Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.serlicher Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich anvertraut vnd vbergeben / Vnd obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen Interposition handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs denuncijrt, vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden. Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Jhr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Jrer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Jhres Vatterlandts Constitutionen, Fundamental Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: Priuilegien, Declarationen, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Jhrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Chr: Hocheit / vnd serlicher Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich anvertraut vnd vbergeben / Vnd obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen Interposition handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs denuncijrt, vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden. Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Jhr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Jrer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Jhres Vatterlandts Constitutionen, Fundamental Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: Priuilegien, Declarationen, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Jhrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Chr: Hocheit / vnd <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0006"/> serlicher Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich <choice><sic>auvertraut</sic><corr>anvertraut</corr></choice> vnd vbergeben / <choice><sic>Vnb</sic><corr>Vnd</corr></choice> obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen <hi rendition="#aq">Interposition</hi> handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Collegio</hi>, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs <choice><sic>denuucijrt</sic><corr>denuncijrt</corr></choice>, vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden. Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Jhr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Jrer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Jhres Vatterlandts <hi rendition="#aq">Constitutionen</hi>, <hi rendition="#aq">Fundamental</hi> Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: <hi rendition="#aq">Priuilegien</hi>, <hi rendition="#aq">Declarationen</hi>, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst <hi rendition="#aq">null</hi> vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die <hi rendition="#aq">Vacantz</hi> deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Jhrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer <hi rendition="#aq">Reputation</hi> / Chr: Hocheit / vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [0006]
serlicher Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich anvertraut vnd vbergeben / Vnd obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen Interposition handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs denuncijrt, vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden. Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Jhr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Jrer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Jhres Vatterlandts Constitutionen, Fundamental Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: Priuilegien, Declarationen, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Jhrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Chr: Hocheit / vnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-10T09:22:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-10T09:22:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |