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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Von den Anschlägen.

Ein Schock Setzstangen 9 Fuß lang von Kopfweiden zu hauen, kostet 4 bis 6 Ggr.

Solche in 3 Fuß weite und 21/2 Fuß tiefe Gruben zu setzen incl. Erdarbeit, das
Schock 11/2 bis 2 Rthlr.

Wenn man die Setzstangen kaufen muß, so wird das Schock auf der Stelle mit 3
bis 4 Rthlr. bezahlt.

Die laufende Ruthe Flechtzaun, drei Fuß hoch anzufertigen, wenn Reiser und
Pfähle dazu frei geliefert werden, kostet an Arbeitslohn 4 Ggr.

Eine laufende Ruthe Stangen- oder Rückzäune zu verfertigen 1 Ggr.

Eine laufende Ruthe lebendigen Zaun anzulegen, wenn das Pflanzreis und der
Saame frei geliefert wird, kostet 3 Ggr.

§. 84.

Die Erde wird bei kleinen Arbeiten, wenn solche durch Menschen mittelst Schub-
karren herbei gefahren werden kann, im Tagelohne bezahlt. Sonst aber wird solche nach
Schachtruthen verdungen.

Eine Schachtruthe Erde mit Schubkarren auf horizontalem Boden 50 bis 80 Schritt
weit anzufahren, nachdem die Erde leicht oder schwer ist, kostet 6 bis 8 Ggr.

Wenn solche auf Gerüsten bis 12 Fuß hoch gekarrt wird, 8 bis 10 Ggr.

Sehr selten und nur im höchsten Nothfalle bedient man sich der Wagen zum Erde-
fahren bei Packwerken, ob es gleich bei Anfertigung der Deiche vortheilhaft ist. Man bezahlt
alsdenn für die Schachtruthe auf 500 Schritt auf und ab zu laden und anzufahren 1 Rthlr.

Um zu wissen wie viel Erde auf Karren oder mit Wagen angefahren ist, so wird
vorher an dem Orte wo die Erde ausgegraben werden soll, ein Stück Land von bestimmter
Größe mit Pfählen abgesteckt, und wenn dasselbe durchgängig etwa einen oder zwei Fuß
tief ausgestochen ist, wird der ausgegrabene Inhalt nach Schachtruthen berechnet und
nach dem Verdingspreise bezahlt.

Wenn die Erde mit Kähnen herbei gefahren wird, um solche auf, oder nöthigen
Falls vor dem Packwerke abzuladen, so wird Strom ab auf 500 Schritt Weite, die Schacht-
ruthe mit 12 bis 16 Ggr. incl. Kahnmiethe bezahlt. Die Menge der angefahrnen Erde kann
wie vorhin bestimmt werden, wenn aber die Gegend wo die Erde sich befindet uneben ist und
keine sichere Berechnung zulassen sollte, auch selbst mehrerer Bequemlichkeit wegen, pflegt
man die Kähne zu eichen. Diese Eichung geschiehet, indem man den Kahn seine volle La-
dung Erde, welche auf ebenem Boden, genau einen Fuß tief ausgestochen ist, einnehmen läßt.

M
Von den Anſchlaͤgen.

Ein Schock Setzſtangen 9 Fuß lang von Kopfweiden zu hauen, koſtet 4 bis 6 Ggr.

Solche in 3 Fuß weite und 2½ Fuß tiefe Gruben zu ſetzen incl. Erdarbeit, das
Schock 1½ bis 2 Rthlr.

Wenn man die Setzſtangen kaufen muß, ſo wird das Schock auf der Stelle mit 3
bis 4 Rthlr. bezahlt.

Die laufende Ruthe Flechtzaun, drei Fuß hoch anzufertigen, wenn Reiſer und
Pfaͤhle dazu frei geliefert werden, koſtet an Arbeitslohn 4 Ggr.

Eine laufende Ruthe Stangen- oder Ruͤckzaͤune zu verfertigen 1 Ggr.

Eine laufende Ruthe lebendigen Zaun anzulegen, wenn das Pflanzreis und der
Saame frei geliefert wird, koſtet 3 Ggr.

§. 84.

Die Erde wird bei kleinen Arbeiten, wenn ſolche durch Menſchen mittelſt Schub-
karren herbei gefahren werden kann, im Tagelohne bezahlt. Sonſt aber wird ſolche nach
Schachtruthen verdungen.

Eine Schachtruthe Erde mit Schubkarren auf horizontalem Boden 50 bis 80 Schritt
weit anzufahren, nachdem die Erde leicht oder ſchwer iſt, koſtet 6 bis 8 Ggr.

Wenn ſolche auf Geruͤſten bis 12 Fuß hoch gekarrt wird, 8 bis 10 Ggr.

Sehr ſelten und nur im hoͤchſten Nothfalle bedient man ſich der Wagen zum Erde-
fahren bei Packwerken, ob es gleich bei Anfertigung der Deiche vortheilhaft iſt. Man bezahlt
alsdenn fuͤr die Schachtruthe auf 500 Schritt auf und ab zu laden und anzufahren 1 Rthlr.

