besteht, so lange das Weib nicht dem Manne folgt. Ueberdies würde sie in jedem fremden Kreise sich un¬ vermeidlich als Abhängige fühlen, und ich will, daß sie frei und ledig sei, schalte und walte nach Frauen¬ art. Möge sie denn ihren Vater pflegen, ihm bei¬ stehen, so weit er persönlich ihrer bedarf, ohne in das Getriebe seiner Wirthschaft einzugreifen. Ich habe seinen Handschlag, daß er keine derartige Forderung an meine Braut stellen wird. Alle Vorkehrungen sind getroffen. Sagen Sie Ja, Dorothee, so treten sie morgenden Tages durch gerichtliche Schenkung in den Besitz sämmtlicher Liegenschaften, die mein Vater mir hinterlassen hat. Sie bleiben bis zur Volljährig¬ keit deren Nutznießerin ohne jegliche Bevormundung, und da sie kürzlich in Pacht gegeben worden sind, ohne irgend welche Belästigung. Kehre ich bis dahin nicht zurück, erlangen Sie freies Verfügungsrecht. Es ist kein Opfer, das ich Ihnen bringe, es ist eine Last, von der Sie mich befreien, mein liebes Kind. Mir bleibt für den Beginn mehr als ich bedarf und bald werde ich sicher auf eignen Füßen stehen. Sie über¬ siedeln in mein Vaterhaus, statten es aus nach Ihrer zierlichen Art. Geschäftig als Herrin im eignen Re¬ vier, in dem Zimmer, wo meine Wiege gestanden hat,
beſteht, ſo lange das Weib nicht dem Manne folgt. Ueberdies würde ſie in jedem fremden Kreiſe ſich un¬ vermeidlich als Abhängige fühlen, und ich will, daß ſie frei und ledig ſei, ſchalte und walte nach Frauen¬ art. Möge ſie denn ihren Vater pflegen, ihm bei¬ ſtehen, ſo weit er perſönlich ihrer bedarf, ohne in das Getriebe ſeiner Wirthſchaft einzugreifen. Ich habe ſeinen Handſchlag, daß er keine derartige Forderung an meine Braut ſtellen wird. Alle Vorkehrungen ſind getroffen. Sagen Sie Ja, Dorothee, ſo treten ſie morgenden Tages durch gerichtliche Schenkung in den Beſitz ſämmtlicher Liegenſchaften, die mein Vater mir hinterlaſſen hat. Sie bleiben bis zur Volljährig¬ keit deren Nutznießerin ohne jegliche Bevormundung, und da ſie kürzlich in Pacht gegeben worden ſind, ohne irgend welche Beläſtigung. Kehre ich bis dahin nicht zurück, erlangen Sie freies Verfügungsrecht. Es iſt kein Opfer, das ich Ihnen bringe, es iſt eine Laſt, von der Sie mich befreien, mein liebes Kind. Mir bleibt für den Beginn mehr als ich bedarf und bald werde ich ſicher auf eignen Füßen ſtehen. Sie über¬ ſiedeln in mein Vaterhaus, ſtatten es aus nach Ihrer zierlichen Art. Geſchäftig als Herrin im eignen Re¬ vier, in dem Zimmer, wo meine Wiege geſtanden hat,
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beſteht, ſo lange das Weib nicht dem Manne folgt.
Ueberdies würde ſie in jedem fremden Kreiſe ſich un¬
vermeidlich als Abhängige fühlen, und ich will, daß
ſie frei und ledig ſei, ſchalte und walte nach Frauen¬
art. Möge ſie denn ihren Vater pflegen, ihm bei¬
ſtehen, ſo weit er perſönlich ihrer bedarf, ohne in das
Getriebe ſeiner Wirthſchaft einzugreifen. Ich habe
ſeinen Handſchlag, daß er keine derartige Forderung
an meine Braut ſtellen wird. Alle Vorkehrungen ſind
getroffen. Sagen Sie Ja, Dorothee, ſo treten ſie
morgenden Tages durch gerichtliche Schenkung in
den Beſitz ſämmtlicher Liegenſchaften, die mein Vater
mir hinterlaſſen hat. Sie bleiben bis zur Volljährig¬
keit deren Nutznießerin ohne jegliche Bevormundung,
und da ſie kürzlich in Pacht gegeben worden ſind,
ohne irgend welche Beläſtigung. Kehre ich bis dahin
nicht zurück, erlangen Sie freies Verfügungsrecht. Es
iſt kein Opfer, das ich Ihnen bringe, es iſt eine Laſt,
von der Sie mich befreien, mein liebes Kind. Mir
bleibt für den Beginn mehr als ich bedarf und bald
werde ich ſicher auf eignen Füßen ſtehen. Sie über¬
ſiedeln in mein Vaterhaus, ſtatten es aus nach Ihrer
zierlichen Art. Geſchäftig als Herrin im eignen Re¬
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François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Bd. 1. Berlin, 1871, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/francois_reckenburgerin01_1871/144>, abgerufen am 21.11.2024.
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