chens vermuthlich sein Vergnügen fand. -- O Natur, was ist erquickender und zugleich erlaubter, als deine Werke zu lieben und ih- rer froh zu werden! Was kann unschuldiger seyn, als die Freude an diesem schönen, in seiner Pracht des Gefieders stolz daher segelnden Vogel! Wenn es einen Genuß auf Erden giebt, den keine Macht verbieten, keine sich ausschließend zueignen darf, der allen ewig gemein bleiben muß, und zu dem man berechtigt ist, indem man Sinn dafür hat: -- so ist es der Genuß dieses Anblicks. -- Doch ich vergesse, daß der Schwan ein königlicher Vogel ist, und daß es Länder giebt, wo niemand einen Schwan halten darf, als der König, d. i. derjenige, der wahrscheinlicher Weise nicht zu em- pfinden weiß, wie liebenswürdig die Natur in diesem Thiere ist. -- Ich gönne den Großen das Wild, das sie hegen: es ist
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chens vermuthlich sein Vergnügen fand. — O Natur, was ist erquickender und zugleich erlaubter, als deine Werke zu lieben und ih- rer froh zu werden! Was kann unschuldiger seyn, als die Freude an diesem schönen, in seiner Pracht des Gefieders stolz daher segelnden Vogel! Wenn es einen Genuß auf Erden giebt, den keine Macht verbieten, keine sich ausschließend zueignen darf, der allen ewig gemein bleiben muß, und zu dem man berechtigt ist, indem man Sinn dafür hat: — so ist es der Genuß dieses Anblicks. — Doch ich vergesse, daß der Schwan ein königlicher Vogel ist, und daß es Länder giebt, wo niemand einen Schwan halten darf, als der König, d. i. derjenige, der wahrscheinlicher Weise nicht zu em- pfinden weiß, wie liebenswürdig die Natur in diesem Thiere ist. — Ich gönne den Großen das Wild, das sie hegen: es ist
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chens vermuthlich sein Vergnügen fand. —
O Natur, was ist erquickender und zugleich
erlaubter, als deine Werke zu lieben und ih-
rer froh zu werden! Was kann unschuldiger
seyn, als die Freude an diesem schönen, in
seiner Pracht des Gefieders stolz daher
segelnden Vogel! Wenn es einen Genuß auf
Erden giebt, den keine Macht verbieten,
keine sich ausschließend zueignen darf, der
allen ewig gemein bleiben muß, und zu
dem man berechtigt ist, indem man Sinn
dafür hat: — so ist es der Genuß dieses
Anblicks. — Doch ich vergesse, daß der
Schwan ein königlicher Vogel ist, und daß
es Länder giebt, wo niemand einen Schwan
halten darf, als der König, d. i. derjenige,
der wahrscheinlicher Weise nicht zu em-
pfinden weiß, wie liebenswürdig die Natur
in diesem Thiere ist. — Ich gönne den
Großen das Wild, das sie hegen: es ist
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansicht… [mehr]
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansichten vom Niederrhein blieb unvollendet. Nach Forsters Tod (10.1.1794) wurden dessen fragmentarische Aufzeichnungen zum dritten Band von Ludwig Ferdinand Huber geordnet und herausgegeben. Ergänzt wurde der Band um einen Anhang, Forsters bereits 1789 geschriebene "Geschichte der Kunst in England" (zuerst erschienen in Johann Wilhelm Archenholz' Annalen der brittischen Geschichte) und den "Artistischen Notizen, in London aufgezeichnet" im Anhang. Hubers Vorwort zum dritten Band ist datiert auf den Juli 1794, der Band erschien noch im selben Jahr.
Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/234>, abgerufen am 21.11.2024.
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