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Franzos, Karl Emil: Weibliche Studenten. In: Die Gegenwart 23 (1881), S. 358–361; 24 (1881) S. 380–382; 25 (1881), S. 393–395.

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Die Gegenwart. Nr. 23.
sowohl aus der eigenen Erfahrung wie aus der Kenntnißnahme
dessen, was hierüber geschrieben und öffentlich geredet wird.
Das ist ein wahres Tohuwabohu von Meinungen! Dem Einen,
oder richtiger der Einen, denn es sind die Worte einer Frau,
die ich getreulich anführe, ist diese Bewegung "das neue Morgen-
roth der Menschheit, eine wahrhaftige, sociale Heilslehre und
für die Culturentwicklung der Zukunft ebenso wichtig, wie die
Lehre Christi für die der Vergangenheit gewesen!" Dem Anderen
- es ist ein deutscher Professor, den ich gleichfalls wörtlich
citire - "ist die ganze Frage überhaupt nur unter Einem Ge-
sichtspunkte bemerkenswerth: sie beweist nämlich, daß Nichts auf
Erden so verrückt ist, als daß es nicht einmal unter den Frauen
Mode werden könnte."

Da haben wir eine Probe vom gröbsten Baß der Nega-
tion und vom höchsten Discant der Begeisterung; die meisten
Stimmen bewegen sich leider in diesen extremen höchsten oder
tiefsten Registern - nur wenige erklingen in der normalen
Mittellage.

Ein ebenso buntes Bild ergibt die Uebersicht der gesetz-
lichen Bestimmungen der verschiedenen Länder über das Frauen-
studium. Am wohlwollendsten verhalten sich Nordamerika und
Rußland - also der freieste und der geknechtetste Staat der
Erde. Das ist selbstverständlich keineswegs ein curioser Zufall,
sondern hat seine natürlichen Gründe, die ich später klarzulegen
versuche. Beide Staaten also begünstigen und fördern das
Frauenstudium in thatkräftigster Weise; sie errichten eigene
Mädchen-Lyceen, gewähren den von Privaten gegründeten Jn-
stituten dieser Art die Rechte öffentlicher Anstalten, und gestatten
außerdem, daß Mädchen an den Knaben-Gymnasien ihre Prüfun-
gen ablegen dürfen. Für den akademischen Unterricht bestehen
in Amerika einige Frauen-Hochschulen mit einzelnen Facultäten,
in Rußland eine medicinische Facultät für Studentinnen in
Petersburg, außerdem ist von einigen anderen medicinischen Facul-
täten des weiten Reichs Vorsorge für Studentinnen getroffen -
d. h. wenigstens im Princip, denn das Papier hat in Rußland
die Eigenschaft, noch viel geduldiger zu sein als anderwärts!

Ebenso begünstigend verhält sich die Schweiz; nur daß die
Bürger dieser Republik das Studium der Frauen etwa so be-
trachten wie ihre Naturschönheiten, nämlich als Sache der
Fremden. Das Geschlecht begründet weder bei der Jmmatriku-
lation, noch bei der Erwerbung akademischer Grade irgend einen
Unterschied, und darum sind es vornehmlich diese Hochschulen,
welche von Studentinnen aus aller Herren Ländern aufgesucht
werden.

