Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914].kenntnisse erzogen werden. Die Kirche Im übrigen überlasse man die kenntnisse erzogen werden. Die Kirche Im übrigen überlasse man die <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0317" xml:id="E29_001_1914_pb0309_0001" n="309"/> kenntnisse erzogen werden. Die Kirche<lb/> handelt so mit vollem Rechte, denn wer<lb/> den Glauben für seine Kinder ver-<lb/> leugnet, der hat ihn auch für sich selbst<lb/> verleugnet. Diese Dinge könnten und<lb/> sollten alle Katholiken wissen. Es ist<lb/> aber trotzdem nicht der Fall, und darum<lb/> stürzen sich manche leichtsinnig in die<lb/> traurigste Lage, in der ihnen nicht<lb/> mehr zu raten und zu helfen ist. Wenn<lb/> Eltern ihren heranwachsenden Kindern<lb/> den Ernst dieser Dinge öfters in Er-<lb/> innerung bringen, so werden diese viel<lb/> weniger versucht sein, Bekanntschaften<lb/> anzuknüpfen, welche derartige Bedenken<lb/> gegen sich haben.</p> <p>Im übrigen überlasse man die<lb/> Wahl des Standes der freien Ent-<lb/> scheidung der Kinder. Niemand hat<lb/> ein Recht, ihnen einen Stand aufzu-<lb/> nötigen. Sie müssen die Folgen der<lb/> Wahl auch selber tragen. Wohl aber<lb/> sollen Eltern suchen vorzubeugen, daß<lb/> das Kind sich nicht einem Stande und<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [309/0317]
kenntnisse erzogen werden. Die Kirche
handelt so mit vollem Rechte, denn wer
den Glauben für seine Kinder ver-
leugnet, der hat ihn auch für sich selbst
verleugnet. Diese Dinge könnten und
sollten alle Katholiken wissen. Es ist
aber trotzdem nicht der Fall, und darum
stürzen sich manche leichtsinnig in die
traurigste Lage, in der ihnen nicht
mehr zu raten und zu helfen ist. Wenn
Eltern ihren heranwachsenden Kindern
den Ernst dieser Dinge öfters in Er-
innerung bringen, so werden diese viel
weniger versucht sein, Bekanntschaften
anzuknüpfen, welche derartige Bedenken
gegen sich haben.
Im übrigen überlasse man die
Wahl des Standes der freien Ent-
scheidung der Kinder. Niemand hat
ein Recht, ihnen einen Stand aufzu-
nötigen. Sie müssen die Folgen der
Wahl auch selber tragen. Wohl aber
sollen Eltern suchen vorzubeugen, daß
das Kind sich nicht einem Stande und
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