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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882.

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nicht an, eine dergleichen ungegründete Vorstellung gegen die von
S. K. Majestät so nöthig gefundene Bestimmung zu thun. Und
wie er damit gäntzlich abgewiesen, ihm sein Unfug auch nachdrücklich
hiermit verwiesen wird, so hat er es außerdem noch einzig und
allein der Königlichen Gnade zu danken, daß er wegen seiner in
der ihm anvertrauten Amt- und Seelen-Sorge bezeigten straf-
baren Nachlässigkeit nicht noch schärfer angesehen wird."

Dieser Bescheid, wie sich denken läßt, ging dem armen
Samuel Donner sehr zu Herzen und er starb wenige Tage später in
Berlin am Schlagfluß. In seine Stelle rückte nunmehr Gabriel
Lucas
Woltersdorf ein.

Das wichtigste kirchliche Vorkommniß innerhalb seiner Frie-
drichsfelder Amtsjahre war die Einführung des sogenannten
"Simultaneums", also der Gleichberechtigung der Reformirten
in Benutzung der lutherischen Kirche.

Hiergegen scheint sich nun Gabriel Lucas in Gemeinschaft mit
seinem Berliner Propste Roloff anfänglich aufgelehnt zu haben, welcher
letztere nicht nur vorstellig wurde, sondern auch von "unüberwind-
lichen Schwierigkeiten" sprach. Auf diese Vorstellung erhielt er
einen zweifachen Bescheid, einen amtlichen und einen königlich-
persönlichen. Der amtliche Bescheid lautete: "Wohlehrwürdiger,
lieber, Getreuer. Ich habe Eure Vorstellung vom 8. dieses, in
der Ihr meint, daß das Simultaneum in der Kirche zu Frie-
drichsfelde
nicht könne introduzirt werden, erhalten, und ist Euch
darauf in Antwort, daß Ich Euer Einwenden nur vor Possen
halte. Ich halte beide Religionen einerlei zu sein und finde keinen
Unterschied. Will also, daß es bei meiner Ordre verbleiben soll."

Der Erlaß ist datirt "Wusterhausen, den 10. Sept. 1726"
und hinzugefügt war von des Königs eigner Hand: "Der Un-
terschied zwischen unseren beiden Evangelischen Religionen ist wahr-
lich ein Pfaffengezänk, denn äußerlich ist wohl ein großer Unter-
schied, wenn man es aber examiniret, so ist es derselbige Glaube
in allen Stücken, sowohl in der Gnadenwahl, als im heiligen
Abendmahl. Nur auf die Canzel, da machen sie eine Sauce, eine
saurer als die andere. Gott verzeih allen Pfaffen, denn die
werden Rechenschaft geben am Gericht Gottes, daß sie Schulratzen
aufwiegeln, um das wahre Werk Gottes in Uneinigkeit zu bringen.

nicht an, eine dergleichen ungegründete Vorſtellung gegen die von
S. K. Majeſtät ſo nöthig gefundene Beſtimmung zu thun. Und
wie er damit gäntzlich abgewieſen, ihm ſein Unfug auch nachdrücklich
hiermit verwieſen wird, ſo hat er es außerdem noch einzig und
allein der Königlichen Gnade zu danken, daß er wegen ſeiner in
der ihm anvertrauten Amt- und Seelen-Sorge bezeigten ſtraf-
baren Nachläſſigkeit nicht noch ſchärfer angeſehen wird.“

Dieſer Beſcheid, wie ſich denken läßt, ging dem armen
Samuel Donner ſehr zu Herzen und er ſtarb wenige Tage ſpäter in
Berlin am Schlagfluß. In ſeine Stelle rückte nunmehr Gabriel
Lucas
Woltersdorf ein.

Das wichtigſte kirchliche Vorkommniß innerhalb ſeiner Frie-
drichsfelder Amtsjahre war die Einführung des ſogenannten
Simultaneums“, alſo der Gleichberechtigung der Reformirten
in Benutzung der lutheriſchen Kirche.

