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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Viertes Kapitel.
Ursachen eine frühere Verlängerung erfordern, so wird nur denn die Buhne, auf eine ver-
hältnißmäßig größere Weite verlängert.

§. 17.

Will man mittelst der Buhnen nicht allein diejenige Stelle eines abbrüchigen Ufers
decken, wo sich der Schaden befindet, und wo allenfalls Deckwerke hinreichen würden, son-
dern solche Vorkehrungen treffen, daß die Ursache des Uebels gehoben wird, so kann der
Bau an der schadhaften Stelle nur wenig helfen; zur gründlichen Abwendung des Nachtheils
wird erfordert, daß man oberhalb in der Strombahn die Ursachen aufsucht, und wenn sie
gefunden sind, die bekannten Eigenheiten des Stroms bei denjenigen Vorkehrungen anwen-
det, durch welche man einen vorgesetzten Endzweck zu erreichen, und die Richtung des
Stroms, ehe er noch den Ufern schaden kann, so zu leiten sucht, daß sie nicht zum Nach-
theile der Ufer gereichen kann.

Sehr oft würde man durch Bepflanzung der Sandfelder oder durch Schlickzäune
eben den Endzweck erreichen, welchen man durch kostbare Buhnenbaue zu erlangen sucht,
und sehr oft kommt es nur darauf an, eine oberhalb gelegene Sandbank zu verlängern, um
die Schartufer vor fernerm Abbruch zu sichern. Es liegt außer dem Plan dieser Schrift, die
Gründe noch weiter auseinander zu setzen, welche den Baumeister zur Wahl dieser oder jener
Bauart bestimmen, noch die Art und Weise anzugeben, wie nach hydraulischen Grundsätzen
und Erfahrungen ihre Wirkungen im Zusammenhang beurtheilt werden können. Diese nä-
here Auseinandersetzung würde zu weit von dem vorgesetzten Ziele, dem Baue selbst abfüh-
ren. Gegenwärtig wird die Lage der Buhne und die Baustelle als zweckmäßig ausgemittelt
vorausgesetzt, und nur die Ausführung eines solchen Baues beschrieben.

§. 18.

Ist also die Baustelle wo eine Buhne angelegt werden soll festgesetzt, so muß vor
allen Dingen das Grundbett genau untersucht werden, ob nicht etwa Holz, Steine oder an-
dere feste Körper und Unebenheiten vorhanden sind, die kein gleichförmiges Senken des
Werks verstatten oder dessen Verbindung mit dem Grunde verhindern, in welchem Falle und
wenn der beabsichtete Zweck doch bei einer geringen Veränderung erreicht werden kann,
eine andere Stelle für die Anlage der Buhne ausgewählt oder das Hinderniß hinwegge-
räumt werden muß.

Man könnte zwar dergleichen Hindernisse für unerheblich halten, ihnen durch einen
künstlichen Bau begegnen und sie in das Werk mit einschließen; allein da dieses immer ein

Viertes Kapitel.
Urſachen eine fruͤhere Verlaͤngerung erfordern, ſo wird nur denn die Buhne, auf eine ver-
haͤltnißmaͤßig groͤßere Weite verlaͤngert.

§. 17.

Will man mittelſt der Buhnen nicht allein diejenige Stelle eines abbruͤchigen Ufers
decken, wo ſich der Schaden befindet, und wo allenfalls Deckwerke hinreichen wuͤrden, ſon-
dern ſolche Vorkehrungen treffen, daß die Urſache des Uebels gehoben wird, ſo kann der
Bau an der ſchadhaften Stelle nur wenig helfen; zur gruͤndlichen Abwendung des Nachtheils
wird erfordert, daß man oberhalb in der Strombahn die Urſachen aufſucht, und wenn ſie
gefunden ſind, die bekannten Eigenheiten des Stroms bei denjenigen Vorkehrungen anwen-
det, durch welche man einen vorgeſetzten Endzweck zu erreichen, und die Richtung des
Stroms, ehe er noch den Ufern ſchaden kann, ſo zu leiten ſucht, daß ſie nicht zum Nach-
theile der Ufer gereichen kann.

Sehr oft wuͤrde man durch Bepflanzung der Sandfelder oder durch Schlickzaͤune
eben den Endzweck erreichen, welchen man durch koſtbare Buhnenbaue zu erlangen ſucht,
und ſehr oft kommt es nur darauf an, eine oberhalb gelegene Sandbank zu verlaͤngern, um
die Schartufer vor fernerm Abbruch zu ſichern. Es liegt außer dem Plan dieſer Schrift, die
Gruͤnde noch weiter auseinander zu ſetzen, welche den Baumeiſter zur Wahl dieſer oder jener
Bauart beſtimmen, noch die Art und Weiſe anzugeben, wie nach hydrauliſchen Grundſaͤtzen
und Erfahrungen ihre Wirkungen im Zuſammenhang beurtheilt werden koͤnnen. Dieſe naͤ-
here Auseinanderſetzung wuͤrde zu weit von dem vorgeſetzten Ziele, dem Baue ſelbſt abfuͤh-
ren. Gegenwaͤrtig wird die Lage der Buhne und die Bauſtelle als zweckmaͤßig ausgemittelt
vorausgeſetzt, und nur die Ausfuͤhrung eines ſolchen Baues beſchrieben.

