Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.

Bild:
<< vorherige Seite

fälschlich erdacht / Hochanzügliche Famos Reden vnd Schrifften / de facto / vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein acceptirt vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter Rebellion annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich publicierter Auocatorien, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen incorporirte Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs Fundamentalverfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst Ruperto, neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Priuilegien / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / souil an Jme gewesen / entzogen / vnd de facto abgenommen / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Jhnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht /

fälschlich erdacht / Hochanzügliche Famos Reden vnd Schrifften / de facto / vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein acceptirt vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter Rebellion annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich publicierter Auocatorien, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen incorporirte Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs Fundamentalverfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst Ruperto, neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Priuilegien / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / souil an Jme gewesen / entzogen / vnd de facto abgenommen / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Jhnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0007"/>
fälschlich erdacht / Hochanzügliche <hi rendition="#aq">Famos</hi> Reden vnd Schrifften / <hi rendition="#aq">de facto</hi> / vnerkandter Sach / also <hi rendition="#aq">fundirt</hi> vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein <hi rendition="#aq">acceptirt</hi> vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter <hi rendition="#aq">Rebellion</hi> annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich <hi rendition="#aq">publici</hi>erter <hi rendition="#aq">Auocatorien</hi>, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen <hi rendition="#aq">Rebellion</hi>wesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen <hi rendition="#aq">incorporirte</hi> Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Collegio</hi>, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs <hi rendition="#aq">Fundamental</hi>verfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst <hi rendition="#aq">Ruperto</hi>, neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Priuilegien / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / souil an Jme gewesen / entzogen / vnd <hi rendition="#aq">de facto</hi> <choice><sic>abgennmmen</sic><corr>abgenommen</corr></choice> / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen <hi rendition="#aq">Rebellanten</hi> würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Jhnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer <hi rendition="#aq">Rebellen</hi> Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0007] fälschlich erdacht / Hochanzügliche Famos Reden vnd Schrifften / de facto / vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein acceptirt vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter Rebellion annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich publicierter Auocatorien, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen incorporirte Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs Fundamentalverfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst Ruperto, neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Priuilegien / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / souil an Jme gewesen / entzogen / vnd de facto abgenommen / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Jhnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-10T09:22:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-10T09:22:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • überschriebenes e über den Vokalen a, o und u, werden als moderne Umlaute transkribiert
  • das Wort vn mit überstrichenem n ist die Abkürzung für vnd und wird dementsprechend transkribiert
  • Überstrichene Vokale am Wortende werden durch Anhängen eines n oder m (was, das muss sich grammatikalisch ergeben) transkribiert
  • Doppelte Großbuchstaben am Anfang eines Abschnittes auf Grund einer Versalie werden nicht mit dargestellt. Nur der erste Buchstabe wird groß geschrieben.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/7
Zitationshilfe: Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/7>, abgerufen am 24.11.2024.