zeugen ist, wenn sie ihn für ungerecht, be¬ stochen, oder nicht für aufrichtig und mit sich selbst einig hält? Wird sie, wenn er der andern Partei das Zwangsrecht zugesteht, jedes Bestreben, sie zu zwingen, nicht für unerlaubte Gewaltthätigkeit halten? Wo bleibt alsdann die Entscheidung? Ist es alsdann genug, dass die eine Partei zahlrei¬ cher und stärker ist, um alle Wahrschein¬ lichkeit für sich zu haben, dass das Recht auf ihrer Seite sei? Ist es, zum Beispiel, hinreichend, dass in dem Falle von Lüttich, die ganze Nation gegen Einen Menschen streitet, um zu beweisen, dass er wirklich Unrecht habe? Oder tritt der Fall nicht mehrmals ein, wo der Philosoph und der Geschichtschreiber mit dem Dichter ausru¬ fen müssen:
Victrix caussa Diis placuit, sed victa Catoni!
Die
zeugen ist, wenn sie ihn für ungerecht, be¬ stochen, oder nicht für aufrichtig und mit sich selbst einig hält? Wird sie, wenn er der andern Partei das Zwangsrecht zugesteht, jedes Bestreben, sie zu zwingen, nicht für unerlaubte Gewaltthätigkeit halten? Wo bleibt alsdann die Entscheidung? Ist es alsdann genug, daſs die eine Partei zahlrei¬ cher und stärker ist, um alle Wahrschein¬ lichkeit für sich zu haben, daſs das Recht auf ihrer Seite sei? Ist es, zum Beispiel, hinreichend, daſs in dem Falle von Lüttich, die ganze Nation gegen Einen Menschen streitet, um zu beweisen, daſs er wirklich Unrecht habe? Oder tritt der Fall nicht mehrmals ein, wo der Philosoph und der Geschichtschreiber mit dem Dichter ausru¬ fen müssen:
Victrix caussa Diis placuit, sed victa Catoni!
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zeugen ist, wenn sie ihn für ungerecht, be¬
stochen, oder nicht für aufrichtig und mit
sich selbst einig hält? Wird sie, wenn er
der andern Partei das Zwangsrecht zugesteht,
jedes Bestreben, sie zu zwingen, nicht für
unerlaubte Gewaltthätigkeit halten? Wo
bleibt alsdann die Entscheidung? Ist es
alsdann genug, daſs die eine Partei zahlrei¬
cher und stärker ist, um alle Wahrschein¬
lichkeit für sich zu haben, daſs das Recht
auf ihrer Seite sei? Ist es, zum Beispiel,
hinreichend, daſs in dem Falle von Lüttich,
die ganze Nation gegen Einen Menschen
streitet, um zu beweisen, daſs er wirklich
Unrecht habe? Oder tritt der Fall nicht
mehrmals ein, wo der Philosoph und der
Geschichtschreiber mit dem Dichter ausru¬
fen müssen:
Victrix caussa Diis placuit, sed victa
Catoni!
Die
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/380>, abgerufen am 24.11.2024.
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