trags war dringend nothwendig, um in die Gesell- schaft Gesetzlichkeit einzuführen; sie war schwer, denn es existirte noch nirgend etwas ähnliches, und mußte mit Hülfe der Philosophie und der allgemeinen Rechtsprincipien, so wie mit tiefer Kenntniß des Geistes der speciellen Gesellschaft angefertiget wer- den; sie war höchstverdienstlich, denn dadurch ward nicht nur der L. X. eine rechtliche Verfassung gege- ben, sondern für alle übrige Corporationen der Art das erste Muster aufgestellt, und ein bedeutender Fortschritt zu rechtlicher Constituirung des großen Ganzen gethan, der von außerordentlichen Folgen seyn mußte. Diese Arbeit wuchs zu einer ansehn- lichen Schrift, und war, obgleich ihr Verfasser sehr bescheiden darüber urtheilte, *) als erster Versuch in der Art betrachtet, ein wahres Meisterstück, das von dem philosophischen Geiste und von der mau- rerischen Verfassungskenntniß seines Urhebers zeugte.
Fortwährend und ausschließend widmete er sich dem Wohle der L. -- Mit einem tiefen Blick in das Wesen des O. und geleitet von einer weitgreifen- den Idee, machte er im Julius dieses Jahres (1797) den Vorschlag: alle h. Gr. abzuschaffen. Da aber sein Vorschlag durchaus verworfen wurde, ging er an die Revision und Umarbeitung dersel- ben, und begann mit dem vierten, der den aus- gezeichnetsten und entschiedensten Beifall erhielt;
*) Ein Urtheil über eine solche Verfassung, s. im angef. Buche S. 296 und 97.
Zweites Bändch. T
trags war dringend nothwendig, um in die Geſell- ſchaft Geſetzlichkeit einzufuͤhren; ſie war ſchwer, denn es exiſtirte noch nirgend etwas aͤhnliches, und mußte mit Huͤlfe der Philoſophie und der allgemeinen Rechtsprincipien, ſo wie mit tiefer Kenntniß des Geiſtes der ſpeciellen Geſellſchaft angefertiget wer- den; ſie war hoͤchſtverdienſtlich, denn dadurch ward nicht nur der L. X. eine rechtliche Verfaſſung gege- ben, ſondern fuͤr alle uͤbrige Corporationen der Art das erſte Muſter aufgeſtellt, und ein bedeutender Fortſchritt zu rechtlicher Conſtituirung des großen Ganzen gethan, der von außerordentlichen Folgen ſeyn mußte. Dieſe Arbeit wuchs zu einer anſehn- lichen Schrift, und war, obgleich ihr Verfaſſer ſehr beſcheiden daruͤber urtheilte, *) als erſter Verſuch in der Art betrachtet, ein wahres Meiſterſtuͤck, das von dem philoſophiſchen Geiſte und von der mau- reriſchen Verfaſſungskenntniß ſeines Urhebers zeugte.
Fortwaͤhrend und ausſchließend widmete er ſich dem Wohle der L. — Mit einem tiefen Blick in das Weſen des O. und geleitet von einer weitgreifen- den Idee, machte er im Julius dieſes Jahres (1797) den Vorſchlag: alle h. Gr. abzuſchaffen. Da aber ſein Vorſchlag durchaus verworfen wurde, ging er an die Reviſion und Umarbeitung derſel- ben, und begann mit dem vierten, der den aus- gezeichnetſten und entſchiedenſten Beifall erhielt;
*) Ein Urtheil uͤber eine ſolche Verfaſſung, ſ. im angef. Buche S. 296 und 97.
Zweites Baͤndch. T
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trags war dringend nothwendig, um in die Geſell-
ſchaft Geſetzlichkeit einzufuͤhren; ſie war ſchwer, denn
es exiſtirte noch nirgend etwas aͤhnliches, und mußte
mit Huͤlfe der Philoſophie und der allgemeinen
Rechtsprincipien, ſo wie mit tiefer Kenntniß des
Geiſtes der ſpeciellen Geſellſchaft angefertiget wer-
den; ſie war hoͤchſtverdienſtlich, denn dadurch ward
nicht nur der L. X. eine rechtliche Verfaſſung gege-
ben, ſondern fuͤr alle uͤbrige Corporationen der Art
das erſte Muſter aufgeſtellt, und ein bedeutender
Fortſchritt zu rechtlicher Conſtituirung des großen
Ganzen gethan, der von außerordentlichen Folgen
ſeyn mußte. Dieſe Arbeit wuchs zu einer anſehn-
lichen Schrift, und war, obgleich ihr Verfaſſer ſehr
beſcheiden daruͤber urtheilte, *) als erſter Verſuch
in der Art betrachtet, ein wahres Meiſterſtuͤck, das
von dem philoſophiſchen Geiſte und von der mau-
reriſchen Verfaſſungskenntniß ſeines Urhebers zeugte.
Fortwaͤhrend und ausſchließend widmete er ſich
dem Wohle der L. — Mit einem tiefen Blick in das
Weſen des O. und geleitet von einer weitgreifen-
den Idee, machte er im Julius dieſes Jahres
(1797) den Vorſchlag: alle h. Gr. abzuſchaffen.
Da aber ſein Vorſchlag durchaus verworfen wurde,
ging er an die Reviſion und Umarbeitung derſel-
ben, und begann mit dem vierten, der den aus-
gezeichnetſten und entſchiedenſten Beifall erhielt;
*) Ein Urtheil uͤber eine ſolche Verfaſſung, ſ. im
angef. Buche S. 296 und 97.
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/311>, abgerufen am 24.11.2024.
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