Hiergegen ſcheint ſich nun Gabriel Lucas in Gemeinſchaft mit
ſeinem Berliner Propſte Roloff anfänglich aufgelehnt zu haben, welcher
letztere nicht nur vorſtellig wurde, ſondern auch von „unüberwind-
lichen Schwierigkeiten“ ſprach. Auf dieſe Vorſtellung erhielt er
einen zweifachen Beſcheid, einen amtlichen und einen königlich-
perſönlichen. Der amtliche Beſcheid lautete: „Wohlehrwürdiger,
lieber, Getreuer. Ich habe Eure Vorſtellung vom 8. dieſes, in
der Ihr meint, daß das Simultaneum in der Kirche zu Frie-
drichsfelde
nicht könne introduzirt werden, erhalten, und iſt Euch
darauf in Antwort, daß Ich Euer Einwenden nur vor Poſſen
halte. Ich halte beide Religionen einerlei zu ſein und finde keinen
Unterſchied. Will alſo, daß es bei meiner Ordre verbleiben ſoll.“

Der Erlaß iſt datirt „Wuſterhauſen, den 10. Sept. 1726“
und hinzugefügt war von des Königs eigner Hand: „Der Un-
terſchied zwiſchen unſeren beiden Evangeliſchen Religionen iſt wahr-
lich ein Pfaffengezänk, denn äußerlich iſt wohl ein großer Unter-
ſchied, wenn man es aber examiniret, ſo iſt es derſelbige Glaube
in allen Stücken, ſowohl in der Gnadenwahl, als im heiligen
Abendmahl. Nur auf die Canzel, da machen ſie eine Sauce, eine
ſaurer als die andere. Gott verzeih allen Pfaffen, denn die
werden Rechenſchaft geben am Gericht Gottes, daß ſie Schulratzen
aufwiegeln, um das wahre Werk Gottes in Uneinigkeit zu bringen.

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[153/0169] nicht an, eine dergleichen ungegründete Vorſtellung gegen die von S. K. Majeſtät ſo nöthig gefundene Beſtimmung zu thun. Und wie er damit gäntzlich abgewieſen, ihm ſein Unfug auch nachdrücklich hiermit verwieſen wird, ſo hat er es außerdem noch einzig und allein der Königlichen Gnade zu danken, daß er wegen ſeiner in der ihm anvertrauten Amt- und Seelen-Sorge bezeigten ſtraf- baren Nachläſſigkeit nicht noch ſchärfer angeſehen wird.“ Dieſer Beſcheid, wie ſich denken läßt, ging dem armen Samuel Donner ſehr zu Herzen und er ſtarb wenige Tage ſpäter in Berlin am Schlagfluß. In ſeine Stelle rückte nunmehr Gabriel Lucas Woltersdorf ein. Das wichtigſte kirchliche Vorkommniß innerhalb ſeiner Frie- drichsfelder Amtsjahre war die Einführung des ſogenannten „Simultaneums“, alſo der Gleichberechtigung der Reformirten in Benutzung der lutheriſchen Kirche. Hiergegen ſcheint ſich nun Gabriel Lucas in Gemeinſchaft mit ſeinem Berliner Propſte Roloff anfänglich aufgelehnt zu haben, welcher letztere nicht nur vorſtellig wurde, ſondern auch von „unüberwind- lichen Schwierigkeiten“ ſprach. Auf dieſe Vorſtellung erhielt er einen zweifachen Beſcheid, einen amtlichen und einen königlich- perſönlichen. Der amtliche Beſcheid lautete: „Wohlehrwürdiger, lieber, Getreuer. Ich habe Eure Vorſtellung vom 8. dieſes, in der Ihr meint, daß das Simultaneum in der Kirche zu Frie- drichsfelde nicht könne introduzirt werden, erhalten, und iſt Euch darauf in Antwort, daß Ich Euer Einwenden nur vor Poſſen halte. Ich halte beide Religionen einerlei zu ſein und finde keinen Unterſchied. Will alſo, daß es bei meiner Ordre verbleiben ſoll.“ Der Erlaß iſt datirt „Wuſterhauſen, den 10. Sept. 1726“ und hinzugefügt war von des Königs eigner Hand: „Der Un- terſchied zwiſchen unſeren beiden Evangeliſchen Religionen iſt wahr- lich ein Pfaffengezänk, denn äußerlich iſt wohl ein großer Unter- ſchied, wenn man es aber examiniret, ſo iſt es derſelbige Glaube in allen Stücken, ſowohl in der Gnadenwahl, als im heiligen Abendmahl. Nur auf die Canzel, da machen ſie eine Sauce, eine ſaurer als die andere. Gott verzeih allen Pfaffen, denn die werden Rechenſchaft geben am Gericht Gottes, daß ſie Schulratzen aufwiegeln, um das wahre Werk Gottes in Uneinigkeit zu bringen.

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg04_1882/169>, abgerufen am 21.11.2024.