zwischen beiden Schenkeln befindlichen Werkzeuge nicht beeinflussen. Es ist daher das thorförmige Gestell in erster Linie für schwere Schnitte, grosse Schnittwiderstände geeignet.
Ein zweiter wesentlicher Unterschied beider Gestellformen besteht hinsichtlich der Zugänglichkeit und dem Vermögen, den Abmessungen der Werkstücke sich anpassen zu lassen. Wegen der zwei Schenkel des thor- förmigen Gestelles sind die Werkzeuge nur von zwei Seiten frei zugänglich; das bügelförmige Gestell gewährt dagegen nicht allein die Zugänglichkeit von drei Seiten, indem der Bügel nur eine Seite verdekt, sondern bietet auch die Werkzeuge freier dar.
Nach dem wagerechten Schnitt Fig. 961 einer Maschine mit thor- förmigem Gestell kann das Scheerblatt a b nahezu so lang sein, wie die Gestellweite W beträgt. Handelt es sich also um das Quertrennen stab- förmiger Gegenstände, so genügt eine geringe Weite W; die Biegungs- beanspruchung der Gestellquerstücke fällt demgemäss klein aus. Würde man das Scheerblatt in die gestrichelt gezeichnete Lage a1b1 bringen, so wäre die Scheere für jede beliebige Schnittlänge geeignet, aber keins der beiden durch den Schnitt entstehenden Stücke dürfte breiter als
[Formel 1]
sein.
[Abbildung]
Fig. 961.
[Abbildung]
Fig. 962.
[Abbildung]
Fig. 963.
[Abbildung]
Fig. 964.
Bei Verwendung des thorartigen Gestelles für eine Lochmaschine ergiebt sich die Bedingung, dass der Abstand der Lochmitten von den Seitenrändern des Bleches höchstens =
[Formel 2]
sein darf. Hieraus und aus dem allgemein unbequemen Umstande geringerer Zugänglichkeit folgt, dass für breitere Bleche das thorartige Gestell gegenüber dem bügelartigen minderwerthig ist.
Der wagerechte Schnitt Fig. 962 eines bügelartigen Gestelles, in dem a b das Scheerblatt bezeichnet, ergiebt, dass die Ausladung A etwas breiter sein muss, als die Breite eines abzuschneidenden Streifens, oder als die Länge eines durch Quertrennen abzulösenden Stückes; eine weitere Be- dingung liegt nicht vor. Legt man das Scheerblatt so, wie die Linie a b in Fig. 963 angiebt, so begrenzt das Maass A die Breite des quer zu trennenden Werkstücks. Fig. 962 stellt daher die Lage des Scheerblattes im bügel- förmigen Gestell für das Längsschneiden, Fig. 963 diejenige für das Quer- schneiden dar. Man legt zuweilen, nach Fig. 964, das Scheerblatt a b schräg gegen die Mittelebene des bügelartigen Gestelles, um die Eigenschaften der durch Fig. 962 und 963 angedeuteten Scheerblattlagen zu vereinigen: auf der einen Seite ist das Abschneiden mässig breiter Streifen, auf der anderen Seite das Quertrennen langer Gegenstände möglich. Wenn man jedoch das Gestell hiernach berechnet, so findet man, dass es erheblich
Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
zwischen beiden Schenkeln befindlichen Werkzeuge nicht beeinflussen. Es ist daher das thorförmige Gestell in erster Linie für schwere Schnitte, grosse Schnittwiderstände geeignet.
Ein zweiter wesentlicher Unterschied beider Gestellformen besteht hinsichtlich der Zugänglichkeit und dem Vermögen, den Abmessungen der Werkstücke sich anpassen zu lassen. Wegen der zwei Schenkel des thor- förmigen Gestelles sind die Werkzeuge nur von zwei Seiten frei zugänglich; das bügelförmige Gestell gewährt dagegen nicht allein die Zugänglichkeit von drei Seiten, indem der Bügel nur eine Seite verdekt, sondern bietet auch die Werkzeuge freier dar.
Nach dem wagerechten Schnitt Fig. 961 einer Maschine mit thor- förmigem Gestell kann das Scheerblatt a b nahezu so lang sein, wie die Gestellweite W beträgt. Handelt es sich also um das Quertrennen stab- förmiger Gegenstände, so genügt eine geringe Weite W; die Biegungs- beanspruchung der Gestellquerstücke fällt demgemäss klein aus. Würde man das Scheerblatt in die gestrichelt gezeichnete Lage a1b1 bringen, so wäre die Scheere für jede beliebige Schnittlänge geeignet, aber keins der beiden durch den Schnitt entstehenden Stücke dürfte breiter als
[Formel 1]
sein.
[Abbildung]
Fig. 961.
[Abbildung]
Fig. 962.
[Abbildung]
Fig. 963.
[Abbildung]
Fig. 964.
