Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.Zwölftes Kapitel. ben, sondern auch wenn der Strom den Sand dahinter wirft, solches mit weidenen Lodenbepflanzet werden sollen, und damit solche Bepflanzung nicht durch das Vieh gleich wieder abgehütet und verdorben werden möge, so sollen solche bepflanzte Sandbänke und Packwerke in drei Jahren nicht mit Vieh betrieben oder behütet werden. Cap. VI. Von den Deichbedienten und deren Funktion. Damit nun solches nützliche Werk zum vollkommenen Stande gebracht, künftig unter- Zum andern zwei Deichgrefen. .... Bei der Arbeit hat er die Leute anzuweisen, Drittens, einen Buhnen- oder Kripp-Grefen so die nöthigen Eingebäude wider Zwoͤlftes Kapitel. ben, ſondern auch wenn der Strom den Sand dahinter wirft, ſolches mit weidenen Lodenbepflanzet werden ſollen, und damit ſolche Bepflanzung nicht durch das Vieh gleich wieder abgehuͤtet und verdorben werden moͤge, ſo ſollen ſolche bepflanzte Sandbaͤnke und Packwerke in drei Jahren nicht mit Vieh betrieben oder behuͤtet werden. Cap. VI. Von den Deichbedienten und deren Funktion. Damit nun ſolches nuͤtzliche Werk zum vollkommenen Stande gebracht, kuͤnftig unter- Zum andern zwei Deichgrefen. .... Bei der Arbeit hat er die Leute anzuweiſen, Drittens, einen Buhnen- oder Kripp-Grefen ſo die noͤthigen Eingebaͤude wider <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0118" n="98"/><fw place="top" type="header">Zwoͤlftes Kapitel.</fw><lb/> ben, ſondern auch wenn der Strom den Sand dahinter wirft, ſolches mit weidenen Loden<lb/><hi rendition="#g">bepflanzet</hi> werden ſollen, und damit ſolche Bepflanzung nicht durch das Vieh gleich wieder<lb/> abgehuͤtet und verdorben werden moͤge, ſo ſollen ſolche bepflanzte Sandbaͤnke und Packwerke<lb/> in drei Jahren nicht mit Vieh betrieben oder behuͤtet werden.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">Cap. VI.</hi> Von den Deichbedienten und deren Funktion.</hi> </p><lb/> <p>Damit nun ſolches nuͤtzliche Werk zum vollkommenen Stande gebracht, kuͤnftig unter-<lb/> halten, und von Zeit zu Zeit verbeſſert werden moͤge, ſo finden wir noͤthig, dazu erſtlich<lb/> einen <hi rendition="#g">Deichhauptmann</hi> zu beſtellen, welcher nicht allein vollkommene Wiſſenſchaft von<lb/> Beſchaffenheit des Oder-Stroms, ſondern auch von Deich- Kripp- und Packweſen habe;<lb/> deſſen Verrichtung darin beſtehen ſoll, daß er auf die Deiche gut Achtung habe, wo denſel-<lb/> ben zu helfen und dem andringenden und das Ufer wegreißenden Strome zu begegnen uͤber-<lb/> lege, und bei den Deichſchauen anzeige, wie ihnen am beſten und mit moͤglichſter Menage<lb/> der Koſten zu helfen, wovon er allezeit die Ueberſchlaͤge zu verfertigen und zu produciren,<lb/> wenn nun darauf der Nothdurft nach ein Kripp-Packwerk, oder anderes Eingebaͤude anzu-<lb/> fertigen reſolvirt worden, hat er den Bau anzuordnen, denſelben fleißig zu beſuchen und das<lb/> alles wohl und mit Beſtande gemacht werde, zu beſorgen, ſo dann die Wochenzettel zu atte-<lb/> ſtiren und dahin zu ſehen, daß die Arbeitsleute richtig bezahlt werden. ......... Bei<lb/> Fruͤhjahrszeiten und wenn zu vermuthen, daß das Waſſer anwachſen wird, hat er fleißig<lb/> oberhalb nach Breslau und Kroſſen zu <hi rendition="#g">correſpondiren</hi> und von Zeit zu Zeit Nachricht einzu-<lb/> ziehen, wie ſich daſelbſt der Anwachs des Waſſers vermehre oder vermindere, damit man ſich<lb/> darnach richten und noͤthige Anſtalt dagegen machen koͤnne.</p><lb/> <p>Zum andern zwei <hi rendition="#g">Deichgrefen</hi>. .... Bei der Arbeit hat er die Leute anzuweiſen,<lb/> daß alles tuͤchtig und mit Beſtand verfertiget werde, diejenigen aber, ſo auf geſchehenes An-<lb/> both nicht das ihrige verrichten, und welche in die Strafe der Deichſchau verfallen, ſoll er<lb/> auf die dictirte Strafe durch die Dammmeiſter exequiren und dieſelbe dem Deichrentmeiſter<lb/> zur Berechnung und Dispoſition der Deichſchau einliefern laſſen.</p><lb/> <p>Drittens, einen <hi rendition="#g">Buhnen</hi>- oder <hi rendition="#g">Kripp-Grefen</hi> ſo die noͤthigen Eingebaͤude wider<lb/> den ſich anlegenden und die Ufer wegfreſſenden Strom anfertige, welcher fleißig die Ufer zu<lb/> viſitiren, und wo den Strom zu begegnen, dem Deichhauptmann anzuzeigen hat. .... Bei<lb/> der Arbeit muß er gebuͤhrenden Fleiß anwenden, und nicht allein dahin ſehen, daß die Ma-<lb/> terialien und Zubehoͤr angeſchaffet, an bequemen Plaͤtzen verwahret, und alles wohl beobach-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [98/0118]
Zwoͤlftes Kapitel.
