[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802Vorstehern und Bundeswächtern, überall nur den Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller Ich fordere daher als unerläßliche Bedingung Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0233" n="215"/> Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den<lb/> aͤcht klugen Maurer trifft, ſo iſt immer noch we-<lb/> nig oder gar nichts geſchehen, wenn Eure und<lb/> Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewaͤhlten<lb/> nicht unterſtuͤtzt, und ihnen die Erfuͤllung ihrer<lb/> Pflicht moͤglich macht. Man kann Niemanden<lb/> ſagen, <hi rendition="#g">ſey klug</hi>! als dem, der es ſchon iſt. Na-<lb/> tur, Gluͤck und Verdienſt muͤſſen ſich zu Gunſten<lb/> desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den<lb/> Nahmen eines aͤcht klugen Mannes fuͤhrt. Man<lb/> kann aber jedem ſagen, <hi rendition="#g">ſei gerecht</hi>, denn er<lb/> darf nur ernſtlich wollen, und er iſt es.</p><lb/> <p>Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller<lb/> Geſellſchaften unentbehrlich iſt, beſteht in der Faͤ-<lb/> higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige<lb/> zu geben: ſie muß der <hi rendition="#g">Beurtheilung</hi>, der<lb/><hi rendition="#g">Wuͤrdigung</hi> und der <hi rendition="#g">Behandlung</hi> Anderer<lb/> die Form geben. Sie muß gerade in der Geſell-<lb/> ſchaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit-<lb/> teln fehlt, zum uͤberall thaͤtigen Lebensprincip er-<lb/> hoben werden.</p><lb/> <p>Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung<lb/> der Fortdauer unſers Bundes Erſtens <hi rendition="#g">Gerechtig-<lb/> keit in der Beurtheilung</hi> derjenigen, die<lb/> ihre Kraͤfte mit den unſrigen zur Erhaltung des<lb/> Ganzen vereinigen ſollen. Dieſe Beurtheilung<lb/> erſtreckt ſich auf ihre Faͤhigkeiten und Kraͤfte, auf<lb/> ihre Maximen, Abſichten, Aeußerungen und Hand-<lb/> lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung<lb/> derſelben begangen wird, untergraͤbt allmaͤhlig die<lb/> Grundfeſten unſers Werkes, und bereitet die ge-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0233]
Vorſtehern und Bundeswaͤchtern, uͤberall nur den
aͤcht klugen Maurer trifft, ſo iſt immer noch we-
nig oder gar nichts geſchehen, wenn Eure und
Eurer Nachkommen Gerechtigkeit die Gewaͤhlten
nicht unterſtuͤtzt, und ihnen die Erfuͤllung ihrer
Pflicht moͤglich macht. Man kann Niemanden
ſagen, ſey klug! als dem, der es ſchon iſt. Na-
tur, Gluͤck und Verdienſt muͤſſen ſich zu Gunſten
desjenigen vereinigt haben, der mit Recht den
Nahmen eines aͤcht klugen Mannes fuͤhrt. Man
kann aber jedem ſagen, ſei gerecht, denn er
darf nur ernſtlich wollen, und er iſt es.
Die Gerechtigkeit welche zur Erhaltung aller
Geſellſchaften unentbehrlich iſt, beſteht in der Faͤ-
higkeit und Bereitwilligkeit, jedem das Seinige
zu geben: ſie muß der Beurtheilung, der
Wuͤrdigung und der Behandlung Anderer
die Form geben. Sie muß gerade in der Geſell-
ſchaft der Maurer, der es an allen Zwangsmit-
teln fehlt, zum uͤberall thaͤtigen Lebensprincip er-
hoben werden.
Ich fordere daher als unerlaͤßliche Bedingung
der Fortdauer unſers Bundes Erſtens Gerechtig-
keit in der Beurtheilung derjenigen, die
ihre Kraͤfte mit den unſrigen zur Erhaltung des
Ganzen vereinigen ſollen. Dieſe Beurtheilung
erſtreckt ſich auf ihre Faͤhigkeiten und Kraͤfte, auf
ihre Maximen, Abſichten, Aeußerungen und Hand-
lungen. Jede Ungerechtigkeit, die in Beurtheilung
derſelben begangen wird, untergraͤbt allmaͤhlig die
Grundfeſten unſers Werkes, und bereitet die ge-
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