wir später ausführlicher hören werden, wurde in Folge solcher Auflehnung abgesetzt. Dieser Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels in Citeaux untersucht und ent- schieden wurde, führt zu der nicht uninteressanten Frage: ob solche Beziehungen zu Citeaux, zu dem eigentlichen, ersten und ältesten Ausgangspunkt aller Cistercienserklöster, etwas Regel- mäßiges, oder nur etwas Ausnahmsweises waren? Die Ordensregel, die Charta charitatis, das Gesetzbuch der Cistercienser schrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle Cistercienser Aebte in Citeaux zusammenkommen und berathen sollten, aber diese Anordnung stammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche Ausdehnung, die expansive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte, ebensowenig mit Bestimmtheit vorauszusehen war, wie sein intensives Wachsthum bis zur Höhe von 2000 Klöstern. Zu welcher Versammlung, bei nur annähernd regelmäßiger und allgemeiner Beschickung wäre ein solches Generalkapitel noth- wendig angewachsen! Freilich die Hindernisse, die die bloß räumliche Entfernung schuf (und es waren Hindernisse), müssen wir uns hüten zu überschätzen; die Kaiserfahrten, die Kreuzzüge, die Pilgerreisen nach Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns genugsam, daß man damals, sobald nur ein rechter Wille da war, vor den Schrecken und Hindernissen, die der Raum als solcher schafft, nicht erschrak; aber Citeaux selbst, ganz abgesehen von allen andern leichter oder schwerer zu überwindenden Schwierigkeiten, hätte solche allgemeine Beschickung kaum bewäl- tigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerseits, und wie klein und bescheiden die Ansprüche der eintreffenden Aebte andererseits annehmen mögen. Wir treffen also wohl das Richtige, wenn wir die Ansicht aussprechen, daß regel- mäßige Beschickungen des Generalkapitels nicht stattfanden, anderweitige Beziehungen aber, wenn auch nicht regelmäßig, so doch vielfach unterhalten wurden. Mehrere Urkunden thun solcher Beziehungen direkt Erwähnung, und auch anderes spricht dafür, daß unser märkisches Kloster in Citeaux einen guten Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender
wir ſpäter ausführlicher hören werden, wurde in Folge ſolcher Auflehnung abgeſetzt. Dieſer Abt-Arnold-Fall, der durch Beauftragte des Generalkapitels in Citeaux unterſucht und ent- ſchieden wurde, führt zu der nicht unintereſſanten Frage: ob ſolche Beziehungen zu Citeaux, zu dem eigentlichen, erſten und älteſten Ausgangspunkt aller Ciſtercienſerklöſter, etwas Regel- mäßiges, oder nur etwas Ausnahmsweiſes waren? Die Ordensregel, die Charta charitatis, das Geſetzbuch der Ciſtercienſer ſchrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle Ciſtercienſer Aebte in Citeaux zuſammenkommen und berathen ſollten, aber dieſe Anordnung ſtammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche Ausdehnung, die expanſive Kraft des Ordens, die halb Europa umfaßte, ebenſowenig mit Beſtimmtheit vorauszuſehen war, wie ſein intenſives Wachsthum bis zur Höhe von 2000 Klöſtern. Zu welcher Verſammlung, bei nur annähernd regelmäßiger und allgemeiner Beſchickung wäre ein ſolches Generalkapitel noth- wendig angewachſen! Freilich die Hinderniſſe, die die bloß räumliche Entfernung ſchuf (und es waren Hinderniſſe), müſſen wir uns hüten zu überſchätzen; die Kaiſerfahrten, die Kreuzzüge, die Pilgerreiſen nach Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns genugſam, daß man damals, ſobald nur ein rechter Wille da war, vor den Schrecken und Hinderniſſen, die der Raum als ſolcher ſchafft, nicht erſchrak; aber Citeaux ſelbſt, ganz abgeſehen von allen andern leichter