beyde die Hände zusammen schlagen, dessen Wohlfahrt auch mit seinen Schaden zu su- chen, auch mit Guth und Blut wider jeder- mann der ihme zuwider leben möchte, seinen ehrlichen Nahmen zu defendiren, bey Tag und Nacht auf dessen Verlangen ihme zu as- sistiren, und biß in den Todt treu und bestän- dig zu verbleiben. Darauff trinckt der das Glaß mit obigen Ceremonien aus, und der andere thut es mit gleichen Contestationen Bescheid, wo nun die Brüderschafft recht confirmiret wird, so wird der Trunck repe- tirt und wiederholt, und darauff das Glaß zerbrochen. Gotthart sagte, so bald das Glaß zerbrochen worden, ist offt die Brüder- schafft auch zerbrochen. Und dieses, fuhr Siegfried fort/ ist die hoch-geachte Brüder- schafft, etliche machen nicht viel Dicentes, sondern trincken einander auf ein vertrauliches Du und Du zu, mit Versprechung einander biß in den Todt getreu verbleiben, was ist nun vergnüglichers als ein solch verknüpfftes Consortium zu haben; Zumahln wann man deren Nahmen in ein Stam-Buch colligi- ret hat, da denn hernach in Durchblätte- rung desselben man gleichsam eine neue Ver- gnügung empfähet. Gotthart sprach: Wie jener Doctor Juris, der, wann er sich eine Er-
götz-
beyde die Haͤnde zuſammen ſchlagen, deſſen Wohlfahrt auch mit ſeinen Schaden zu ſu- chen, auch mit Guth und Blut wider jeder- mann der ihme zuwider leben moͤchte, ſeinen ehrlichen Nahmen zu defendiren, bey Tag und Nacht auf deſſen Verlangen ihme zu as- ſiſtiren, und biß in den Todt treu und beſtaͤn- dig zu verbleiben. Darauff trinckt der das Glaß mit obigen Ceremonien aus, und der andere thut es mit gleichen Conteſtationen Beſcheid, wo nun die Bruͤderſchafft recht confirmiret wird, ſo wird der Trunck repe- tirt und wiederholt, und darauff das Glaß zerbrochen. Gotthart ſagte, ſo bald das Glaß zerbrochen worden, iſt offt die Bruͤder- ſchafft auch zerbrochen. Und dieſes, fuhr Siegfried fort/ iſt die hoch-geachte Bruͤder- ſchafft, etliche machen nicht viel Dicentes, ſondern trincken einander auf ein vertrauliches Du und Du zu, mit Verſprechung einander biß in den Todt getreu verbleiben, was iſt nun vergnuͤglichers als ein ſolch verknuͤpfftes Conſortium zu haben; Zumahln wann man deren Nahmen in ein Stam-Buch colligi- ret hat, da denn hernach in Durchblaͤtte- rung deſſelben man gleichſam eine neue Ver- gnuͤgung empfaͤhet. Gotthart ſprach: Wie jener Doctor Juris, der, wann er ſich eine Er-
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beyde die Haͤnde zuſammen ſchlagen, deſſen
Wohlfahrt auch mit ſeinen Schaden zu ſu-
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mann der ihme zuwider leben moͤchte, ſeinen
ehrlichen Nahmen zu defendiren, bey Tag
und Nacht auf deſſen Verlangen ihme zu as-
ſiſtiren, und biß in den Todt treu und beſtaͤn-
dig zu verbleiben. Darauff trinckt der das
Glaß mit obigen Ceremonien aus, und der
andere thut es mit gleichen Conteſtationen
Beſcheid, wo nun die Bruͤderſchafft recht
confirmiret wird, ſo wird der Trunck repe-
tirt und wiederholt, und darauff das Glaß
zerbrochen. Gotthart ſagte, ſo bald das
Glaß zerbrochen worden, iſt offt die Bruͤder-
ſchafft auch zerbrochen. Und dieſes, fuhr
Siegfried fort/ iſt die hoch-geachte Bruͤder-
ſchafft, etliche machen nicht viel Dicentes,
ſondern trincken einander auf ein vertrauliches
Du und Du zu, mit Verſprechung einander
biß in den Todt getreu verbleiben, was iſt
nun vergnuͤglichers als ein ſolch verknuͤpfftes
Conſortium zu haben; Zumahln wann man
deren Nahmen in ein Stam-Buch colligi-
ret hat, da denn hernach in Durchblaͤtte-
rung deſſelben man gleichſam eine neue Ver-
gnuͤgung empfaͤhet. Gotthart ſprach: Wie
jener Doctor Juris, der, wann er ſich eine Er-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Ec… [mehr]
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Eckharts Medicinischen Maul-Affens" von Johann Christoph Ettner von Eiteritz wurde 1694 veröffentlicht. Die verwendete Ausgabe von 1719 stellt eine überarbeitete Ausgabe der ersten Ausgabe dar. Da die Ausgabe von 1694 im Projektzeitraum nicht zur Verfügung stand, musste die Ausgabe von 1719 verwendet werden.
Ettner von Eiteritz, Johann Christoph: Des getreuen Eckarths Medicinischer Maul-Affe Oder der Entlarvte Marckt-Schreyer. [2. Aufl.]. Frankfurt (Main), 1719, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eiteritz_affe_1719/346>, abgerufen am 22.11.2024.
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