ben, ſondern auch wenn der Strom den Sand dahinter wirft, ſolches mit weidenen Loden
bepflanzet werden ſollen, und damit ſolche Bepflanzung nicht durch das Vieh gleich wieder
abgehuͤtet und verdorben werden moͤge, ſo ſollen ſolche bepflanzte Sandbaͤnke und Packwerke
in drei Jahren nicht mit Vieh betrieben oder behuͤtet werden.
Cap. VI. Von den Deichbedienten und deren Funktion.
Damit nun ſolches nuͤtzliche Werk zum vollkommenen Stande gebracht, kuͤnftig unter-
halten, und von Zeit zu Zeit verbeſſert werden moͤge, ſo finden wir noͤthig, dazu erſtlich
einen Deichhauptmann zu beſtellen, welcher nicht allein vollkommene Wiſſenſchaft von
Beſchaffenheit des Oder-Stroms, ſondern auch von Deich- Kripp- und Packweſen habe;
deſſen Verrichtung darin beſtehen ſoll, daß er auf die Deiche gut Achtung habe, wo denſel-
ben zu helfen und dem andringenden und das Ufer wegreißenden Strome zu begegnen uͤber-
lege, und bei den Deichſchauen anzeige, wie ihnen am beſten und mit moͤglichſter Menage
der Koſten zu helfen, wovon er allezeit die Ueberſchlaͤge zu verfertigen und zu produciren,
wenn nun darauf der Nothdurft nach ein Kripp-Packwerk, oder anderes Eingebaͤude anzu-
fertigen reſolvirt worden, hat er den Bau anzuordnen, denſelben fleißig zu beſuchen und das
alles wohl und mit Beſtande gemacht werde, zu beſorgen, ſo dann die Wochenzettel zu atte-
ſtiren und dahin zu ſehen, daß die Arbeitsleute richtig bezahlt werden. ......... Bei
Fruͤhjahrszeiten und wenn zu vermuthen, daß das Waſſer anwachſen wird, hat er fleißig
oberhalb nach Breslau und Kroſſen zu correſpondiren und von Zeit zu Zeit Nachricht einzu-
ziehen, wie ſich daſelbſt der Anwachs des Waſſers vermehre oder vermindere, damit man ſich
darnach richten und noͤthige Anſtalt dagegen machen koͤnne.
Zum andern zwei Deichgrefen. .... Bei der Arbeit hat er die Leute anzuweiſen,
daß alles tuͤchtig und mit Beſtand verfertiget werde, diejenigen aber, ſo auf geſchehenes An-
both nicht das ihrige verrichten, und welche in die Strafe der Deichſchau verfallen, ſoll er
auf die dictirte Strafe durch die Dammmeiſter exequiren und dieſelbe dem Deichrentmeiſter
zur Berechnung und Dispoſition der Deichſchau einliefern laſſen.
Drittens, einen Buhnen- oder Kripp-Grefen ſo die noͤthigen Eingebaͤude wider
den ſich anlegenden und die Ufer wegfreſſenden Strom anfertige, welcher fleißig die Ufer zu
viſitiren, und wo den Strom zu begegnen, dem Deichhauptmann anzuzeigen hat. .... Bei
der Arbeit muß er gebuͤhrenden Fleiß anwenden, und nicht allein dahin ſehen, daß die Ma-
terialien und Zubehoͤr angeſchaffet, an bequemen Plaͤtzen verwahret, und alles wohl beobach-
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