§. 18.

Iſt alſo die Bauſtelle wo eine Buhne angelegt werden ſoll feſtgeſetzt, ſo muß vor
allen Dingen das Grundbett genau unterſucht werden, ob nicht etwa Holz, Steine oder an-
dere feſte Koͤrper und Unebenheiten vorhanden ſind, die kein gleichfoͤrmiges Senken des
Werks verſtatten oder deſſen Verbindung mit dem Grunde verhindern, in welchem Falle und
wenn der beabſichtete Zweck doch bei einer geringen Veraͤnderung erreicht werden kann,
eine andere Stelle fuͤr die Anlage der Buhne ausgewaͤhlt oder das Hinderniß hinwegge-
raͤumt werden muß.

Man koͤnnte zwar dergleichen Hinderniſſe fuͤr unerheblich halten, ihnen durch einen
kuͤnſtlichen Bau begegnen und ſie in das Werk mit einſchließen; allein da dieſes immer ein

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[22/0042] Viertes Kapitel. Urſachen eine fruͤhere Verlaͤngerung erfordern, ſo wird nur denn die Buhne, auf eine ver- haͤltnißmaͤßig groͤßere Weite verlaͤngert. §. 17. Will man mittelſt der Buhnen nicht allein diejenige Stelle eines abbruͤchigen Ufers decken, wo ſich der Schaden befindet, und wo allenfalls Deckwerke hinreichen wuͤrden, ſon- dern ſolche Vorkehrungen treffen, daß die Urſache des Uebels gehoben wird, ſo kann der Bau an der ſchadhaften Stelle nur wenig helfen; zur gruͤndlichen Abwendung des Nachtheils wird erfordert, daß man oberhalb in der Strombahn die Urſachen aufſucht, und wenn ſie gefunden ſind, die bekannten Eigenheiten des Stroms bei denjenigen Vorkehrungen anwen- det, durch welche man einen vorgeſetzten Endzweck zu erreichen, und die Richtung des Stroms, ehe er noch den Ufern ſchaden kann, ſo zu leiten ſucht, daß ſie nicht zum Nach- theile der Ufer gereichen kann. Sehr oft wuͤrde man durch Bepflanzung der Sandfelder oder durch Schlickzaͤune eben den Endzweck erreichen, welchen man durch koſtbare Buhnenbaue zu erlangen ſucht, und ſehr oft kommt es nur darauf an, eine oberhalb gelegene Sandbank zu verlaͤngern, um die Schartufer vor fernerm Abbruch zu ſichern. Es liegt außer dem Plan dieſer Schrift, die Gruͤnde noch weiter auseinander zu ſetzen, welche den Baumeiſter zur Wahl dieſer oder jener Bauart beſtimmen, noch die Art und Weiſe anzugeben, wie nach hydrauliſchen Grundſaͤtzen und Erfahrungen ihre Wirkungen im Zuſammenhang beurtheilt werden koͤnnen. Dieſe naͤ- here Auseinanderſetzung wuͤrde zu weit von dem vorgeſetzten Ziele, dem Baue ſelbſt abfuͤh- ren. Gegenwaͤrtig wird die Lage der Buhne und die Bauſtelle als zweckmaͤßig ausgemittelt vorausgeſetzt, und nur die Ausfuͤhrung eines ſolchen Baues beſchrieben. §. 18. Iſt alſo die Bauſtelle wo eine Buhne angelegt werden ſoll feſtgeſetzt, ſo muß vor allen Dingen das Grundbett genau unterſucht werden, ob nicht etwa Holz, Steine oder an- dere feſte Koͤrper und Unebenheiten vorhanden ſind, die kein gleichfoͤrmiges Senken des Werks verſtatten oder deſſen Verbindung mit dem Grunde verhindern, in welchem Falle und wenn der beabſichtete Zweck doch bei einer geringen Veraͤnderung erreicht werden kann, eine andere Stelle fuͤr die Anlage der Buhne ausgewaͤhlt oder das Hinderniß hinwegge- raͤumt werden muß. Man koͤnnte zwar dergleichen Hinderniſſe fuͤr unerheblich halten, ihnen durch einen kuͤnſtlichen Bau begegnen und ſie in das Werk mit einſchließen; allein da dieſes immer ein

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/42>, abgerufen am 09.11.2024.