Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794.der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß Die Royal Society eine Zunft zu nennen, In allen Städten, wo keine Incorporatio- der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß Die Royal Society eine Zunft zu nennen, In allen Städten, wo keine Incorporatio- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0066" n="43"/> der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß<lb/> sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden<lb/> will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst-<lb/> jahre oder durch Erkauf der Freiheit.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#i">Royal Society</hi> eine <hi rendition="#i">Zunft</hi> zu nennen,<lb/> wie einige Deutsche Schriften thaten, ist<lb/> sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine<lb/> durch <hi rendition="#i">Charter incorporated Society;</hi> das heißt:<lb/> sie gehört zu der allgemeinen Klasse von<lb/> dem Staat untergeordneten Gesellschaften.</p><lb/> <p>In allen Städten, wo keine Incorporatio-<lb/> nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches<lb/> Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz<lb/> Westminster, und in den <hi rendition="#i">Liberties</hi> der cor-<lb/> porirten Städte. Dieser Umstand macht al-<lb/> len auch in ungeschloßnen Zünften noch<lb/> möglichen Schaden nichtig; denn die Waare<lb/> des unzünftigen Meisters concurrirt immer<lb/> mit der Waare des zünftigen. In Westmin-<lb/> ster zum Beispiel, kann jederman Schneider<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [43/0066]
der diese Schillinge nicht gezahlt hat, muß
sie alle nachzahlen, wenn er Meister werden
will, sei es nach Ablauf der sieben Dienst-
jahre oder durch Erkauf der Freiheit.
Die Royal Society eine Zunft zu nennen,
wie einige Deutsche Schriften thaten, ist
sehr lächerlich. Sie ist indeß allerdings eine
durch Charter incorporated Society; das heißt:
sie gehört zu der allgemeinen Klasse von
dem Staat untergeordneten Gesellschaften.
In allen Städten, wo keine Incorporatio-
nen sind, kann jeder nach Belieben jegliches
Gewerbe treiben; zum Beispiel in ganz
Westminster, und in den Liberties der cor-
porirten Städte. Dieser Umstand macht al-
len auch in ungeschloßnen Zünften noch
möglichen Schaden nichtig; denn die Waare
des unzünftigen Meisters concurrirt immer
mit der Waare des zünftigen. In Westmin-
ster zum Beispiel, kann jederman Schneider
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