Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber der Schlaf darf auch nie durch betäu- bende Mittel herbeigeführt werden. Es ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The- aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht- ruhe gebracht werden. Aber viel häu- figer und darum viel beklagenswerter ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder im schulpflichtigen Alter für die Haus- industrie bis tief in die Nacht hinein angestrengt werden. Es ist das eine Versündigung gegen Gesundheit und Leben des Kindes, die durch gar nichts entschuldiget werden kann, nicht einmal durch Mangel und Not. Zuerst schaue man, ob nicht unnötige Ausgaben für Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge- macht werden, und dann beschneide man diese. Hilft das nicht, so bean- spruche man lieber die öffentliche Ar- menunterstützung, als daß man sich nährt vom Blute seiner Kinder. Wenn die Kinder neben der Schulzeit noch eine
Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber der Schlaf darf auch nie durch betäu- bende Mittel herbeigeführt werden. Es ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The- aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht- ruhe gebracht werden. Aber viel häu- figer und darum viel beklagenswerter ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder im schulpflichtigen Alter für die Haus- industrie bis tief in die Nacht hinein angestrengt werden. Es ist das eine Versündigung gegen Gesundheit und Leben des Kindes, die durch gar nichts entschuldiget werden kann, nicht einmal durch Mangel und Not. Zuerst schaue man, ob nicht unnötige Ausgaben für Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge- macht werden, und dann beschneide man diese. Hilft das nicht, so bean- spruche man lieber die öffentliche Ar- menunterstützung, als daß man sich nährt vom Blute seiner Kinder. Wenn die Kinder neben der Schulzeit noch eine
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Nachteil nicht vorenthalten werden. Aber
der Schlaf darf auch nie durch betäu-
bende Mittel herbeigeführt werden. Es
ist ganz gefehlt, wenn größere Kinder
wegen Vergnügen, Unterhaltungen, The-
aterbesuch um einen Teil ihrer Nacht-
ruhe gebracht werden. Aber viel häu-
figer und darum viel beklagenswerter
ist der Uebelstand, daß ärmere Kinder
im schulpflichtigen Alter für die Haus-
industrie bis tief in die Nacht hinein
angestrengt werden. Es ist das eine
Versündigung gegen Gesundheit und
Leben des Kindes, die durch gar nichts
entschuldiget werden kann, nicht einmal
durch Mangel und Not. Zuerst schaue
man, ob nicht unnötige Ausgaben für
Kleiderluxus und Wirtshausbesuch ge-
macht werden, und dann beschneide
man diese. Hilft das nicht, so bean-
spruche man lieber die öffentliche Ar-
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Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914], S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_mutter_1914/297>, abgerufen am 22.11.2024.
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