner 3. Auflage durchgängig unsolider und unbehülflicher gerathen ist als
in seiner ersten Bearbeitung durch den ursprünglichen Verfasser.

Die Thatsachen, aus denen mein Sohn das Gesetz erkannte, standen seit
mehreren Jahrzehnten in Fülle Jedermann zur Verfügung; aber erst als seine
Entdeckung veröffentlicht war, sprossten in den darauf folgenden Jahren aller-
orten die Nachentdeckungen hervor. Er selbst konnte es nicht eher finden, als
geschehen; denn er ist erst, als schon die Thatsachen vorhanden waren, geboren
und hat dieses Gesetz, welches von grosser physikalischer und chemischer Trag-
weite ist, in seinem 15. Lebensjahre aufgefunden. Wenn nun, nachdem er die frag-
liche sehr umfassende Wahrheit, um die sich 70 Jahre früher ein Dalton vergebens
bemüht hatte, gesehen, auch andere ältere Leute, die schon Jahrzehnte vorher sie
hätten sehen sollen, nun plötzlich sehen lernten, so ist dies wohl verständlich genug.

Es ist aber in derartigen Dingen oft noch mehr Komik, als schon der Rück-
import deutscher Originalwaare aus dem Auslande in sich schliesst, wie er auch
einst R. Mayer gegenüber prakticirt worden war. Es hat nämlich die Münchener
Akademie in der ganzen Plagiatangelegenheit nicht blos die Palme der Priorität
für sich, sondern offenbar auch den Apfel der höchsten Komik abgeschossen. Bei
allem moralischen Ernst der Sache hat sie dennoch, wie die Leser der Gruppe
meiner mathematisch naturwissenschaftlichen Schriften wissen, schon einmal den
Humor rege gemacht. Die Akademie der alten Mönchestadt hatte nämlich einen
Dr. G Berthold mit der Abfassung einer Geschicltte der Physik beauftragt und
dieser nichts Besseres zu thun gewusst, als sich unbekannterweise an mich zu
wenden, um dazu Disposition und Materialien von mir zu bekommen, die ich
selbstverständlich nicht verabfolgt habe. So ist der Münchener Akademie das
Schicksal erspart worden, auf jene Weise vom Vater zu zehren; indessen der
Sohn ist, wie erwähnt, nicht ganz heil davongekommen. Jedoch auch er weiss
sich gegen Anzehrungen zu wehren, und das Schicksal des zu wenig wehrhaften
R. Mayer ist ihm ein zur Warnung leuchtendes Beispiel geworden. Auch bei
diesem hatten die Thatsachen, auf Grund deren er seine neue grosse Wahr-
heit entdeckte, mehrere Jahrzehnte lang aller Welt zur Verfügung gestanden;
aber erst als er sie 1842 veröffentlicht hatte, schossen in den nächsten Jahren
im In- und Auslande eine ganze Anzahl Nachentdecker auf. Im Fall R. Mayers
gesellte sich aber zu den Beraubungen noch ein besonderes Gelehrtenverbrechen,
welches schlimmer war als das gegen Galilei verübte und in meiner Schrift über
R. Mayer dem Publicum dargelegt worden ist. Diese Schrift hat ausser ihrem
persönlichen Gegenstande überhaupt noch die allgemeinere Bedeutung, die tiefe
moralische Verderbniss und intellectuelle Verkommenheit der gewerbsmässigen
Gelehrtenclasse sichtbar zu machen und zu zeigen, wie diese Classe gegenwärtig
eine ähnliche Rolle spielt, wie vor ihr ausschliesslich die Priester. Es ist daher
kein Wunder, wenn der mit allen Mitteln betriebene und, wenn verübt, mit allen
Mitteln aufrechterhaltene Ehrendiebstahl und andere verwandte saubere Stück-
chen in der Gelehrtenclasse mehr grassiren, als in der ungelehrten der gemeine
Diebstahl und die sonstigen Gaunerstreiche.