Um zu wiſſen wie viel Erde auf Karren oder mit Wagen angefahren iſt, ſo wird
vorher an dem Orte wo die Erde ausgegraben werden ſoll, ein Stuͤck Land von beſtimmter
Groͤße mit Pfaͤhlen abgeſteckt, und wenn daſſelbe durchgaͤngig etwa einen oder zwei Fuß
tief ausgeſtochen iſt, wird der ausgegrabene Inhalt nach Schachtruthen berechnet und
nach dem Verdingspreiſe bezahlt.

Wenn die Erde mit Kaͤhnen herbei gefahren wird, um ſolche auf, oder noͤthigen
Falls vor dem Packwerke abzuladen, ſo wird Strom ab auf 500 Schritt Weite, die Schacht-
ruthe mit 12 bis 16 Ggr. incl. Kahnmiethe bezahlt. Die Menge der angefahrnen Erde kann
wie vorhin beſtimmt werden, wenn aber die Gegend wo die Erde ſich befindet uneben iſt und
keine ſichere Berechnung zulaſſen ſollte, auch ſelbſt mehrerer Bequemlichkeit wegen, pflegt
man die Kaͤhne zu eichen. Dieſe Eichung geſchiehet, indem man den Kahn ſeine volle La-
dung Erde, welche auf ebenem Boden, genau einen Fuß tief ausgeſtochen iſt, einnehmen laͤßt.

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[89/0109] Von den Anſchlaͤgen. Ein Schock Setzſtangen 9 Fuß lang von Kopfweiden zu hauen, koſtet 4 bis 6 Ggr. Solche in 3 Fuß weite und 2½ Fuß tiefe Gruben zu ſetzen incl. Erdarbeit, das Schock 1½ bis 2 Rthlr. Wenn man die Setzſtangen kaufen muß, ſo wird das Schock auf der Stelle mit 3 bis 4 Rthlr. bezahlt. Die laufende Ruthe Flechtzaun, drei Fuß hoch anzufertigen, wenn Reiſer und Pfaͤhle dazu frei geliefert werden, koſtet an Arbeitslohn 4 Ggr. Eine laufende Ruthe Stangen- oder Ruͤckzaͤune zu verfertigen 1 Ggr. Eine laufende Ruthe lebendigen Zaun anzulegen, wenn das Pflanzreis und der Saame frei geliefert wird, koſtet 3 Ggr. §. 84. Die Erde wird bei kleinen Arbeiten, wenn ſolche durch Menſchen mittelſt Schub- karren herbei gefahren werden kann, im Tagelohne bezahlt. Sonſt aber wird ſolche nach Schachtruthen verdungen. Eine Schachtruthe Erde mit Schubkarren auf horizontalem Boden 50 bis 80 Schritt weit anzufahren, nachdem die Erde leicht oder ſchwer iſt, koſtet 6 bis 8 Ggr. Wenn ſolche auf Geruͤſten bis 12 Fuß hoch gekarrt wird, 8 bis 10 Ggr. Sehr ſelten und nur im hoͤchſten Nothfalle bedient man ſich der Wagen zum Erde- fahren bei Packwerken, ob es gleich bei Anfertigung der Deiche vortheilhaft iſt. Man bezahlt alsdenn fuͤr die Schachtruthe auf 500 Schritt auf und ab zu laden und anzufahren 1 Rthlr. Um zu wiſſen wie viel Erde auf Karren oder mit Wagen angefahren iſt, ſo wird vorher an dem Orte wo die Erde ausgegraben werden ſoll, ein Stuͤck Land von beſtimmter Groͤße mit Pfaͤhlen abgeſteckt, und wenn daſſelbe durchgaͤngig etwa einen oder zwei Fuß tief ausgeſtochen iſt, wird der ausgegrabene Inhalt nach Schachtruthen berechnet und nach dem Verdingspreiſe bezahlt. Wenn die Erde mit Kaͤhnen herbei gefahren wird, um ſolche auf, oder noͤthigen Falls vor dem Packwerke abzuladen, ſo wird Strom ab auf 500 Schritt Weite, die Schacht- ruthe mit 12 bis 16 Ggr. incl. Kahnmiethe bezahlt. Die Menge der angefahrnen Erde kann wie vorhin beſtimmt werden, wenn aber die Gegend wo die Erde ſich befindet uneben iſt und keine ſichere Berechnung zulaſſen ſollte, auch ſelbſt mehrerer Bequemlichkeit wegen, pflegt man die Kaͤhne zu eichen. Dieſe Eichung geſchiehet, indem man den Kahn ſeine volle La- dung Erde, welche auf ebenem Boden, genau einen Fuß tief ausgeſtochen iſt, einnehmen laͤßt. M

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/109>, abgerufen am 21.11.2024.