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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863.

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Im Jahre 1735 kam König Friedrich Wilhelm I. auf einer
Jagd von Königs-Wusterhausen aus in die Gegend von Cossen-
blatt, sah das schöne Schloß und trug dem Besitzer, dem mehr-
genannten Grafen Karl Friedrich Ludwig von Barfus, an, ihm
Cossenblatt käuflich zu überlassen. Als dieser Antrag abgelehnt
wurde, setzte der König alles in Bewegung, um seine Absicht den-
noch zu erreichen. Es fand sich auch bald ein Weg, da er sich
durchaus finden sollte. Der Verlauf war folgender. Nur um den
wiederholten Zumuthungen des Königs zu entgehen und letzteren
durch eine möglichst hochgegriffene Summe abzuschrecken, äußerte
der Graf gegen den Unterhändler des Königs, "daß er die Güter
(Cossenblatt, Briescht, Werder und Wiese) für 180,000 Thaler
überlassen wolle." Dieß genügte. Der König erklärte nunmehr:
"da der Graf sich geäußert habe, die Güter verkaufen zu wollen,
so hänge es nicht mehr von dem freien Willen desselben ab, den
Preis der Güter zu bestimmen, vielmehr müßten dieselben taxirt
werden
." Hiernach kam der Kauf im Januar 1736 zu Stande,
ohne daß die belehnten Agnaten befragt worden wären. Der Kö-
nig bewilligte 125,000 Thaler, schlug Cossenblatt zur Herrschaft
Königs-Wusterhausen und überwies es gleich nach der Uebergabe
seinem zweiten Sohne, dem Prinzen August Wilhelm. Ob dieser
je dort residirt hat, ist mindestens zweifelhaft. Der Prinz, zu
Spandau in Garnison, hatte eine ausgesprochene Vorliebe für das
nachbarliche Oranienburg, dessen Park allein ausgereicht haben
würde, es über das beinah baumlose und jedenfalls weit abgele-
gene Cossenblatt zu erheben. Nichts erinnert mehr daran, daß das
letztere jemals im Besitz des Prinzen war, außer der Namenszug
A. W. (August Wilhelm) am großen Frontbalkon.

Prinz August Wilhelm residirte nicht in Schloß Cossenblatt,
aber der König selbst scheint, während seiner letzten Lebensjahre,
Wochen- und Monatelang daselbst zugebracht zu haben. Wenn
der Ausdruck gestattet ist: er saß hier seine Gicht ab, und Schloß
Cossenblatt wurde der Schauplatz jener Kunstübungen, deren Re-
sultate die bekannte Inschrift tragen: in tormentis pinxit.


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Im Jahre 1735 kam König Friedrich Wilhelm I. auf einer
Jagd von Königs-Wuſterhauſen aus in die Gegend von Coſſen-
blatt, ſah das ſchöne Schloß und trug dem Beſitzer, dem mehr-
genannten Grafen Karl Friedrich Ludwig von Barfus, an, ihm
Coſſenblatt käuflich zu überlaſſen. Als dieſer Antrag abgelehnt
wurde, ſetzte der König alles in Bewegung, um ſeine Abſicht den-
noch zu erreichen. Es fand ſich auch bald ein Weg, da er ſich
durchaus finden ſollte. Der Verlauf war folgender. Nur um den
wiederholten Zumuthungen des Königs zu entgehen und letzteren
durch eine möglichſt hochgegriffene Summe abzuſchrecken, äußerte
der Graf gegen den Unterhändler des Königs, „daß er die Güter
(Coſſenblatt, Brieſcht, Werder und Wieſe) für 180,000 Thaler
überlaſſen wolle.“ Dieß genügte. Der König erklärte nunmehr:
„da der Graf ſich geäußert habe, die Güter verkaufen zu wollen,
ſo hänge es nicht mehr von dem freien Willen deſſelben ab, den
Preis der Güter zu beſtimmen, vielmehr müßten dieſelben taxirt
werden
.“ Hiernach kam der Kauf im Januar 1736 zu Stande,
ohne daß die belehnten Agnaten befragt worden wären. Der Kö-
nig bewilligte 125,000 Thaler, ſchlug Coſſenblatt zur Herrſchaft
Königs-Wuſterhauſen und überwies es gleich nach der Uebergabe
ſeinem zweiten Sohne, dem Prinzen Auguſt Wilhelm. Ob dieſer
je dort reſidirt hat, iſt mindeſtens zweifelhaft. Der Prinz, zu
Spandau in Garniſon, hatte eine ausgeſprochene Vorliebe für das
nachbarliche Oranienburg, deſſen Park allein ausgereicht haben
würde, es über das beinah baumloſe und jedenfalls weit abgele-
gene Coſſenblatt zu erheben. Nichts erinnert mehr daran, daß das
letztere jemals im Beſitz des Prinzen war, außer der Namenszug
A. W. (Auguſt Wilhelm) am großen Frontbalkon.

