einen menschen der gar keine Logick versteht, was macht ein solcher nicht für alberne schlüs- se und läppische glossen und wie martert er sich nicht eine sache und wissenschafft recht zu begreiffen. Es mag dieses statt eines exempels gut genung seyn, so man aus dem stegreiff gegeben. Es ist dabey nicht die meinung daß man alle solche be- weiß-gründe bey einem satze nacheinander her- beten solle, sondern man siehet leicht, daß das argumentum probans a definitione der grund und mittelpunckt der übrigen sey.
§. 8. Die unstreitigen beweiß-gründe bey den sinnlichen wahrheiten aus eigener erfah- rung, giebt uns unsre empfindung und erkännt- niß. Aus anderer leute erfahrung kan man beweiß-gründe haben, wann man entweder ihre mündliche oder schriftliche erzehlungen sich bekannt macht, und sonst versichert ist, daß sie nicht aus einfalt sich selbst, aus boßheit andere zu betrügen bemühet sind. Es müssen aber alle beweiß-gründe aus der erfahrung, so ein- gerichtet seyn, daß entweder niemand da- ran zweiflen darf, oder daß iedermann die wahrheit derselben ohne weitläuftigkeit selbst empfinden könne.a) Die beweiß-gründe zu den unstreitigen abstracten gelehrten wahr- heiten, geben uns quoad materiam die disci- plinen, quoad formam die Logick und eignes nachsinnen.b).
a) Hieraus siehet man, was man für sachen auf eine sinnliche unstreitige art beweisen könne, und daß man sehr wenig sachen auf diese art unstreitig zu machen vermögend sey. Al- les was [verlorenes Material - Zeichen fehlt]wan eines beweises bedarff, ist ent-
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von den beweiß-gruͤnden,
einen menſchen der gar keine Logick verſteht, was macht ein ſolcher nicht fuͤr alberne ſchluͤſ- ſe und laͤppiſche gloſſen und wie martert er ſich nicht eine ſache und wiſſenſchafft recht zu begreiffen. Es mag dieſes ſtatt eines exempels gut genung ſeyn, ſo man aus dem ſtegreiff gegeben. Es iſt dabey nicht die meinung daß man alle ſolche be- weiß-gruͤnde bey einem ſatze nacheinander her- beten ſolle, ſondern man ſiehet leicht, daß das argumentum probans a definitione der grund und mittelpunckt der uͤbrigen ſey.
§. 8. Die unſtreitigen beweiß-gruͤnde bey den ſinnlichen wahrheiten aus eigener erfah- rung, giebt uns unſre empfindung und erkaͤnnt- niß. Aus anderer leute erfahrung kan man beweiß-gruͤnde haben, wann man entweder ihre muͤndliche oder ſchriftliche erzehlungen ſich bekannt macht, und ſonſt verſichert iſt, daß ſie nicht aus einfalt ſich ſelbſt, aus boßheit andere zu betruͤgen bemuͤhet ſind. Es muͤſſen aber alle beweiß-gruͤnde aus der erfahrung, ſo ein- gerichtet ſeyn, daß entweder niemand da- ran zweiflen darf, oder daß iedermann die wahrheit derſelben ohne weitlaͤuftigkeit ſelbſt empfinden koͤnne.a) Die beweiß-gruͤnde zu den unſtreitigen abſtracten gelehrten wahr- heiten, geben uns quoad materiam die diſci- plinen, quoad formam die Logick und eignes nachſinnen.b).
a) Hieraus ſiehet man, was man fuͤr ſachen auf eine ſinnliche unſtreitige art beweiſen koͤnne, und daß man ſehr wenig ſachen auf dieſe art unſtreitig zu machen vermoͤgend ſey. Al- les was [verlorenes Material – Zeichen fehlt]wan eines beweiſes bedarff, iſt ent-
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von den beweiß-gruͤnden,
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einen menſchen der gar keine Logick verſteht,
was macht ein ſolcher nicht fuͤr alberne ſchluͤſ-
ſe und laͤppiſche gloſſen und wie martert er
ſich nicht eine ſache und wiſſenſchafft recht zu
begreiffen.
Es mag dieſes ſtatt eines exempels gut genung
ſeyn, ſo man aus dem ſtegreiff gegeben. Es iſt
dabey nicht die meinung daß man alle ſolche be-
weiß-gruͤnde bey einem ſatze nacheinander her-
beten ſolle, ſondern man ſiehet leicht, daß das
argumentum probans a definitione der grund
und mittelpunckt der uͤbrigen ſey.
§. 8. Die unſtreitigen beweiß-gruͤnde bey
den ſinnlichen wahrheiten aus eigener erfah-
rung, giebt uns unſre empfindung und erkaͤnnt-
niß. Aus anderer leute erfahrung kan man
beweiß-gruͤnde haben, wann man entweder
ihre muͤndliche oder ſchriftliche erzehlungen ſich
bekannt macht, und ſonſt verſichert iſt, daß ſie
nicht aus einfalt ſich ſelbſt, aus boßheit andere
zu betruͤgen bemuͤhet ſind. Es muͤſſen aber
alle beweiß-gruͤnde aus der erfahrung, ſo ein-
gerichtet ſeyn, daß entweder niemand da-
ran zweiflen darf, oder daß iedermann die
wahrheit derſelben ohne weitlaͤuftigkeit ſelbſt
empfinden koͤnne.
a⁾
Die beweiß-gruͤnde zu
den unſtreitigen abſtracten gelehrten wahr-
heiten, geben uns quoad materiam die diſci-
plinen, quoad formam die Logick und eignes
nachſinnen.
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a⁾ Hieraus ſiehet man, was man fuͤr ſachen auf
eine ſinnliche unſtreitige art beweiſen koͤnne,
und daß man ſehr wenig ſachen auf dieſe art
unſtreitig zu machen vermoͤgend ſey. Al-
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Fabricius, Johann Andreas: Philosophische Oratorie. Leipzig, 1724, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fabricius_oratorie_1724/82>, abgerufen am 17.02.2025.
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