Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.Einkommen hat, in diesem Staate ein Ehrenamt Section 26. Jede Person, welche irgend ein Amt erhält, Section 27. Bei allen Wahlen sollen alle weißen Ein- Section 28. Alle Stimmen sollen mit lautem Ausruf ge- Section 29. Die Wähler sollen in allen Fällen, [Landes- Section 30. Die General-Versammlung hat die Macht, Einkommen hat, in dieſem Staate ein Ehrenamt Section 26. Jede Perſon, welche irgend ein Amt erhaͤlt, Section 27. Bei allen Wahlen ſollen alle weißen Ein- Section 28. Alle Stimmen ſollen mit lautem Ausruf ge- Section 29. Die Waͤhler ſollen in allen Faͤllen, [Landes- Section 30. Die General-Verſammlung hat die Macht, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0167" n="153"/> Einkommen hat, in dieſem Staate ein Ehrenamt<lb/> oder Einkommen erhalten koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 26.</head><lb/> <p>Jede Perſon, welche irgend ein Amt erhaͤlt,<lb/> ſoll vor der Einfuͤhrung in daſſelbe ſchwoͤren: <hi rendition="#g">Die<lb/> Conſtitution der vereinigten Staaten<lb/> und dieſes Staats zu unterſtuͤtzen</hi>, — und<lb/> außerdem den gewoͤhnlichen Dienſteid leiſten.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 27.</head><lb/> <p>Bei allen Wahlen ſollen alle weißen Ein-<lb/> wohner uͤber 21 Jahr alt, wenn ſie 6 Monate<lb/> vor der Wahl im Staate gewohnt haben, zuge-<lb/> laſſen werden; aber nur in der Grafſchaft oder in<lb/> dem Diſtricte, wo Jemand wirklich ſich aufhaͤlt,<lb/> kann er ſeine Stimme abgeben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 28.</head><lb/> <p>Alle Stimmen ſollen mit lautem Ausruf ge-<lb/> geben werden, bis hierin die General-Verſamm-<lb/> lung eine Aenderung macht.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 29.</head><lb/> <p>Die Waͤhler ſollen in allen Faͤllen, [Landes-<lb/> verraths, Todesverbrechens und Friedensbruch ausge-<lb/> nommen,] von Verhaft frei ſeyn, auch waͤhrend der<lb/> Wahl, und auf der Hin- und Herreiſe zu derſelben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 30.</head><lb/> <p>Die General-Verſammlung hat die Macht,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [153/0167]
Einkommen hat, in dieſem Staate ein Ehrenamt
oder Einkommen erhalten koͤnnen.
Section 26.
Jede Perſon, welche irgend ein Amt erhaͤlt,
ſoll vor der Einfuͤhrung in daſſelbe ſchwoͤren: Die
Conſtitution der vereinigten Staaten
und dieſes Staats zu unterſtuͤtzen, — und
außerdem den gewoͤhnlichen Dienſteid leiſten.
Section 27.
Bei allen Wahlen ſollen alle weißen Ein-
wohner uͤber 21 Jahr alt, wenn ſie 6 Monate
vor der Wahl im Staate gewohnt haben, zuge-
laſſen werden; aber nur in der Grafſchaft oder in
dem Diſtricte, wo Jemand wirklich ſich aufhaͤlt,
kann er ſeine Stimme abgeben.
Section 28.
Alle Stimmen ſollen mit lautem Ausruf ge-
geben werden, bis hierin die General-Verſamm-
lung eine Aenderung macht.
Section 29.
Die Waͤhler ſollen in allen Faͤllen, [Landes-
verraths, Todesverbrechens und Friedensbruch ausge-
nommen,] von Verhaft frei ſeyn, auch waͤhrend der
Wahl, und auf der Hin- und Herreiſe zu derſelben.
Section 30.
Die General-Verſammlung hat die Macht,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |