Die vom Schicksal begünstigte Partei hatte den Rechtschaffenen zum Feinde? Giebt es überhaupt ein anderes untrügliches Kenn¬ zeichen eines gegründeten Rechts, als die freiwillige Anerkennung desselben, von dem¬ jenigen selbst, gegen den man es behaup¬ tet? Dies ist der grosse, himmelweite Un¬ terschied zwischen den unbedingten Sätzen einer theoretischen Wissenschaft, und ihrer Anwendung auf das praktische Leben; so schwer, so unmöglich ist es, in bestimmten Fällen apodiktisch über Recht und Unrecht zu entscheiden!
Welcher Mensch, dem ein Unrecht ge¬ schehen ist, oder -- was hier gleich gilt -- der fest überzeugt ist, dass man ihm Un¬ recht gethan habe, wird warten, bis er seinem Widersacher dieses Unrecht begreif¬ lich machen kann, wird sich auf Überre¬ dung einschränken, wenn sich ihm andere,
I. Theil. A a
Die vom Schicksal begünstigte Partei hatte den Rechtschaffenen zum Feinde? Giebt es überhaupt ein anderes untrügliches Kenn¬ zeichen eines gegründeten Rechts, als die freiwillige Anerkennung desselben, von dem¬ jenigen selbst, gegen den man es behaup¬ tet? Dies ist der groſse, himmelweite Un¬ terschied zwischen den unbedingten Sätzen einer theoretischen Wissenschaft, und ihrer Anwendung auf das praktische Leben; so schwer, so unmöglich ist es, in bestimmten Fällen apodiktisch über Recht und Unrecht zu entscheiden!
Welcher Mensch, dem ein Unrecht ge¬ schehen ist, oder — was hier gleich gilt — der fest überzeugt ist, daſs man ihm Un¬ recht gethan habe, wird warten, bis er seinem Widersacher dieses Unrecht begreif¬ lich machen kann, wird sich auf Überre¬ dung einschränken, wenn sich ihm andere,
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Die vom Schicksal begünstigte Partei hatte
den Rechtschaffenen zum Feinde? Giebt es
überhaupt ein anderes untrügliches Kenn¬
zeichen eines gegründeten Rechts, als die
freiwillige Anerkennung desselben, von dem¬
jenigen selbst, gegen den man es behaup¬
tet? Dies ist der groſse, himmelweite Un¬
terschied zwischen den unbedingten Sätzen
einer theoretischen Wissenschaft, und ihrer
Anwendung auf das praktische Leben; so
schwer, so unmöglich ist es, in bestimmten
Fällen apodiktisch über Recht und Unrecht
zu entscheiden!
Welcher Mensch, dem ein Unrecht ge¬
schehen ist, oder — was hier gleich gilt —
der fest überzeugt ist, daſs man ihm Un¬
recht gethan habe, wird warten, bis er
seinem Widersacher dieses Unrecht begreif¬
lich machen kann, wird sich auf Überre¬
dung einschränken, wenn sich ihm andere,
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/381>, abgerufen am 24.11.2024.
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