des Hebels r hebt dessen rechtsseitigen Arm, Fig. 700, und sperrt damit die Drehung des Rades o. Dieses sitzt auf dem Stift k fest, hindert ihn also jetzt, an der Drehung der Welle i sich ferner zu betheiligen, und löst damit die Kupplung des Rades l.
Es sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen (vergl. S. 181), dass bei dem selbstthätigen Vorschieben der Bohrspindel fast immer eins der Betriebsmittel so eingerichtet wird, dass es gleitend nachgiebt, sobald der Widerstand eine ungewöhnliche Grösse (z. B. durch Bruch des Bohrers) erreicht. Diesem Zweck dient hier die Kupplung von l.
Die hier beschriebene Einrichtung leidet an der Schwäche, dass der Hebel h sich mit der Welle e drehen muss. Das ist lästig, weil h eine ziemliche Länge hat. Es sind deshalb allgemein nur etwa 2/3 Drehungen der Welle e zu benutzen, während grössere Verschiedenheiten im Abstand
[Abbildung]
Fig. 702.
des Bohrers vom Bohrtisch durch höhere oder niedrigere Einstellung des Armes B am Maschinengestell erreicht werden müssen.
Diesen Mangel vermeidet die durch Fig. 701 bis 703 abgebildete Ein- richtung, welche vor einigen Jahren von mir angegeben ist. Es bezeichnet wieder a die in der Büchse b drehbare und mit dieser verschiebbare Bohr- spindel, d die an b feste Zahnstange und e die Welle des zugehörigen Zahn- rades. e ist an einem Ende in dem die ganze Vorrichtung tragenden Arm B, mit ihrem Halse aber in einer wegnehmbaren Büchse gelagert. Um einen Hals der letzteren dreht sich das Wurmrad f frei, um das nach aussen vorstehende Ende der Welle e ebenso der Körper q, welcher den Hand- hebel h trägt. Zwischen f und q ist, längs auf e fester Leisten, das Kuppel- stück g verschiebbar, dessen Zähne entweder das Wurmrad f oder den Körper q mit der Welle e kuppeln, so dass, je nach Stellung des Kuppel- stücks g, die Verschiebung der Bohrspindel entweder rasch mittels des Hand- hebels h oder langsam durch die Wurmwelle i erfolgen kann. Die Ver-
I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.
des Hebels r hebt dessen rechtsseitigen Arm, Fig. 700, und sperrt damit die Drehung des Rades o. Dieses sitzt auf dem Stift k fest, hindert ihn also jetzt, an der Drehung der Welle i sich ferner zu betheiligen, und löst damit die Kupplung des Rades l.
Es sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen (vergl. S. 181), dass bei dem selbstthätigen Vorschieben der Bohrspindel fast immer eins der Betriebsmittel so eingerichtet wird, dass es gleitend nachgiebt, sobald der Widerstand eine ungewöhnliche Grösse (z. B. durch Bruch des Bohrers) erreicht. Diesem Zweck dient hier die Kupplung von l.
Die hier beschriebene Einrichtung leidet an der Schwäche, dass der Hebel h sich mit der Welle e drehen muss. Das ist lästig, weil h eine ziemliche Länge hat. Es sind deshalb allgemein nur etwa ⅔ Drehungen der Welle e zu benutzen, während grössere Verschiedenheiten im Abstand
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Fig. 702.
des Bohrers vom Bohrtisch durch höhere oder niedrigere Einstellung des Armes B am Maschinengestell erreicht werden müssen.
Diesen Mangel vermeidet die durch Fig. 701 bis 703 abgebildete Ein- richtung, welche vor einigen Jahren von mir angegeben ist. Es bezeichnet wieder a die in der Büchse b drehbare und mit dieser verschiebbare Bohr- spindel, d die an b feste Zahnstange und e die Welle des zugehörigen Zahn- rades. e ist an einem Ende in dem die ganze Vorrichtung tragenden Arm B, mit ihrem Halse aber in einer wegnehmbaren Büchse gelagert. Um einen Hals der letzteren dreht sich das Wurmrad f frei, um das nach aussen vorstehende Ende der Welle e ebenso der Körper q, welcher den Hand- hebel h trägt. Zwischen f und q ist, längs auf e fester Leisten, das Kuppel- stück g verschiebbar, dessen Zähne entweder das Wurmrad f oder den Körper q mit der Welle e kuppeln, so dass, je nach Stellung des Kuppel- stücks g, die Verschiebung der Bohrspindel entweder rasch mittels des Hand- hebels h oder langsam durch die Wurmwelle i erfolgen kann. Die Ver-
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I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.
des Hebels r hebt dessen rechtsseitigen Arm, Fig. 700, und sperrt damit
die Drehung des Rades o. Dieses sitzt auf dem Stift k fest, hindert ihn
also jetzt, an der Drehung der Welle i sich ferner zu betheiligen, und löst
damit die Kupplung des Rades l.
Es sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen (vergl. S. 181), dass
bei dem selbstthätigen Vorschieben der Bohrspindel fast immer eins der
Betriebsmittel so eingerichtet wird, dass es gleitend nachgiebt, sobald der
Widerstand eine ungewöhnliche Grösse (z. B. durch Bruch des Bohrers)
erreicht. Diesem Zweck dient hier die Kupplung von l.
Die hier beschriebene Einrichtung leidet an der Schwäche, dass der
Hebel h sich mit der Welle e drehen muss. Das ist lästig, weil h eine
ziemliche Länge hat. Es sind deshalb allgemein nur etwa ⅔ Drehungen
der Welle e zu benutzen, während grössere Verschiedenheiten im Abstand
[Abbildung Fig. 702.]
des Bohrers vom Bohrtisch durch höhere oder niedrigere Einstellung des
Armes B am Maschinengestell erreicht werden müssen.
Diesen Mangel vermeidet die durch Fig. 701 bis 703 abgebildete Ein-
richtung, welche vor einigen Jahren von mir angegeben ist. Es bezeichnet
wieder a die in der Büchse b drehbare und mit dieser verschiebbare Bohr-
spindel, d die an b feste Zahnstange und e die Welle des zugehörigen Zahn-
rades. e ist an einem Ende in dem die ganze Vorrichtung tragenden
Arm B, mit ihrem Halse aber in einer wegnehmbaren Büchse gelagert.
Um einen Hals der letzteren dreht sich das Wurmrad f frei, um das nach aussen
vorstehende Ende der Welle e ebenso der Körper q, welcher den Hand-
hebel h trägt. Zwischen f und q ist, längs auf e fester Leisten, das Kuppel-
stück g verschiebbar, dessen Zähne entweder das Wurmrad f oder den
Körper q mit der Welle e kuppeln, so dass, je nach Stellung des Kuppel-
stücks g, die Verschiebung der Bohrspindel entweder rasch mittels des Hand-
hebels h oder langsam durch die Wurmwelle i erfolgen kann. Die Ver-
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Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_werkzeugmaschinen01_1900/375>, abgerufen am 22.11.2024.
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