England kümmert sich officiell um den weiblichen Studen-
ten nicht; die altehrwürdigen Landesuniversitäten sind kraft
ihrer Statuten für Damen nicht geöffnet, wollen sich diese auf
privatem Wege die erforderliche Fachbildung verschaffen und
dann den betreffenden gelehrten Beruf ausüben, so steht dem
nichts entgegen. Jn Frankreich wechselten unter den verschiedenen
Regierungen auch die Systeme; die Frage der Zulassung ist
jetzt den Universitäten selbst zur Beantwortung von Fall zu
Fall überlassen, doch ist die Zahl der Studentinnen eine geringere.
Aehnlich steht es in Jtalien, wogegen in den scandinavischen
Ländern der weibliche Student total unbekannt ist. Als ich im
letzten Sommer zu Upsala einen Professor der dortigen Uni-
versität darnach befragte, erwiederte er: "Wir kennen natürlich
den Rummel nicht, denn in unserem nordischen Lande kommt
ja der Sonnenstich niemals vor". Nun, in Spanien kommt zwar
der Sonnenstich vor, aber der weibliche Student doch nicht.
Auch in Deutschland ist die Erscheinung nicht häufig. Die ge-
setzlichen Bestimmungen lauten dahin, daß zwar die Erwerbung
von Maturitäts-Zeugnissen und das Hospitiren in einzelnen Col-
legien gestattet ist, nicht aber die Jmmatriculation als ordent-
licher Hörer oder die Erwerbung akademischer Grade. - Was
endlich Oestreich betrifft, so repräsentirt es seit zwei Jahren das
Princip der strengsten Negation. Der vorletzte Cultusminister,
Herr von Stremayr, hat die Frage durch zwei Erlasse fein
säuberlich zu Tode geregelt. Der erste, an die Maturitäts-
Prüfungscommissionen Cisleithaniens gerichtet, setzt fest, daß die[Spaltenumbruch] Zulassung zur Maturitäts-Prüfung gestattet, auch hierüber auf
Wunsch der Candidatin ein Zeugniß ausgestellt werden kann.
Will aber die Commission beides nicht, so darf sie es auch
bleiben lassen. Dieses Zeugniß hat jedoch im besten Falle nur
dahin zu lauten, "daß sich das betreffende Jndividuum weib-
lichen Geschlechtes über dieselben Kenntnisse ausgewiesen, welche
dasselbe, falls es männlichen Geschlechts wäre, zum Besuche einer
Universität berechtigen würden". Diese Berechtigung ist aber noch
ausdrücklich jedesmal im Zeugnisse selbst zu negiren. Noch viel
radicaler war der gleichzeitige Erlaß an die Rectorate. Er ver-
bietet die Jmmatriculation von Damen, oder, wie es dort wie-
der heißt, von Jndividuen weiblichen Geschlechtes sowohl als
ordentliche wie als außerordentliche Hörer, ja sogar, was sonst
nirgendwo verboten, das Hospitiren. Glücklicherweise sind wir
in Oestreich ja immer gemüthlich und so hat sich die Praxis
milder gestaltet, als der Erlaß erwarten oder befürchten ließ.
Doch ist er noch immer in voller Kraft und an eine Aenderung
desselben wäre unter den gegenwärtigen Umständen wohl nur
dann zu denken, wenn sich plötzlich - was aber unwahrschein-
lich ist - sehr viele Czechinnen melden würden!

So spiegelt sich auch in der Gesetzgebung die ungeheure
Verschiedenheit der Anschauungen ab. Worin dieselbe wurzelt,
haben wir bereits konstatirt: in der verwirrenden Verschieden-
heit der einzelnen Exemplare dieser neuen socialen Gattung,
ferner aber in der Neuheit der gesammten Erscheinung, und
endlich in der Leidenschaftlichkeit, mit der die Discussion geführt
wird. Eifer ist zu vielen Dingen gut, zur Klarheit führt er
nicht. Extreme Meinungen bekämpfen sich mit Erbitterung;
die Vergötterung einerseits, die Verhöhnung andrerseits fordern
zum Widerspruch heraus, ein Artikel ruft den anderen wach,
eine Rede die andere, Broschüren und Gegenbroschüren, Werke
und Gegenwerte treten geharnischt auf den Kampfplatz!

Wer den betäubenden Lärm hört, könnte glauben, daß der
weibliche Doctor in der That bereits als zweiter Hannibal vor
den Thoren der männlichen Privilegien steht, könnte glauben,
daß uns bereits vielleicht der nächste Tag die Enthüllung einer
furchtbaren Verschwörung bringt: alle jungen Damen legen
einen Eid darauf ab, nicht zu heirathen, sondern Doctor zu
werden. Und über all dem Lärm wird die nächstliegende Frage
überhört: Jst denn die ganze Erscheinung wirklich gar so
wichtig? Kann der weibliche Arzt, Professor oder Advokat wirk-
lich jemals zu einem ansehnlichen oder gar bestimmenden Factor
unseres socialen Lebens werden?

Nein! antworten wir, keineswegs mit leidenschaftlichem
Hohne, sondern im Gegentheil mit jener Ruhe, welche eine ge-
festete, auf Thatsachen basirte Ueberzeugung gibt.

Schon die Resultate der bisherigen Erfahrungen geben ja zu
denken! Wie kommt's, daß selbst in jenen Ländern, wo das Vorurtheil,
die herrschende Mode, diese Berufswahl nicht behindert, sondern
geradezu begünstigt, gleichwohl die Zahl der Studentinnen seit
mehr als einem Jahrzehnt beiläufig dieselbe bleibt?! Der
wichtigste Grund aber ist die Natur, die körperliche und geistige
Beschaffenheit des Weibes, wie es war und ist und sein wird,
so lange Menschen auf Erden leben! Wer den körperlichen und
geistigen Organismus des Weibes kennt, wer Ehrfurcht hat vor
jener heiligen Mission, welche ihm die Natur auferlegt, Gebärerin,
Ernährerin und Erzieherin der nächsten Generation zu sein, der
kann auch, sofern er eben seine fünf Sinne beisammen hat, gar
nicht daran zweifeln, was die nächste, die natürliche Bestimmung
des Weibes ist. Es ist seine Bestimmung, die geachtete, geliebte,
in allen reinmenschlichen Beziehungen gleichberechtigte Gefährtin
des Mannes zu sein, die Mutter seiner Kinder, die Führerin
seines Hauswesens. Das gebietet die Natur, und darum, ich
wiederhole darum, auch die sociale Ordnung! Denn wie weit sich
auch unsere socialen Verhältnisse von der Natur entfernt haben
und theilweise einer Reform durch Rückkehr zu derselben be-
dürftig sein mögen, die Grundlage derselben, die Familie, und
in ihr die Stellung des Weibes zur Familie, ist unverrückbar,
ist ehern und ewig, weil von der Natur selbst geboten, und die
unerläßliche Voraussetzung aller höheren socialen Ordnungen.[Spaltenumbruch]

Die Gegenwart. Nr. 23.
sowohl aus der eigenen Erfahrung wie aus der Kenntnißnahme
dessen, was hierüber geschrieben und öffentlich geredet wird.
Das ist ein wahres Tohuwabohu von Meinungen! Dem Einen,
oder richtiger der Einen, denn es sind die Worte einer Frau,
die ich getreulich anführe, ist diese Bewegung „das neue Morgen-
roth der Menschheit, eine wahrhaftige, sociale Heilslehre und
für die Culturentwicklung der Zukunft ebenso wichtig, wie die
Lehre Christi für die der Vergangenheit gewesen!“ Dem Anderen
– es ist ein deutscher Professor, den ich gleichfalls wörtlich
citire – „ist die ganze Frage überhaupt nur unter Einem Ge-
sichtspunkte bemerkenswerth: sie beweist nämlich, daß Nichts auf
Erden so verrückt ist, als daß es nicht einmal unter den Frauen
Mode werden könnte.“

Da haben wir eine Probe vom gröbsten Baß der Nega-
tion und vom höchsten Discant der Begeisterung; die meisten
Stimmen bewegen sich leider in diesen extremen höchsten oder
tiefsten Registern – nur wenige erklingen in der normalen
Mittellage.

Ein ebenso buntes Bild ergibt die Uebersicht der gesetz-
lichen Bestimmungen der verschiedenen Länder über das Frauen-
studium. Am wohlwollendsten verhalten sich Nordamerika und
Rußland – also der freieste und der geknechtetste Staat der
Erde. Das ist selbstverständlich keineswegs ein curioser Zufall,
sondern hat seine natürlichen Gründe, die ich später klarzulegen
versuche. Beide Staaten also begünstigen und fördern das
Frauenstudium in thatkräftigster Weise; sie errichten eigene
Mädchen-Lyceen, gewähren den von Privaten gegründeten Jn-
stituten dieser Art die Rechte öffentlicher Anstalten, und gestatten
außerdem, daß Mädchen an den Knaben-Gymnasien ihre Prüfun-
gen ablegen dürfen. Für den akademischen Unterricht bestehen
in Amerika einige Frauen-Hochschulen mit einzelnen Facultäten,
in Rußland eine medicinische Facultät für Studentinnen in
Petersburg, außerdem ist von einigen anderen medicinischen Facul-
täten des weiten Reichs Vorsorge für Studentinnen getroffen –
d. h. wenigstens im Princip, denn das Papier hat in Rußland
die Eigenschaft, noch viel geduldiger zu sein als anderwärts!

Ebenso begünstigend verhält sich die Schweiz; nur daß die
Bürger dieser Republik das Studium der Frauen etwa so be-
trachten wie ihre Naturschönheiten, nämlich als Sache der
Fremden. Das Geschlecht begründet weder bei der Jmmatriku-
lation, noch bei der Erwerbung akademischer Grade irgend einen
Unterschied, und darum sind es vornehmlich diese Hochschulen,
welche von Studentinnen aus aller Herren Ländern aufgesucht
werden.

England kümmert sich officiell um den weiblichen Studen-
ten nicht; die altehrwürdigen Landesuniversitäten sind kraft
ihrer Statuten für Damen nicht geöffnet, wollen sich diese auf
privatem Wege die erforderliche Fachbildung verschaffen und
dann den betreffenden gelehrten Beruf ausüben, so steht dem
nichts entgegen. Jn Frankreich wechselten unter den verschiedenen
Regierungen auch die Systeme; die Frage der Zulassung ist
jetzt den Universitäten selbst zur Beantwortung von Fall zu
Fall überlassen, doch ist die Zahl der Studentinnen eine geringere.
Aehnlich steht es in Jtalien, wogegen in den scandinavischen
Ländern der weibliche Student total unbekannt ist. Als ich im
letzten Sommer zu Upsala einen Professor der dortigen Uni-
versität darnach befragte, erwiederte er: „Wir kennen natürlich
den Rummel nicht, denn in unserem nordischen Lande kommt
ja der Sonnenstich niemals vor“. Nun, in Spanien kommt zwar
der Sonnenstich vor, aber der weibliche Student doch nicht.
Auch in Deutschland ist die Erscheinung nicht häufig. Die ge-
setzlichen Bestimmungen lauten dahin, daß zwar die Erwerbung
von Maturitäts-Zeugnissen und das Hospitiren in einzelnen Col-
legien gestattet ist, nicht aber die Jmmatriculation als ordent-
licher Hörer oder die Erwerbung akademischer Grade. – Was
endlich Oestreich betrifft, so repräsentirt es seit zwei Jahren das
Princip der strengsten Negation. Der vorletzte Cultusminister,
Herr von Stremayr, hat die Frage durch zwei Erlasse fein
säuberlich zu Tode geregelt. Der erste, an die Maturitäts-
Prüfungscommissionen Cisleithaniens gerichtet, setzt fest, daß die[Spaltenumbruch] Zulassung zur Maturitäts-Prüfung gestattet, auch hierüber auf
Wunsch der Candidatin ein Zeugniß ausgestellt werden kann.
Will aber die Commission beides nicht, so darf sie es auch
bleiben lassen. Dieses Zeugniß hat jedoch im besten Falle nur
dahin zu lauten, „daß sich das betreffende Jndividuum weib-
lichen Geschlechtes über dieselben Kenntnisse ausgewiesen, welche
dasselbe, falls es männlichen Geschlechts wäre, zum Besuche einer
Universität berechtigen würden“. Diese Berechtigung ist aber noch
ausdrücklich jedesmal im Zeugnisse selbst zu negiren. Noch viel
radicaler war der gleichzeitige Erlaß an die Rectorate. Er ver-
bietet die Jmmatriculation von Damen, oder, wie es dort wie-
der heißt, von Jndividuen weiblichen Geschlechtes sowohl als
ordentliche wie als außerordentliche Hörer, ja sogar, was sonst
nirgendwo verboten, das Hospitiren. Glücklicherweise sind wir
in Oestreich ja immer gemüthlich und so hat sich die Praxis
milder gestaltet, als der Erlaß erwarten oder befürchten ließ.
Doch ist er noch immer in voller Kraft und an eine Aenderung
desselben wäre unter den gegenwärtigen Umständen wohl nur
dann zu denken, wenn sich plötzlich – was aber unwahrschein-
lich ist – sehr viele Czechinnen melden würden!

So spiegelt sich auch in der Gesetzgebung die ungeheure
Verschiedenheit der Anschauungen ab. Worin dieselbe wurzelt,
haben wir bereits konstatirt: in der verwirrenden Verschieden-
heit der einzelnen Exemplare dieser neuen socialen Gattung,
ferner aber in der Neuheit der gesammten Erscheinung, und
endlich in der Leidenschaftlichkeit, mit der die Discussion geführt
wird. Eifer ist zu vielen Dingen gut, zur Klarheit führt er
nicht. Extreme Meinungen bekämpfen sich mit Erbitterung;
die Vergötterung einerseits, die Verhöhnung andrerseits fordern
zum Widerspruch heraus, ein Artikel ruft den anderen wach,
eine Rede die andere, Broschüren und Gegenbroschüren, Werke
und Gegenwerte treten geharnischt auf den Kampfplatz!

