Geld des ersten sich zum Geld des andern verhalte wie 7 : 3.
Man setze also wie 7 : 3 = x zum Geld des andern, welches seyn wird x.
Da ferner das Geld des andern sich verhält zum Geld des dritten, wie 17 : 5, so setze man, wie 17 : 5 = x zum Geld des dritten, welches seyn wird x.
Nun multiplicire man das Geld des ersten x mit dem Geld des andern x so wird das Product = xx.
Ferner das Geld des andern x mit dem Geld des dritten x multiplicirt, giebt xx
Und endlich das Geld des dritten x mit dem Geld des ersten x multiplicirt, giebt xx. Diese drey Pro- ducte zusammen machen xx + xx + xx, welche unter einen Nenner gebracht, geben xx, so der Zahl 3830 2/3 gleich gesetzt werden muß: Also hat man xx = 3830 2/3 mit 3 multiplicirt, so bekommt man xx = 11492 ferner mit 833 multiplicirt, giebt 1521 xx = 9572836
und
Erſter Abſchnitt
Geld des erſten ſich zum Geld des andern verhalte wie 7 : 3.
Man ſetze alſo wie 7 : 3 = x zum Geld des andern, welches ſeyn wird x.
Da ferner das Geld des andern ſich verhaͤlt zum Geld des dritten, wie 17 : 5, ſo ſetze man, wie 17 : 5 = x zum Geld des dritten, welches ſeyn wird x.
Nun multiplicire man das Geld des erſten x mit dem Geld des andern x ſo wird das Product = xx.
Ferner das Geld des andern x mit dem Geld des dritten x multiplicirt, giebt xx
Und endlich das Geld des dritten x mit dem Geld des erſten x multiplicirt, giebt xx. Dieſe drey Pro- ducte zuſammen machen xx + xx + xx, welche unter einen Nenner gebracht, geben xx, ſo der Zahl 3830⅔ gleich geſetzt werden muß: Alſo hat man xx = 3830⅔ mit 3 multiplicirt, ſo bekommt man xx = 11492 ferner mit 833 multiplicirt, giebt 1521 xx = 9572836
und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0068"n="66"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Erſter Abſchnitt</hi></fw><lb/>
Geld des erſten ſich zum Geld des andern verhalte<lb/>
wie 7 : 3.</p><lb/><p>Man ſetze alſo wie 7 : 3 = <hirendition="#aq">x</hi> zum Geld des andern,<lb/>
welches ſeyn wird <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">x</hi>.</p><lb/><p>Da ferner das Geld des andern ſich verhaͤlt zum<lb/>
Geld des dritten, wie 17 : 5,<lb/>ſo ſetze man, wie 17 : 5 = <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">x</hi> zum Geld des dritten,<lb/>
welches ſeyn wird <formulanotation="TeX">\frac{15}{119}</formula><hirendition="#aq">x</hi>.</p><lb/><p>Nun multiplicire man das Geld des erſten <hirendition="#aq">x</hi> mit dem<lb/>
Geld des andern <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">x</hi>ſo wird das Product = <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">xx</hi>.</p><lb/><p>Ferner das Geld des andern <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">x</hi> mit dem Geld des<lb/>
dritten <formulanotation="TeX">\frac{15}{119}</formula><hirendition="#aq">x</hi> multiplicirt, giebt <formulanotation="TeX">\frac{45}{833}</formula><hirendition="#aq">xx</hi></p><lb/><p>Und endlich das Geld des dritten <formulanotation="TeX">\frac{15}{119}</formula><hirendition="#aq">x</hi> mit dem Geld<lb/>
des erſten <hirendition="#aq">x</hi> multiplicirt, giebt <formulanotation="TeX">\frac{15}{119}</formula><hirendition="#aq">xx</hi>. Dieſe drey Pro-<lb/>
ducte zuſammen machen <formulanotation="TeX">\frac{3}{7}</formula><hirendition="#aq">xx</hi> + <formulanotation="TeX">\frac{45}{833}</formula><hirendition="#aq">xx</hi> + <formulanotation="TeX">\frac{15}{119}</formula><hirendition="#aq">xx</hi>, welche<lb/>
unter einen Nenner gebracht, geben <formulanotation="TeX">\frac{507}{837}</formula><hirendition="#aq">xx</hi>, ſo der Zahl<lb/>
3830⅔ gleich geſetzt werden muß:<lb/>
Alſo hat man <formulanotation="TeX">\frac{507}{833}</formula><hirendition="#aq">xx</hi> = 3830⅔<lb/>
mit 3 multiplicirt, ſo bekommt man <formulanotation="TeX">\frac{1521}{833}</formula><hirendition="#aq">xx</hi> = 11492<lb/>
ferner mit 833 multiplicirt, giebt 1521 <hirendition="#aq">xx</hi> = 9572836<lb/><fwplace="bottom"type="catch">und</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[66/0068]
Erſter Abſchnitt
Geld des erſten ſich zum Geld des andern verhalte
wie 7 : 3.
Man ſetze alſo wie 7 : 3 = x zum Geld des andern,
welches ſeyn wird [FORMEL] x.
Da ferner das Geld des andern ſich verhaͤlt zum
Geld des dritten, wie 17 : 5,
ſo ſetze man, wie 17 : 5 = [FORMEL] x zum Geld des dritten,
welches ſeyn wird [FORMEL] x.
Nun multiplicire man das Geld des erſten x mit dem
Geld des andern [FORMEL] x ſo wird das Product = [FORMEL] xx.
Ferner das Geld des andern [FORMEL] x mit dem Geld des
dritten [FORMEL] x multiplicirt, giebt [FORMEL] xx
Und endlich das Geld des dritten [FORMEL] x mit dem Geld
des erſten x multiplicirt, giebt [FORMEL] xx. Dieſe drey Pro-
ducte zuſammen machen [FORMEL] xx + [FORMEL] xx + [FORMEL] xx, welche
unter einen Nenner gebracht, geben [FORMEL] xx, ſo der Zahl
3830⅔ gleich geſetzt werden muß:
Alſo hat man [FORMEL] xx = 3830⅔
mit 3 multiplicirt, ſo bekommt man [FORMEL] xx = 11492
ferner mit 833 multiplicirt, giebt 1521 xx = 9572836
und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Euler, Leonhard: Vollständige Anleitung zur Algebra. Bd. 2. St. Petersburg, 1770, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_algebra02_1770/68>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.