Die Gerechtigkeit, ebenfalls eine Kar- dinaltugend, giebt und läßt jedem das Seine. Der Christ ist Glied eines öffentlichen Ge- meinwesens, und als solches giebt er dem Kaiser, was des Kaisers ist, Steuer wem Steuer, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehr- furcht gebührt, und das nicht nur um der Strafe willen, sondern auch um des Ge- wissens willen. (Röm. 13, 5. 7.) Das ist nach der Lehre Christi und seines Apostels die Gerechtigkeit gegenüber dem öffentlichen Ge- meinwesen, zu dem man gehört, und diese Gerechtigkeit wird die legale, die gesetz- liche genannt. Der Christ muß aber die Gerechtigkeit auch üben gegen seine Mit- menschen, indem er ihnen in Bezug auf Hab und Gut, Leib und Leben, Ehre und guten Namen giebt und läßt, was ihnen gebührt. Es ist das die ausgleichende Gerechtig- keit. Wer diese verletzt, ist zur Rückerstattung oder zur Genugthuung verpflichtet. Man redet auch von einer austeilenden Gerechtig- keit. Diese muß von den Obrigkeiten, den Beamten und Richtern geübt werden, indem
29. Die Gerechtigkeit.
Die Gerechtigkeit, ebenfalls eine Kar- dinaltugend, giebt und läßt jedem das Seine. Der Christ ist Glied eines öffentlichen Ge- meinwesens, und als solches giebt er dem Kaiser, was des Kaisers ist, Steuer wem Steuer, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehr- furcht gebührt, und das nicht nur um der Strafe willen, sondern auch um des Ge- wissens willen. (Röm. 13, 5. 7.) Das ist nach der Lehre Christi und seines Apostels die Gerechtigkeit gegenüber dem öffentlichen Ge- meinwesen, zu dem man gehört, und diese Gerechtigkeit wird die legale, die gesetz- liche genannt. Der Christ muß aber die Gerechtigkeit auch üben gegen seine Mit- menschen, indem er ihnen in Bezug auf Hab und Gut, Leib und Leben, Ehre und guten Namen giebt und läßt, was ihnen gebührt. Es ist das die ausgleichende Gerechtig- keit. Wer diese verletzt, ist zur Rückerstattung oder zur Genugthuung verpflichtet. Man redet auch von einer austeilenden Gerechtig- keit. Diese muß von den Obrigkeiten, den Beamten und Richtern geübt werden, indem
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29. Die Gerechtigkeit.
Die Gerechtigkeit, ebenfalls eine Kar-
dinaltugend, giebt und läßt jedem das Seine.
Der Christ ist Glied eines öffentlichen Ge-
meinwesens, und als solches giebt er dem
Kaiser, was des Kaisers ist, Steuer wem
Steuer, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehr-
furcht gebührt, und das nicht nur um der
Strafe willen, sondern auch um des Ge-
wissens willen. (Röm. 13, 5. 7.) Das ist nach
der Lehre Christi und seines Apostels die
Gerechtigkeit gegenüber dem öffentlichen Ge-
meinwesen, zu dem man gehört, und diese
Gerechtigkeit wird die legale, die gesetz-
liche genannt. Der Christ muß aber die
Gerechtigkeit auch üben gegen seine Mit-
menschen, indem er ihnen in Bezug auf Hab
und Gut, Leib und Leben, Ehre und guten
Namen giebt und läßt, was ihnen gebührt.
Es ist das die ausgleichende Gerechtig-
keit. Wer diese verletzt, ist zur Rückerstattung
oder zur Genugthuung verpflichtet. Man redet
auch von einer austeilenden Gerechtig-
keit. Diese muß von den Obrigkeiten, den
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/224>, abgerufen am 21.11.2024.
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