Bei Verwendung des thorartigen Gestelles für eine Lochmaschine ergiebt sich die Bedingung, dass der Abstand der Lochmitten von den Seitenrändern des Bleches höchstens =
[Formel 2]
sein darf. Hieraus und aus dem allgemein unbequemen Umstande geringerer Zugänglichkeit folgt, dass für breitere Bleche das thorartige Gestell gegenüber dem bügelartigen minderwerthig ist.
Der wagerechte Schnitt Fig. 962 eines bügelartigen Gestelles, in dem a b das Scheerblatt bezeichnet, ergiebt, dass die Ausladung A etwas breiter sein muss, als die Breite eines abzuschneidenden Streifens, oder als die Länge eines durch Quertrennen abzulösenden Stückes; eine weitere Be- dingung liegt nicht vor. Legt man das Scheerblatt so, wie die Linie a b in Fig. 963 angiebt, so begrenzt das Maass A die Breite des quer zu trennenden Werkstücks. Fig. 962 stellt daher die Lage des Scheerblattes im bügel- förmigen Gestell für das Längsschneiden, Fig. 963 diejenige für das Quer- schneiden dar. Man legt zuweilen, nach Fig. 964, das Scheerblatt a b schräg gegen die Mittelebene des bügelartigen Gestelles, um die Eigenschaften der durch Fig. 962 und 963 angedeuteten Scheerblattlagen zu vereinigen: auf der einen Seite ist das Abschneiden mässig breiter Streifen, auf der anderen Seite das Quertrennen langer Gegenstände möglich. Wenn man jedoch das Gestell hiernach berechnet, so findet man, dass es erheblich
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[520/0534]
Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
zwischen beiden Schenkeln befindlichen Werkzeuge nicht beeinflussen. Es
ist daher das thorförmige Gestell in erster Linie für schwere Schnitte, grosse
Schnittwiderstände geeignet.
Ein zweiter wesentlicher Unterschied beider Gestellformen besteht
hinsichtlich der Zugänglichkeit und dem Vermögen, den Abmessungen der
Werkstücke sich anpassen zu lassen. Wegen der zwei Schenkel des thor-
förmigen Gestelles sind die Werkzeuge nur von zwei Seiten frei zugänglich;
das bügelförmige Gestell gewährt dagegen nicht allein die Zugänglichkeit
von drei Seiten, indem der Bügel nur eine Seite verdekt, sondern bietet
auch die Werkzeuge freier dar.
Nach dem wagerechten Schnitt Fig. 961 einer Maschine mit thor-
förmigem Gestell kann das Scheerblatt a b nahezu so lang sein, wie die
Gestellweite W beträgt. Handelt es sich also um das Quertrennen stab-
förmiger Gegenstände, so genügt eine geringe Weite W; die Biegungs-
beanspruchung der Gestellquerstücke fällt demgemäss klein aus. Würde
man das Scheerblatt in die gestrichelt gezeichnete Lage a1 b1 bringen, so
wäre die Scheere für jede beliebige Schnittlänge geeignet, aber keins der
beiden durch den Schnitt entstehenden Stücke dürfte breiter als [FORMEL] sein.
[Abbildung Fig. 961.]
[Abbildung Fig. 962.]
[Abbildung Fig. 963.]
[Abbildung Fig. 964.]
Bei Verwendung des thorartigen Gestelles für eine Lochmaschine ergiebt
sich die Bedingung, dass der Abstand der Lochmitten von den Seitenrändern
des Bleches höchstens = [FORMEL] sein darf. Hieraus und aus dem allgemein
unbequemen Umstande geringerer Zugänglichkeit folgt, dass für breitere
Bleche das thorartige Gestell gegenüber dem bügelartigen minderwerthig ist.
Der wagerechte Schnitt Fig. 962 eines bügelartigen Gestelles, in dem
a b das Scheerblatt bezeichnet, ergiebt, dass die Ausladung A etwas breiter
sein muss, als die Breite eines abzuschneidenden Streifens, oder als die
Länge eines durch Quertrennen abzulösenden Stückes; eine weitere Be-
dingung liegt nicht vor. Legt man das Scheerblatt so, wie die Linie a b in
Fig. 963 angiebt, so begrenzt das Maass A die Breite des quer zu trennenden
Werkstücks. Fig. 962 stellt daher die Lage des Scheerblattes im bügel-
förmigen Gestell für das Längsschneiden, Fig. 963 diejenige für das Quer-
schneiden dar. Man legt zuweilen, nach Fig. 964, das Scheerblatt a b schräg
gegen die Mittelebene des bügelartigen Gestelles, um die Eigenschaften
der durch Fig. 962 und 963 angedeuteten Scheerblattlagen zu vereinigen:
auf der einen Seite ist das Abschneiden mässig breiter Streifen, auf der
anderen Seite das Quertrennen langer Gegenstände möglich. Wenn man
jedoch das Gestell hiernach berechnet, so findet man, dass es erheblich
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Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_werkzeugmaschinen01_1900/534>, abgerufen am 25.11.2024.
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