Prinz Auguſt Wilhelm reſidirte nicht in Schloß Coſſenblatt,
aber der König ſelbſt ſcheint, während ſeiner letzten Lebensjahre,
Wochen- und Monatelang daſelbſt zugebracht zu haben. Wenn
der Ausdruck geſtattet iſt: er ſaß hier ſeine Gicht ab, und Schloß
Coſſenblatt wurde der Schauplatz jener Kunſtübungen, deren Re-
ſultate die bekannte Inſchrift tragen: in tormentis pinxit.


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[113/0125] Im Jahre 1735 kam König Friedrich Wilhelm I. auf einer Jagd von Königs-Wuſterhauſen aus in die Gegend von Coſſen- blatt, ſah das ſchöne Schloß und trug dem Beſitzer, dem mehr- genannten Grafen Karl Friedrich Ludwig von Barfus, an, ihm Coſſenblatt käuflich zu überlaſſen. Als dieſer Antrag abgelehnt wurde, ſetzte der König alles in Bewegung, um ſeine Abſicht den- noch zu erreichen. Es fand ſich auch bald ein Weg, da er ſich durchaus finden ſollte. Der Verlauf war folgender. Nur um den wiederholten Zumuthungen des Königs zu entgehen und letzteren durch eine möglichſt hochgegriffene Summe abzuſchrecken, äußerte der Graf gegen den Unterhändler des Königs, „daß er die Güter (Coſſenblatt, Brieſcht, Werder und Wieſe) für 180,000 Thaler überlaſſen wolle.“ Dieß genügte. Der König erklärte nunmehr: „da der Graf ſich geäußert habe, die Güter verkaufen zu wollen, ſo hänge es nicht mehr von dem freien Willen deſſelben ab, den Preis der Güter zu beſtimmen, vielmehr müßten dieſelben taxirt werden.“ Hiernach kam der Kauf im Januar 1736 zu Stande, ohne daß die belehnten Agnaten befragt worden wären. Der Kö- nig bewilligte 125,000 Thaler, ſchlug Coſſenblatt zur Herrſchaft Königs-Wuſterhauſen und überwies es gleich nach der Uebergabe ſeinem zweiten Sohne, dem Prinzen Auguſt Wilhelm. Ob dieſer je dort reſidirt hat, iſt mindeſtens zweifelhaft. Der Prinz, zu Spandau in Garniſon, hatte eine ausgeſprochene Vorliebe für das nachbarliche Oranienburg, deſſen Park allein ausgereicht haben würde, es über das beinah baumloſe und jedenfalls weit abgele- gene Coſſenblatt zu erheben. Nichts erinnert mehr daran, daß das letztere jemals im Beſitz des Prinzen war, außer der Namenszug A. W. (Auguſt Wilhelm) am großen Frontbalkon. Prinz Auguſt Wilhelm reſidirte nicht in Schloß Coſſenblatt, aber der König ſelbſt ſcheint, während ſeiner letzten Lebensjahre, Wochen- und Monatelang daſelbſt zugebracht zu haben. Wenn der Ausdruck geſtattet iſt: er ſaß hier ſeine Gicht ab, und Schloß Coſſenblatt wurde der Schauplatz jener Kunſtübungen, deren Re- ſultate die bekannte Inſchrift tragen: in tormentis pinxit. 8

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/125>, abgerufen am 26.11.2024.