François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Bd. 1. Berlin, 1871.kendirne wohlhäbig und früher Braut werden sah, als Der gerichtliche Akt ward genau nach der An¬ "Hattest Du Herrn Faber schon gestern Abend "Ach nein, Fräulein Hardine," stammelte sie ver¬ So war denn selber eine Anstandszähre beim Wie flink ging es nun aber noch selbigen Ta¬ kendirne wohlhäbig und früher Braut werden ſah, als Der gerichtliche Akt ward genau nach der An¬ „Hatteſt Du Herrn Faber ſchon geſtern Abend „Ach nein, Fräulein Hardine,“ ſtammelte ſie ver¬ So war denn ſelber eine Anſtandszähre beim Wie flink ging es nun aber noch ſelbigen Ta¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0149" n="142"/> kendirne wohlhäbig und früher Braut werden ſah, als<lb/> ihre Hardine, ſie erklärte nicht minder: „Kein Advo¬<lb/> kat hätte es ſchlauer auszudüfteln gewußt, als dieſer<lb/> junge Pfiffikus. Wohl oder übel: das Fideicommiß<lb/> bis zur Volljährigkeit, das heißt bis über die gefahr¬<lb/> volle Jugend hinaus, bannt den Flatterling und am<lb/> Traualtare erhält der großmüthige Verſchenker ſein<lb/> Eigenthum zurück.“</p><lb/> <p>Der gerichtliche Akt ward genau nach der An¬<lb/> gabe am anderen Tage vollzogen, und mit dem Mor¬<lb/> gengrauen des übernächſten war der wunderliche Bräu¬<lb/> tigam hoch zu Roſſe auf und davon. Der letzte Hei¬<lb/> mathsgruß ward nach Fräulein Hardinens Dachfenſter<lb/> hinaufgewinkt und von dort aus erwidert.</p><lb/> <p>„Hatteſt Du Herrn Faber ſchon geſtern Abend<lb/> Lebewohl geſagt?“ fragte ich Dorothee, als ſie bald<lb/> darauf in meine Kammer trat.</p><lb/> <p>„Ach nein, Fräulein Hardine,“ ſtammelte ſie ver¬<lb/> legen, „ich wollte es heute früh, aber — ich habe es<lb/> verſchlafen.“</p><lb/> <p>So war denn ſelber eine Anſtandszähre beim<lb/> Abſchied unſerem glücklichen Bräutchen erſpart worden.</p><lb/> <p>Wie flink ging es nun aber noch ſelbigen Ta¬<lb/> ges an ein Scharwerken und Räumen! Das Unterſte<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [142/0149]
kendirne wohlhäbig und früher Braut werden ſah, als
ihre Hardine, ſie erklärte nicht minder: „Kein Advo¬
kat hätte es ſchlauer auszudüfteln gewußt, als dieſer
junge Pfiffikus. Wohl oder übel: das Fideicommiß
bis zur Volljährigkeit, das heißt bis über die gefahr¬
volle Jugend hinaus, bannt den Flatterling und am
Traualtare erhält der großmüthige Verſchenker ſein
Eigenthum zurück.“
Der gerichtliche Akt ward genau nach der An¬
gabe am anderen Tage vollzogen, und mit dem Mor¬
gengrauen des übernächſten war der wunderliche Bräu¬
tigam hoch zu Roſſe auf und davon. Der letzte Hei¬
mathsgruß ward nach Fräulein Hardinens Dachfenſter
hinaufgewinkt und von dort aus erwidert.
„Hatteſt Du Herrn Faber ſchon geſtern Abend
Lebewohl geſagt?“ fragte ich Dorothee, als ſie bald
darauf in meine Kammer trat.
„Ach nein, Fräulein Hardine,“ ſtammelte ſie ver¬
legen, „ich wollte es heute früh, aber — ich habe es
verſchlafen.“
So war denn ſelber eine Anſtandszähre beim
Abſchied unſerem glücklichen Bräutchen erſpart worden.
Wie flink ging es nun aber noch ſelbigen Ta¬
ges an ein Scharwerken und Räumen! Das Unterſte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |