brachten lästerungen deren unwahrheit sie wis- sen, nicht wiedersprechen: Hernach dieienigen, welche wieder die wahrheit reden, so daß der andere dadurch um leib, leben, ehre, ver- mögen, und wohlfarth kommt: Endlich die- ienigen, welche zwar die wahrheit reden, und eines andern laster wahrhaftig erzehlen, aber doch keinen beruf und keine obligation dazu haben, auch niemand damit nutzen, wohl aber dem andern entsetzlichen schaden zufügen, und dieses ist die so genannte medisance.
§. 5. Nach den regeln der honnetete ist man verbunden nicht zu reden, wo man etwan des andern seine gemüths-ruhe stöhren könne, oder ihm die erhaltung seiner geist- und leiblichen güter, beschwerlich, verdrießlich, kostbar und unangenehm machen möchte, im gegentheil ist man verpflichtet nicht zu schweigen, wo unsere worte zu der gemüths-beruhigung des andern, zu seiner commodität, vergnügen, und über- haupt zur freundschaft und zur guten überein- stimmung der menschlichen gemüther, etwas beytragen können.
Siehe angeführte auctores. Hiewider sündigen diejenigen, welchen ihre stöckische aufführung nicht erlaubet, des andern frage einer antwort zu würdigen, oder sein gemüth durch freundli- ches zureden zu beruhigen, und ihn zu allerhand vortheil bey gelegenheit zu helfen: Ferner die- jenigen, welche, wann sie ia reden, nicht freund- und höflich genung ihre worte fürbringen, wel- che des andern affecten, als liebe, haß, neugie- rigkeit, durch allerhand unnützes reden rege ma- chen, sich eines zweydeutigen, satyrischen, gar zu schmeichelhaften ausdrucks bedienen, aus ei-
nem
moraliſche betrachtung
brachten laͤſterungen deren unwahrheit ſie wiſ- ſen, nicht wiederſprechen: Hernach dieienigen, welche wieder die wahrheit reden, ſo daß der andere dadurch um leib, leben, ehre, ver- moͤgen, und wohlfarth kommt: Endlich die- ienigen, welche zwar die wahrheit reden, und eines andern laſter wahrhaftig erzehlen, aber doch keinen beruf und keine obligation dazu haben, auch niemand damit nutzen, wohl aber dem andern entſetzlichen ſchaden zufuͤgen, und dieſes iſt die ſo genannte mediſance.
§. 5. Nach den regeln der honnetete iſt man verbunden nicht zu reden, wo man etwan des andern ſeine gemuͤths-ruhe ſtoͤhren koͤnne, oder ihm die erhaltung ſeiner geiſt- und leiblichen guͤter, beſchwerlich, verdrießlich, koſtbar und unangenehm machen moͤchte, im gegentheil iſt man verpflichtet nicht zu ſchweigen, wo unſere worte zu der gemuͤths-beruhigung des andern, zu ſeiner commoditaͤt, vergnuͤgen, und uͤber- haupt zur freundſchaft und zur guten uͤberein- ſtimmung der menſchlichen gemuͤther, etwas beytragen koͤnnen.
Siehe angefuͤhrte auctores. Hiewider ſuͤndigen diejenigen, welchen ihre ſtoͤckiſche auffuͤhrung nicht erlaubet, des andern frage einer antwort zu wuͤrdigen, oder ſein gemuͤth durch freundli- ches zureden zu beruhigen, und ihn zu allerhand vortheil bey gelegenheit zu helfen: Ferner die- jenigen, welche, wann ſie ia reden, nicht freund- und hoͤflich genung ihre worte fuͤrbringen, wel- che des andern affecten, als liebe, haß, neugie- rigkeit, durch allerhand unnuͤtzes reden rege ma- chen, ſich eines zweydeutigen, ſatyriſchen, gar zu ſchmeichelhaften ausdrucks bedienen, aus ei-
nem
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moraliſche betrachtung
brachten laͤſterungen deren unwahrheit ſie wiſ-
ſen, nicht wiederſprechen: Hernach dieienigen,
welche wieder die wahrheit reden, ſo daß der
andere dadurch um leib, leben, ehre, ver-
moͤgen, und wohlfarth kommt: Endlich die-
ienigen, welche zwar die wahrheit reden, und
eines andern laſter wahrhaftig erzehlen, aber
doch keinen beruf und keine obligation dazu
haben, auch niemand damit nutzen, wohl aber
dem andern entſetzlichen ſchaden zufuͤgen, und
dieſes iſt die ſo genannte mediſance.
§. 5. Nach den regeln der honnetete iſt man
verbunden nicht zu reden, wo man etwan des
andern ſeine gemuͤths-ruhe ſtoͤhren koͤnne, oder
ihm die erhaltung ſeiner geiſt- und leiblichen
guͤter, beſchwerlich, verdrießlich, koſtbar und
unangenehm machen moͤchte, im gegentheil iſt
man verpflichtet nicht zu ſchweigen, wo unſere
worte zu der gemuͤths-beruhigung des andern,
zu ſeiner commoditaͤt, vergnuͤgen, und uͤber-
haupt zur freundſchaft und zur guten uͤberein-
ſtimmung der menſchlichen gemuͤther, etwas
beytragen koͤnnen.
Siehe angefuͤhrte auctores. Hiewider ſuͤndigen
diejenigen, welchen ihre ſtoͤckiſche auffuͤhrung
nicht erlaubet, des andern frage einer antwort
zu wuͤrdigen, oder ſein gemuͤth durch freundli-
ches zureden zu beruhigen, und ihn zu allerhand
vortheil bey gelegenheit zu helfen: Ferner die-
jenigen, welche, wann ſie ia reden, nicht freund-
und hoͤflich genung ihre worte fuͤrbringen, wel-
che des andern affecten, als liebe, haß, neugie-
rigkeit, durch allerhand unnuͤtzes reden rege ma-
chen, ſich eines zweydeutigen, ſatyriſchen, gar
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Fabricius, Johann Andreas: Philosophische Oratorie. Leipzig, 1724, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fabricius_oratorie_1724/382>, abgerufen am 27.07.2024.
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