Wer den betäubenden Lärm hört, könnte glauben, daß der
weibliche Doctor in der That bereits als zweiter Hannibal vor
den Thoren der männlichen Privilegien steht, könnte glauben,
daß uns bereits vielleicht der nächste Tag die Enthüllung einer
furchtbaren Verschwörung bringt: alle jungen Damen legen
einen Eid darauf ab, nicht zu heirathen, sondern Doctor zu
werden. Und über all dem Lärm wird die nächstliegende Frage
überhört: Jst denn die ganze Erscheinung wirklich gar so
wichtig? Kann der weibliche Arzt, Professor oder Advokat wirk-
lich jemals zu einem ansehnlichen oder gar bestimmenden Factor
unseres socialen Lebens werden?

Nein! antworten wir, keineswegs mit leidenschaftlichem
Hohne, sondern im Gegentheil mit jener Ruhe, welche eine ge-
festete, auf Thatsachen basirte Ueberzeugung gibt.

Schon die Resultate der bisherigen Erfahrungen geben ja zu
denken! Wie kommt's, daß selbst in jenen Ländern, wo das Vorurtheil,
die herrschende Mode, diese Berufswahl nicht behindert, sondern
geradezu begünstigt, gleichwohl die Zahl der Studentinnen seit
mehr als einem Jahrzehnt beiläufig dieselbe bleibt?! Der
wichtigste Grund aber ist die Natur, die körperliche und geistige
Beschaffenheit des Weibes, wie es war und ist und sein wird,
so lange Menschen auf Erden leben! Wer den körperlichen und
geistigen Organismus des Weibes kennt, wer Ehrfurcht hat vor
jener heiligen Mission, welche ihm die Natur auferlegt, Gebärerin,
Ernährerin und Erzieherin der nächsten Generation zu sein, der
kann auch, sofern er eben seine fünf Sinne beisammen hat, gar
nicht daran zweifeln, was die nächste, die natürliche Bestimmung
des Weibes ist. Es ist seine Bestimmung, die geachtete, geliebte,
in allen reinmenschlichen Beziehungen gleichberechtigte Gefährtin
des Mannes zu sein, die Mutter seiner Kinder, die Führerin
seines Hauswesens. Das gebietet die Natur, und darum, ich
wiederhole darum, auch die sociale Ordnung! Denn wie weit sich
auch unsere socialen Verhältnisse von der Natur entfernt haben
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dürftig sein mögen, die Grundlage derselben, die Familie, und
in ihr die Stellung des Weibes zur Familie, ist unverrückbar,
ist ehern und ewig, weil von der Natur selbst geboten, und die
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[360/0003] Die Gegenwart. Nr. 23. sowohl aus der eigenen Erfahrung wie aus der Kenntnißnahme dessen, was hierüber geschrieben und öffentlich geredet wird. Das ist ein wahres Tohuwabohu von Meinungen! Dem Einen, oder richtiger der Einen, denn es sind die Worte einer Frau, die ich getreulich anführe, ist diese Bewegung „das neue Morgen- roth der Menschheit, eine wahrhaftige, sociale Heilslehre und für die Culturentwicklung der Zukunft ebenso wichtig, wie die Lehre Christi für die der Vergangenheit gewesen!“ Dem Anderen – es ist ein deutscher Professor, den ich gleichfalls wörtlich citire – „ist die ganze Frage überhaupt nur unter Einem Ge- sichtspunkte bemerkenswerth: sie beweist nämlich, daß Nichts auf Erden so verrückt ist, als daß es nicht einmal unter den Frauen Mode werden könnte.“ Da haben wir eine Probe vom gröbsten Baß der Nega- tion und vom höchsten Discant der Begeisterung; die meisten Stimmen bewegen sich leider in diesen extremen höchsten oder tiefsten Registern – nur wenige erklingen in der normalen Mittellage. Ein ebenso buntes Bild ergibt die Uebersicht der gesetz- lichen Bestimmungen der verschiedenen Länder über das Frauen- studium. Am wohlwollendsten verhalten sich Nordamerika und Rußland – also der freieste und der geknechtetste Staat der Erde. Das ist selbstverständlich keineswegs ein curioser Zufall, sondern hat seine natürlichen Gründe, die ich später klarzulegen versuche. Beide Staaten also begünstigen und fördern das Frauenstudium in thatkräftigster