oder ſchwerer zu überwindenden Schwierigkeiten, hätte ſolche allgemeine Beſchickung kaum bewäl- tigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerſeits, und wie klein und beſcheiden die Anſprüche der eintreffenden Aebte andererſeits annehmen mögen. Wir treffen alſo wohl das Richtige, wenn wir die Anſicht ausſprechen, daß regel- mäßige Beſchickungen des Generalkapitels nicht ſtattfanden, anderweitige Beziehungen aber, wenn auch nicht regelmäßig, ſo doch vielfach unterhalten wurden. Mehrere Urkunden thun ſolcher Beziehungen direkt Erwähnung, und auch anderes ſpricht dafür, daß unſer märkiſches Kloſter in Citeaux einen guten Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender
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wir ſpäter ausführlicher hören werden, wurde in Folge ſolcher
Auflehnung abgeſetzt. Dieſer Abt-Arnold-Fall, der durch
Beauftragte des Generalkapitels in Citeaux unterſucht und ent-
ſchieden wurde, führt zu der nicht unintereſſanten Frage: ob
ſolche Beziehungen zu Citeaux, zu dem eigentlichen, erſten und
älteſten Ausgangspunkt aller Ciſtercienſerklöſter, etwas Regel-
mäßiges, oder nur etwas Ausnahmsweiſes waren? Die
Ordensregel, die Charta charitatis, das Geſetzbuch der Ciſtercienſer
ſchrieb allerdings vor, daß einmal im Jahre alle Ciſtercienſer
Aebte in Citeaux zuſammenkommen und berathen ſollten, aber
dieſe Anordnung ſtammte noch aus einer Zeit, wo die räumliche
Ausdehnung, die expanſive Kraft des Ordens, die halb Europa
umfaßte, ebenſowenig mit Beſtimmtheit vorauszuſehen war, wie
ſein intenſives Wachsthum bis zur Höhe von 2000 Klöſtern.
Zu welcher Verſammlung, bei nur annähernd regelmäßiger und
allgemeiner Beſchickung wäre ein ſolches Generalkapitel noth-
wendig angewachſen! Freilich die Hinderniſſe, die die bloß
räumliche Entfernung ſchuf (und es waren Hinderniſſe), müſſen
wir uns hüten zu überſchätzen; die Kaiſerfahrten, die Kreuzzüge,
die Pilgerreiſen nach Rom und dem heiligen Grabe zeigen uns
genugſam, daß man damals, ſobald nur ein rechter Wille da
war, vor den Schrecken und Hinderniſſen, die der Raum als
ſolcher ſchafft, nicht erſchrak; aber Citeaux ſelbſt, ganz abgeſehen
von allen andern leichter oder ſchwerer zu überwindenden
Schwierigkeiten, hätte ſolche allgemeine Beſchickung kaum bewäl-
tigen können, wie groß wir auch die bauliche Anlage einerſeits,
und wie klein und beſcheiden die Anſprüche der eintreffenden
Aebte andererſeits annehmen mögen. Wir treffen alſo wohl
das Richtige, wenn wir die Anſicht ausſprechen, daß regel-
mäßige Beſchickungen des Generalkapitels nicht ſtattfanden,
anderweitige Beziehungen aber, wenn auch nicht regelmäßig,
ſo doch vielfach unterhalten wurden. Mehrere Urkunden thun
ſolcher Beziehungen direkt Erwähnung, und auch anderes ſpricht
dafür, daß unſer märkiſches Kloſter in Citeaux einen guten
Klang hatte und mit Vorliebe am Bande auszeichnender
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Forts… [mehr]
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Fortsetzungen in der Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung 1859 bzw. im Morgenblatt für gebildete Leser (zwischen 1860 und 1864). Als Buchausgabe erschien der dritte Band "Ost-Havelland. Die Landschaft um Spandau, Potsdam, Brandenburg" 1873 bei W. Hertz in Berlin. In der Folge wurde der Text von Fontane mehrfach überarbeitet und erweitert. Für das DTA wurde die erste Auflage der Buchausgabe digitalisiert.
Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 3: Ost-Havelland. Berlin, 1873, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg03_1873/96>, abgerufen am 29.11.2024.
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