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Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885.

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von der Verkommenheit und dem todesmatten Siechthum dieser
abgelebten und unrettbar verlorenen Einrichtung schon im wei-
teren Publicum ziemlich verbreitet hat. Ueberdies ist bezüglich
der praktischen Hauptsache der Doctorgrad in unsern Landen
ohne jede Bedeutung. In der Medicin berechtigt er nicht zur
Praxis und ist zu ihr glücklicherweise auch nicht einmal mehr
ein nebensächliches Erforderniss. Die Staatsprüfung entscheidet
Alles, und daneben nimmt sich die Doctorirung, wo sie überhaupt
noch im Hinblick auf ein Stück an diesem Titel haftenden Volks-
aberglauben stattfindet, wie eine altfränkische Zunftceremonie aus,
bei der das einzige Reelle und vollhaltig Gediegene die Kosten
sind, die sie zu Gunsten der Börsen der gelehrten Zunftmeister
verursacht. Doch ich will hier nicht noch einmal ein Thema
erörtern, welches grade ich in meinem Anfangs 1875 erschienenen
"Cursus der Philosophie" bei Besprechung des Unterrichts zuerst
ernsthaft und zwar dergestalt auf die Tagesordnung gebracht
habe, dass man sich von gegnerischer, aber in diesem Punkte
behufs Wahrung eines scheinbaren Anstandes doch ein wenig
zum Reformeln geneigter Seite aufgestachelt fühlte und nun selbst
eine Art Streifzug, wenn auch selbstverständlich nicht gegen das
Unwesen der Doctorei überhaupt, so doch gegen einige dem
Publicum besonders in die Augen fallende corrupte Praktiken
desselben unternahm. Hiemit wurde natürlich so gut wie gar
nichts gebessert, und der ganze Standpunkt, eine abgelebte Sache
wieder zu einem für das Publicum lebenlügenden Scheindasein
galvanisiren zu wollen, ist, wenn nichts Schlimmeres, eine stark
nach Gelehrsamkeitsromantik schmeckende Illusion.

Doch lassen wir den Doctor und die Doctorin der verschie-
densten Facultäten auf sich beruhen. Die Gelehrsamkeit, die
davon umhüllt wird, ist für die wissenschaftliche Zergliederungs-
kunst ein wichtigerer Gegenstand. Der Leichnam der todten
Gelehrsamkeit erfordert einige Anatomie, und wenn die weibliche
Aspirantenwelt einmal mit dem Bau des scholastischen Skeletts
eine genauere Bekanntschaft gemacht haben wird, dürfte sie sich
von dem Gerippe und seiner mittelalterlichen Zusammenfügung
nicht mehr sonderlich angezogen finden. Allerdings haben die
Staatsprüfungen Einiges ein klein wenig modernisirt; denn die
centralistische Polizeigewalt des neuern Einheitsstaats hat, wie in
Rücksicht auf alles Zunftwesen, so auch im Verhältniss zu den
gelehrten Zünften, immerhin ein Stückchen Fortschritt vertreten.

von der Verkommenheit und dem todesmatten Siechthum dieser
abgelebten und unrettbar verlorenen Einrichtung schon im wei-
teren Publicum ziemlich verbreitet hat. Ueberdies ist bezüglich
der praktischen Hauptsache der Doctorgrad in unsern Landen
ohne jede Bedeutung. In der Medicin berechtigt er nicht zur
Praxis und ist zu ihr glücklicherweise auch nicht einmal mehr
ein nebensächliches Erforderniss. Die Staatsprüfung entscheidet
Alles, und daneben nimmt sich die Doctorirung, wo sie überhaupt
noch im Hinblick auf ein Stück an diesem Titel haftenden Volks-
aberglauben stattfindet, wie eine altfränkische Zunftceremonie aus,
bei der das einzige Reelle und vollhaltig Gediegene die Kosten
sind, die sie zu Gunsten der Börsen der gelehrten Zunftmeister
verursacht. Doch ich will hier nicht noch einmal ein Thema
erörtern, welches grade ich in meinem Anfangs 1875 erschienenen
„Cursus der Philosophie“ bei Besprechung des Unterrichts zuerst
ernsthaft und zwar dergestalt auf die Tagesordnung gebracht
habe, dass man sich von gegnerischer, aber in diesem Punkte
behufs Wahrung eines scheinbaren Anstandes doch ein wenig
zum Reformeln geneigter Seite aufgestachelt fühlte und nun selbst
eine Art Streifzug, wenn auch selbstverständlich nicht gegen das
Unwesen der Doctorei überhaupt, so doch gegen einige dem
Publicum besonders in die Augen fallende corrupte Praktiken
desselben unternahm. Hiemit wurde natürlich so gut wie gar
nichts gebessert, und der ganze Standpunkt, eine abgelebte Sache
wieder zu einem für das Publicum lebenlügenden Scheindasein
galvanisiren zu wollen, ist, wenn nichts Schlimmeres, eine stark
nach Gelehrsamkeitsromantik schmeckende Illusion.