Weise; sie errichten eigene Mädchen-Lyceen, gewähren den von Privaten gegründeten Jn- stituten dieser Art die Rechte öffentlicher Anstalten, und gestatten außerdem, daß Mädchen an den Knaben-Gymnasien ihre Prüfun- gen ablegen dürfen. Für den akademischen Unterricht bestehen in Amerika einige Frauen-Hochschulen mit einzelnen Facultäten, in Rußland eine medicinische Facultät für Studentinnen in Petersburg, außerdem ist von einigen anderen medicinischen Facul- täten des weiten Reichs Vorsorge für Studentinnen getroffen – d. h. wenigstens im Princip, denn das Papier hat in Rußland die Eigenschaft, noch viel geduldiger zu sein als anderwärts! Ebenso begünstigend verhält sich die Schweiz; nur daß die Bürger dieser Republik das Studium der Frauen etwa so be- trachten wie ihre Naturschönheiten, nämlich als Sache der Fremden. Das Geschlecht begründet weder bei der Jmmatriku- lation, noch bei der Erwerbung akademischer Grade irgend einen Unterschied, und darum sind es vornehmlich diese Hochschulen, welche von Studentinnen aus aller Herren Ländern aufgesucht werden. England kümmert sich officiell um den weiblichen Studen- ten nicht; die altehrwürdigen Landesuniversitäten sind kraft ihrer Statuten für Damen nicht geöffnet, wollen sich diese auf privatem Wege die erforderliche Fachbildung verschaffen und dann den betreffenden gelehrten Beruf ausüben, so steht dem nichts entgegen. Jn Frankreich wechselten unter den verschiedenen Regierungen auch die Systeme; die Frage der Zulassung ist jetzt den Universitäten selbst zur Beantwortung von Fall zu Fall überlassen, doch ist die Zahl der Studentinnen eine geringere. Aehnlich steht es in Jtalien, wogegen in den scandinavischen Ländern der weibliche Student total unbekannt ist. Als ich im letzten Sommer zu Upsala einen Professor der dortigen Uni- versität darnach befragte, erwiederte er: „Wir kennen natürlich den Rummel nicht, denn in unserem nordischen Lande kommt ja der Sonnenstich niemals vor“. Nun, in Spanien kommt zwar der Sonnenstich vor, aber der weibliche Student doch nicht. Auch in Deutschland ist die Erscheinung nicht häufig. Die ge- setzlichen Bestimmungen lauten dahin, daß zwar die Erwerbung von Maturitäts-Zeugnissen und das Hospitiren in einzelnen Col- legien gestattet ist, nicht aber die Jmmatriculation als ordent- licher Hörer oder die Erwerbung akademischer Grade. – Was endlich Oestreich betrifft, so repräsentirt es seit zwei Jahren das Princip der strengsten Negation. Der vorletzte Cultusminister, Herr von Stremayr, hat die Frage durch zwei Erlasse fein säuberlich zu Tode geregelt. Der erste, an die Maturitäts- Prüfungscommissionen Cisleithaniens gerichtet, setzt fest, daß die Zulassung zur Maturitäts-Prüfung gestattet, auch hierüber auf Wunsch der Candidatin ein Zeugniß ausgestellt werden kann. Will aber die Commission beides nicht, so darf sie es auch bleiben lassen. Dieses Zeugniß hat jedoch im besten Falle nur dahin zu lauten, „daß sich das betreffende Jndividuum weib- lichen Geschlechtes über dieselben Kenntnisse ausgewiesen, welche dasselbe, falls es männlichen Geschlechts wäre, zum Besuche einer Universität berechtigen würden“. Diese Berechtigung ist aber noch ausdrücklich jedesmal im Zeugnisse selbst zu negiren. Noch viel radicaler war der gleichzeitige Erlaß an die Rectorate. Er ver- bietet die Jmmatriculation von Damen, oder, wie es dort wie- der heißt, von Jndividuen weiblichen Geschlechtes sowohl als ordentliche wie als außerordentliche Hörer, ja sogar, was sonst nirgendwo verboten, das Hospitiren. Glücklicherweise sind wir in Oestreich ja immer gemüthlich und so hat sich die Praxis milder gestaltet, als der Erlaß erwarten oder befürchten ließ. Doch ist er noch immer in voller Kraft und an eine Aenderung desselben wäre unter den gegenwärtigen