Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Vorrede. ihnen theilen zu müssen. Sie waren der Pro-bierstein seines eignen Systems, sie schliffen die scharfen Ecken seines Gebäudes ab, sie füll- ten manche Lücken aus, die ihm, sich selbst überlassen, verborgen geblieben waren. Er erkennt dankbar an, was sie ihm waren; möchte er dasselbe auch ihnen seyn! Dies sind die Maximen, nach denen der gen
Vorrede. ihnen theilen zu müſſen. Sie waren der Pro-bierſtein ſeines eignen Syſtems, ſie ſchliffen die ſcharfen Ecken ſeines Gebäudes ab, ſie füll- ten manche Lücken aus, die ihm, ſich ſelbſt überlaſſen, verborgen geblieben waren. Er erkennt dankbar an, was ſie ihm waren; möchte er daſſelbe auch ihnen ſeyn! Dies ſind die Maximen, nach denen der gen
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Vorrede.
ihnen theilen zu müſſen. Sie waren der Pro-
bierſtein ſeines eignen Syſtems, ſie ſchliffen
die ſcharfen Ecken ſeines Gebäudes ab, ſie füll-
ten manche Lücken aus, die ihm, ſich ſelbſt
überlaſſen, verborgen geblieben waren. Er
erkennt dankbar an, was ſie ihm waren;
möchte er daſſelbe auch ihnen ſeyn!
Dies ſind die Maximen, nach denen der
Verfaſſer gearbeitet hat und über welche er
ſeinen Leſern Rechenſchaft ſchuldig war.
Was er wirklich geleiſtet hat, darüber wird
jeder Kenner leicht entſcheiden können.
Nur bittet er, die Belege für ſein wiſſenſchaft-
liches Beſtreben nicht blos in dem philoſophi-
ſchen Theil zu ſuchen, und auch dieſen nicht
blos für einen Auszug aus der Reviſion des Ver-
faſſers zu halten. Die Wiſſenſchaft in ihrem
ganzen Umfange war der Gegenſtand ſeiner
Unterſuchung und ſo wie er fremde Meynun-
gen
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