[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802Diese Hochw. Gr. L., welche wahrscheinlich 1) Daß der Kenntnißschatz oder die bei dem Systeme der Gr. L. R. Y. anerkannten und üblichen höheren Grade, mit der Verfassung und Verwaltung der großen Loge oder der besondern St. Joh. Logen, nicht in dem geringsten innern und wesentlichen Zusammenhange stehen. 2) Daß die maurerische Verfassung, Verwal- tung und Direktion, sowohl der großen L., als auch der einzelnen St. Joh. Logen dieselbe bleiben müsse, wenn auch in Zu- kunft die Gr. L. durch Umstände und Verhältnisse genöthigt würde, die Ausspen- dung der h. Gr. bei ihrem Systeme, für eine Zeit oder für immer einzustellen. Dieſe Hochw. Gr. L., welche wahrſcheinlich 1) Daß der Kenntnißſchatz oder die bei dem Syſteme der Gr. L. R. Y. anerkannten und uͤblichen hoͤheren Grade, mit der Verfaſſung und Verwaltung der großen Loge oder der beſondern St. Joh. Logen, nicht in dem geringſten innern und weſentlichen Zuſammenhange ſtehen. 2) Daß die maureriſche Verfaſſung, Verwal- tung und Direktion, ſowohl der großen L., als auch der einzelnen St. Joh. Logen dieſelbe bleiben muͤſſe, wenn auch in Zu- kunft die Gr. L. durch Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe genoͤthigt wuͤrde, die Ausſpen- dung der h. Gr. bei ihrem Syſteme, fuͤr eine Zeit oder fuͤr immer einzuſtellen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0188" n="170"/> <p>Dieſe Hochw. Gr. L., welche wahrſcheinlich<lb/> keinen Grund fand, die h. Gr. ganz abzuſchaffen<lb/> (welches auch die andern Syſteme nicht gethan<lb/> haben) fand ſich bewogen, den „freſſenden Krebs-<lb/> ſchaden des Ordens“ durch beſtimmte und ſtrenge<lb/> Geſetze auszurotten, und, wenigſtens in ihrem<lb/> Kreiſe, alle bisher ſo gerechte Klagen uͤber den<lb/> ſchaͤdlichen <hi rendition="#g">Einfluß</hi> der h. Gr. mit einem kuͤh-<lb/> nem Schnitt abzuſchneiden. Es ſcheint Ihr voͤl-<lb/> lig gelungen zu ſeyn, indem ſie in ihrem Grund-<lb/> vertrage (<hi rendition="#aq">Th. I. Abschn. I. §. 5. pag XVII.</hi>)<lb/> folgendes Geſetz aufſtellte:<lb/><hi rendition="#et">„Um nun das Verhaͤltniß zwiſchen der Mau-<lb/> reriſchen Verfaſſung und dem Kenntnißſchatze<lb/> genauer zu beſtimmen, erklaͤrt die G. F. M.<lb/> L. R. Y. Z. F.</hi></p><lb/> <list> <item>1) Daß der Kenntnißſchatz oder die bei dem<lb/> Syſteme der Gr. L. R. Y. anerkannten<lb/> und uͤblichen hoͤheren Grade, mit der<lb/> Verfaſſung und Verwaltung der großen<lb/> Loge oder der beſondern St. Joh. Logen,<lb/> nicht in dem geringſten <hi rendition="#g">innern</hi> und<lb/><hi rendition="#g">weſentlichen</hi> Zuſammenhange ſtehen.</item><lb/> <item>2) Daß die maureriſche Verfaſſung, Verwal-<lb/> tung und Direktion, ſowohl der großen<lb/> L., als auch der einzelnen St. Joh. Logen<lb/> dieſelbe bleiben muͤſſe, wenn auch in Zu-<lb/> kunft die Gr. L. durch Umſtaͤnde und<lb/> Verhaͤltniſſe genoͤthigt wuͤrde, die Ausſpen-<lb/> dung der h. Gr. bei ihrem Syſteme, fuͤr<lb/> eine Zeit oder fuͤr immer einzuſtellen.</item> </list><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [170/0188]
Dieſe Hochw. Gr. L., welche wahrſcheinlich
keinen Grund fand, die h. Gr. ganz abzuſchaffen
(welches auch die andern Syſteme nicht gethan
haben) fand ſich bewogen, den „freſſenden Krebs-
ſchaden des Ordens“ durch beſtimmte und ſtrenge
Geſetze auszurotten, und, wenigſtens in ihrem
Kreiſe, alle bisher ſo gerechte Klagen uͤber den
ſchaͤdlichen Einfluß der h. Gr. mit einem kuͤh-
nem Schnitt abzuſchneiden. Es ſcheint Ihr voͤl-
lig gelungen zu ſeyn, indem ſie in ihrem Grund-
vertrage (Th. I. Abschn. I. §. 5. pag XVII.)
folgendes Geſetz aufſtellte:
„Um nun das Verhaͤltniß zwiſchen der Mau-
reriſchen Verfaſſung und dem Kenntnißſchatze
genauer zu beſtimmen, erklaͤrt die G. F. M.
L. R. Y. Z. F.
1) Daß der Kenntnißſchatz oder die bei dem
Syſteme der Gr. L. R. Y. anerkannten
und uͤblichen hoͤheren Grade, mit der
Verfaſſung und Verwaltung der großen
Loge oder der beſondern St. Joh. Logen,
nicht in dem geringſten innern und
weſentlichen Zuſammenhange ſtehen.
2) Daß die maureriſche Verfaſſung, Verwal-
tung und Direktion, ſowohl der großen
L., als auch der einzelnen St. Joh. Logen
dieſelbe bleiben muͤſſe, wenn auch in Zu-
kunft die Gr. L. durch Umſtaͤnde und
Verhaͤltniſſe genoͤthigt wuͤrde, die Ausſpen-
dung der h. Gr. bei ihrem Syſteme, fuͤr
eine Zeit oder fuͤr immer einzuſtellen.
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