Worte und des Sinnes (ebenfalls December 1880) zum Abdruck gebracht, so dass
mein Sohn für diese ihm untergeschobene Fassung nicht verantwortlieh ist.
Später haben sich zu den Genannten auch noch Andere gesellt, welche mit jenen
und unter sich nunmehr über die Priorität der Aneignung markten mögen. So
haben beispielsweise auch ein holländischer Professor Waals und ein preussischer
Professor Clausius unter verschiedenen aber schlecht verhüllenden Masken, in
ihrer Manier das Gesetz als ihr eignes reproducirt. Bezeichnenderweise ist die
verzerrte Reproduction des letztem Herrn frischweg auch schon collegialisch
nachtreterisch in Lehrbücher aufgenommen worden, wie z. B. gehorsamst in den
Nachtrag des Jaminschen Cursus der Physik (1883), welches Buch auch übrigens
in seiner 3. Auflage durchgängig unsolider und unbehülflicher gerathen ist als
in seiner ersten Bearbeitung durch den ursprünglichen Verfasser.

Die Thatsachen, aus denen mein Sohn das Gesetz erkannte, standen seit
mehreren Jahrzehnten in Fülle Jedermann zur Verfügung; aber erst als seine
Entdeckung veröffentlicht war, sprossten in den darauf folgenden Jahren aller-
orten die Nachentdeckungen hervor. Er selbst konnte es nicht eher finden, als
geschehen; denn er ist erst, als schon die Thatsachen vorhanden waren, geboren
und hat dieses Gesetz, welches von grosser physikalischer und chemischer Trag-
weite ist, in seinem 15. Lebensjahre aufgefunden. Wenn nun, nachdem er die frag-
liche sehr umfassende Wahrheit, um die sich 70 Jahre früher ein Dalton vergebens
bemüht hatte, gesehen, auch andere ältere Leute, die schon Jahrzehnte vorher sie
hätten sehen sollen, nun plötzlich sehen lernten, so ist dies wohl verständlich genug.

Es ist aber in derartigen Dingen oft noch mehr Komik, als schon der Rück-
import deutscher Originalwaare aus dem Auslande in sich schliesst, wie er auch
einst R. Mayer gegenüber prakticirt worden war. Es hat nämlich die Münchener
Akademie in der ganzen Plagiatangelegenheit nicht blos die Palme der Priorität
für sich, sondern offenbar auch den Apfel der höchsten Komik abgeschossen. Bei
allem moralischen Ernst der Sache hat sie dennoch, wie die Leser der Gruppe
meiner mathematisch naturwissenschaftlichen Schriften wissen, schon einmal den
Humor rege gemacht. Die Akademie der alten Mönchestadt hatte nämlich einen
Dr. G Berthold mit der Abfassung einer Geschicltte der Physik beauftragt und
dieser nichts Besseres zu thun gewusst, als sich unbekannterweise an mich zu
wenden, um dazu Disposition und Materialien von mir zu bekommen, die ich
selbstverständlich nicht verabfolgt habe. So ist der Münchener Akademie das
Schicksal erspart worden, auf jene Weise vom Vater zu zehren; indessen der
Sohn ist, wie erwähnt, nicht ganz heil davongekommen. Jedoch auch er weiss
sich gegen Anzehrungen zu wehren, und das Schicksal des zu wenig wehrhaften
R. Mayer ist ihm ein zur Warnung leuchtendes Beispiel geworden. Auch bei
diesem hatten die Thatsachen, auf Grund deren er seine neue grosse Wahr-
heit entdeckte, mehrere Jahrzehnte lang aller Welt zur Verfügung gestanden;
aber erst als er sie 1842 veröffentlicht hatte, schossen in den nächsten Jahren
im In- und Auslande eine ganze Anzahl Nachentdecker auf. Im Fall R. Mayers
gesellte sich aber zu den Beraubungen noch ein besonderes Gelehrtenverbrechen,
welches schlimmer war als das gegen Galilei verübte und in meiner Schrift über
R. Mayer dem Publicum dargelegt worden ist. Diese Schrift hat ausser ihrem
persönlichen Gegenstande überhaupt noch die allgemeinere Bedeutung, die tiefe
moralische Verderbniss und intellectuelle Verkommenheit der gewerbsmässigen
Gelehrtenclasse sichtbar zu machen und zu zeigen, wie diese Classe gegenwärtig
eine ähnliche Rolle spielt, wie vor ihr ausschliesslich die Priester. Es ist daher
kein Wunder, wenn der mit allen Mitteln betriebene und, wenn verübt, mit allen
Mitteln aufrechterhaltene Ehrendiebstahl und andere verwandte saubere Stück-
chen in der Gelehrtenclasse mehr grassiren, als in der ungelehrten der gemeine
Diebstahl und die sonstigen Gaunerstreiche.


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Zitationshilfe: Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/duehring_berufsbildung_1885/120>, abgerufen am 23.11.2024.