Umständen wohl nur dann zu denken, wenn sich plötzlich – was aber unwahrschein- lich ist – sehr viele Czechinnen melden würden! So spiegelt sich auch in der Gesetzgebung die ungeheure Verschiedenheit der Anschauungen ab. Worin dieselbe wurzelt, haben wir bereits konstatirt: in der verwirrenden Verschieden- heit der einzelnen Exemplare dieser neuen socialen Gattung, ferner aber in der Neuheit der gesammten Erscheinung, und endlich in der Leidenschaftlichkeit, mit der die Discussion geführt wird. Eifer ist zu vielen Dingen gut, zur Klarheit führt er nicht. Extreme Meinungen bekämpfen sich mit Erbitterung; die Vergötterung einerseits, die Verhöhnung andrerseits fordern zum Widerspruch heraus, ein Artikel ruft den anderen wach, eine Rede die andere, Broschüren und Gegenbroschüren, Werke und Gegenwerte treten geharnischt auf den Kampfplatz! Wer den betäubenden Lärm hört, könnte glauben, daß der weibliche Doctor in der That bereits als zweiter Hannibal vor den Thoren der männlichen Privilegien steht, könnte glauben, daß uns bereits vielleicht der nächste Tag die Enthüllung einer furchtbaren Verschwörung bringt: alle jungen Damen legen einen Eid darauf ab, nicht zu heirathen, sondern Doctor zu werden. Und über all dem Lärm wird die nächstliegende Frage überhört: Jst denn die ganze Erscheinung wirklich gar so wichtig? Kann der weibliche Arzt, Professor oder Advokat wirk- lich jemals zu einem ansehnlichen oder gar bestimmenden Factor unseres socialen Lebens werden? Nein! antworten wir, keineswegs mit leidenschaftlichem Hohne, sondern im Gegentheil mit jener Ruhe, welche eine ge- festete, auf Thatsachen basirte Ueberzeugung gibt. Schon die Resultate der bisherigen Erfahrungen geben ja zu denken! Wie kommt's, daß selbst in jenen Ländern, wo das Vorurtheil, die herrschende Mode, diese Berufswahl nicht behindert, sondern geradezu begünstigt, gleichwohl die Zahl der Studentinnen seit mehr als einem Jahrzehnt beiläufig dieselbe bleibt?! Der wichtigste Grund aber ist die Natur, die körperliche und geistige Beschaffenheit des Weibes, wie es war und ist und sein wird, so lange Menschen auf Erden leben! Wer den körperlichen und geistigen Organismus des Weibes kennt, wer Ehrfurcht hat vor jener heiligen Mission, welche ihm die Natur auferlegt, Gebärerin, Ernährerin und Erzieherin der nächsten Generation zu sein, der kann auch, sofern er eben seine fünf Sinne beisammen hat, gar nicht daran zweifeln, was die nächste, die natürliche Bestimmung des Weibes ist. Es ist seine Bestimmung, die geachtete, geliebte, in allen reinmenschlichen Beziehungen gleichberechtigte Gefährtin des Mannes zu sein, die Mutter seiner Kinder, die Führerin seines Hauswesens. Das gebietet die Natur, und darum, ich wiederhole darum, auch die sociale Ordnung! Denn wie weit sich auch unsere socialen Verhältnisse von der Natur entfernt haben und theilweise einer Reform durch Rückkehr zu derselben be- dürftig sein mögen, die Grundlage derselben, die Familie, und in ihr die Stellung des Weibes zur Familie, ist unverrückbar, ist ehern und ewig, weil von der Natur selbst geboten, und die unerläßliche Voraussetzung aller höheren socialen Ordnungen.

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Frauenstudium, betreut von Andreas Neumann und Anna Pfundt, FSU Jena und JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2022-09-22T15:58:55Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Dennis Dietrich: Bearbeitung der digitalen Edition. (2022-09-22T15:58:55Z)

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Zitationshilfe: Franzos, Karl Emil: Weibliche Studenten. In: Die Gegenwart 23 (1881), S. 358–361; 24 (1881) S. 380–382; 25 (1881), S. 393–395, hier S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/franzos_studenten_1881/3>, abgerufen am 23.11.2024.