Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794.

Bild:
<< vorherige Seite

der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß
sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden
will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst-
jahre oder durch Erkauf der Freiheit.

Die Royal Society eine Zunft zu nennen,
wie einige Deutsche Schriften thaten, ist
sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine
durch Charter incorporated Society; das heißt:
sie gehört zu der allgemeinen Klasse von
dem Staat untergeordneten Gesellschaften.

In allen Städten, wo keine Incorporatio-
nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches
Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz
Westminster, und in den Liberties der cor-
porirten Städte. Dieser Umstand macht al-
len auch in ungeschloßnen Zünften noch
möglichen Schaden nichtig; denn die Waare
des unzünftigen Meisters concurrirt immer
mit der Waare des zünftigen. In Westmin-
ster zum Beispiel, kann jederman Schneider

der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß
sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden
will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst-
jahre oder durch Erkauf der Freiheit.

Die Royal Society eine Zunft zu nennen,
wie einige Deutsche Schriften thaten, ist
sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine
durch Charter incorporated Society; das heißt:
sie gehört zu der allgemeinen Klasse von
dem Staat untergeordneten Gesellschaften.

In allen Städten, wo keine Incorporatio-
nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches
Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz
Westminster, und in den Liberties der cor-
porirten Städte. Dieser Umstand macht al-
len auch in ungeschloßnen Zünften noch
möglichen Schaden nichtig; denn die Waare
des unzünftigen Meisters concurrirt immer
mit der Waare des zünftigen. In Westmin-
ster zum Beispiel, kann jederman Schneider

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0066" n="43"/>
der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß<lb/>
sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden<lb/>
will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst-<lb/>
jahre oder durch Erkauf der Freiheit.</p><lb/>
            <p>Die <hi rendition="#i">Royal Society</hi> eine <hi rendition="#i">Zunft</hi> zu nennen,<lb/>
wie einige Deutsche Schriften thaten, ist<lb/>
sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine<lb/>
durch <hi rendition="#i">Charter incorporated Society;</hi> das heißt:<lb/>
sie gehört zu der allgemeinen Klasse von<lb/>
dem Staat untergeordneten Gesellschaften.</p><lb/>
            <p>In allen Städten, wo keine Incorporatio-<lb/>
nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches<lb/>
Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz<lb/>
Westminster, und in den <hi rendition="#i">Liberties</hi> der cor-<lb/>
porirten Städte. Dieser Umstand macht al-<lb/>
len auch in ungeschloßnen Zünften noch<lb/>
möglichen Schaden nichtig; denn die Waare<lb/>
des unzünftigen Meisters concurrirt immer<lb/>
mit der Waare des zünftigen. In Westmin-<lb/>
ster zum Beispiel, kann jederman Schneider<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[43/0066] der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst- jahre oder durch Erkauf der Freiheit. Die Royal Society eine Zunft zu nennen, wie einige Deutsche Schriften thaten, ist sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine durch Charter incorporated Society; das heißt: sie gehört zu der allgemeinen Klasse von dem Staat untergeordneten Gesellschaften. In allen Städten, wo keine Incorporatio- nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz Westminster, und in den Liberties der cor- porirten Städte. Dieser Umstand macht al- len auch in ungeschloßnen Zünften noch möglichen Schaden nichtig; denn die Waare des unzünftigen Meisters concurrirt immer mit der Waare des zünftigen. In Westmin- ster zum Beispiel, kann jederman Schneider

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansicht… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/66
Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/66>, abgerufen am 21.11.2024.