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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794.

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Meisterstücke kennt man in England auch
nicht. Zwischen Lehrjungen und Gesellen
ist ebenfalls keine Scheidewand. Gesellen
(ich neune die Leute so, die nicht auf eigne
Rechnung arbeiten) lassen sich, wenn sie
außer Arbeit sind, in der Halle einschrei-
ben. Ein Meister, der Gesellen nimmt, muß
gerade die nehmen, die zuerst eingeschrieben
sind, er mag sie für geschickt halten oder
nicht. Will er sich welche auswählen, so
muß er ein gewisses Geld dafür erlegen.
Das Gesellenlohn ist nur bei einigen Zünf-
ten, zum Beispiel bei den Schneidern, durch
eine Parlamentsakte bestimmt; ein Meister,
der mehr Lohn giebt als vorgeschrieben ist,
kann gerichtlich belangt werden. Fast jede
Innung hat ihre Armenhäuser. Das Geld
dazu fließt aus der Zunftkasse, in welche je-
der Geselle, Freeman und Liveryman jährlich
einige Schillinge zahlen muß. Ein Geselle,

Meisterstücke kennt man in England auch
nicht. Zwischen Lehrjungen und Gesellen
ist ebenfalls keine Scheidewand. Gesellen
(ich neune die Leute so, die nicht auf eigne
Rechnung arbeiten) lassen sich, wenn sie
außer Arbeit sind, in der Halle einschrei-
ben. Ein Meister, der Gesellen nimmt, muß
gerade die nehmen, die zuerst eingeschrieben
sind, er mag sie für geschickt halten oder
nicht. Will er sich welche auswählen, so
muß er ein gewisses Geld dafür erlegen.
Das Gesellenlohn ist nur bei einigen Zünf-
ten, zum Beispiel bei den Schneidern, durch
eine Parlamentsakte bestimmt; ein Meister,
der mehr Lohn giebt als vorgeschrieben ist,
kann gerichtlich belangt werden. Fast jede
Innung hat ihre Armenhäuser. Das Geld
dazu fließt aus der Zunftkasse, in welche je-
der Geselle, Freeman und Liveryman jährlich
einige Schillinge zahlen muß. Ein Geselle,

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[42/0065] Meisterstücke kennt man in England auch nicht. Zwischen Lehrjungen und Gesellen ist ebenfalls keine Scheidewand. Gesellen (ich neune die Leute so, die nicht auf eigne Rechnung arbeiten) lassen sich, wenn sie außer Arbeit sind, in der Halle einschrei- ben. Ein Meister, der Gesellen nimmt, muß gerade die nehmen, die zuerst eingeschrieben sind, er mag sie für geschickt halten oder nicht. Will er sich welche auswählen, so muß er ein gewisses Geld dafür erlegen. Das Gesellenlohn ist nur bei einigen Zünf- ten, zum Beispiel bei den Schneidern, durch eine Parlamentsakte bestimmt; ein Meister, der mehr Lohn giebt als vorgeschrieben ist, kann gerichtlich belangt werden. Fast jede Innung hat ihre Armenhäuser. Das Geld dazu fließt aus der Zunftkasse, in welche je- der Geselle, Freeman und Liveryman jährlich einige Schillinge zahlen muß. Ein Geselle,

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/65>, abgerufen am 21.11.2024.