Doch lassen wir den Doctor und die Doctorin der verschie-
densten Facultäten auf sich beruhen. Die Gelehrsamkeit, die
davon umhüllt wird, ist für die wissenschaftliche Zergliederungs-
kunst ein wichtigerer Gegenstand. Der Leichnam der todten
Gelehrsamkeit erfordert einige Anatomie, und wenn die weibliche
Aspirantenwelt einmal mit dem Bau des scholastischen Skeletts
eine genauere Bekanntschaft gemacht haben wird, dürfte sie sich
von dem Gerippe und seiner mittelalterlichen Zusammenfügung
nicht mehr sonderlich angezogen finden. Allerdings haben die
Staatsprüfungen Einiges ein klein wenig modernisirt; denn die
centralistische Polizeigewalt des neuern Einheitsstaats hat, wie in
Rücksicht auf alles Zunftwesen, so auch im Verhältniss zu den
gelehrten Zünften, immerhin ein Stückchen Fortschritt vertreten.

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[36/0045] von der Verkommenheit und dem todesmatten Siechthum dieser abgelebten und unrettbar verlorenen Einrichtung schon im wei- teren Publicum ziemlich verbreitet hat. Ueberdies ist bezüglich der praktischen Hauptsache der Doctorgrad in unsern Landen ohne jede Bedeutung. In der Medicin berechtigt er nicht zur Praxis und ist zu ihr glücklicherweise auch nicht einmal mehr ein nebensächliches Erforderniss. Die Staatsprüfung entscheidet Alles, und daneben nimmt sich die Doctorirung, wo sie überhaupt noch im Hinblick auf ein Stück an diesem Titel haftenden Volks- aberglauben stattfindet, wie eine altfränkische Zunftceremonie aus, bei der das einzige Reelle und vollhaltig Gediegene die Kosten sind, die sie zu Gunsten der Börsen der gelehrten Zunftmeister verursacht. Doch ich will hier nicht noch einmal ein Thema erörtern, welches grade ich in meinem Anfangs 1875 erschienenen „Cursus der Philosophie“ bei Besprechung des Unterrichts zuerst ernsthaft und zwar dergestalt auf die Tagesordnung gebracht habe, dass man sich von gegnerischer, aber in diesem Punkte behufs Wahrung eines scheinbaren Anstandes doch ein wenig zum Reformeln geneigter Seite aufgestachelt fühlte und nun selbst eine Art Streifzug, wenn auch selbstverständlich nicht gegen das Unwesen der Doctorei überhaupt, so doch gegen einige dem Publicum besonders in die Augen fallende corrupte Praktiken desselben unternahm. Hiemit wurde natürlich so gut wie gar nichts gebessert, und der ganze Standpunkt, eine abgelebte Sache wieder zu einem für das Publicum lebenlügenden Scheindasein galvanisiren zu wollen, ist, wenn nichts Schlimmeres, eine stark nach Gelehrsamkeitsromantik schmeckende Illusion. Doch lassen wir den Doctor und die Doctorin der verschie- densten Facultäten auf sich beruhen. Die Gelehrsamkeit, die davon umhüllt wird, ist für die wissenschaftliche Zergliederungs- kunst ein wichtigerer Gegenstand. Der Leichnam der todten Gelehrsamkeit erfordert einige Anatomie, und wenn die weibliche Aspirantenwelt einmal mit dem Bau des scholastischen Skeletts eine genauere Bekanntschaft gemacht haben wird, dürfte sie sich von dem Gerippe und seiner mittelalterlichen Zusammenfügung nicht mehr sonderlich angezogen finden. Allerdings haben die Staatsprüfungen Einiges ein klein wenig modernisirt; denn die centralistische Polizeigewalt des neuern Einheitsstaats hat, wie in Rücksicht auf alles Zunftwesen, so auch im Verhältniss zu den gelehrten Zünften, immerhin ein Stückchen Fortschritt vertreten.

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Zitationshilfe: Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/duehring_berufsbildung_1885/45>, abgerufen am 23.11.2024.