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Freudenberg, Ika: Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frau. Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit. Heft 16 (1908), S. 18–25.

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Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht.
sind es diese Gegenstände, und die weitreichenden Jnteressen, die mit ihnen verknüpft sind, mit denen sich
das Parlament in erster Linie zu beschäftigen hat.
c) Durch die Gewährung des aktiven und passiven Stimmrechts in der Kommunalverwaltung ist
der Frau ein weites Feld des Einflusses und der Betätigung erschlossen worden, das ihren Kräften
entspricht. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muß die Frau alle Kraft aufwenden, die ihr die
Sorge für das Heim und die Entwicklung des persönlichen Lebens übrig läßt.
d) Der Einfluß der Frau auf sozialem Gebiet wird durch den Besitz des Stimmrechts eher
herabgemindert als erhöht. Augenblicklich steht sie, wo es sich um soziale Reformen handelt, außerhalb
jeder politischen Partei und wird dementsprechend überall gehört. Der rechtmäßige Einfluß der Frau
auf die Politik wird immer, in allen Ständen, im Verhältnis stehen zu ihrer Bildung und ihrem
Verstand. Das entscheidende Machtmittel der Stimmabgabe jedoch sollte dem Manne überlassen bleiben,
dessen physische Kraft in letzter Linie für die Führung des Staates verantwortlich ist.
e) Alle Reformen, die angeblich nur von der Gewährung des Stimmrechts abhängen, können
auch auf anderm Wege durchgeführt werden; das beweist die Geschichte der auf Frauen und Kinder
bezüglichen Gesetze im vergangenen Jahrhundert.

Die Frau hat immer die Möglichkeit, ihrer Meinung in der Öffentlichkeit Geltung zu verschaffen.
Die Dienste, die die Frau aus dem Gebiete sozialer und erziehlicher Reformen und in der Erforschung
sozialer Probleme leisten kann, sind vom Parlament anerkannt worden. Frauen haben königlichen
Kommissionen angehört und haben in der Kommunalverwaltung mitgewirkt. Der wahre Fortschritt
scheint sich auf diesem Wege vollziehen zu sollen. Leitende Frauen könnten z. B. von staatlichen
Behörden zugezogen werden, wo es sich um spezifische Fraueninteressen handelt.

f) Jedes Gesetz zur Einführung des Frauenstimmrechts würde entweder
1. der Frau das Stimmrecht unter denselben Bedingungen gewähren wie dem Manne und
dadurch in Praxi zu einer ungerechten und Neid erregenden Beschränkung führen oder
2. dadurch, daß das Wahlrecht den Ehefrauen von Wählern gewährt wird, politische Meinungs-
verschiedenheiten ins Familienleben tragen, oder
3. durch die Annahme des allgemeinen Stimmrechts, welches die unvermeidliche Konsequenz
aus dem Prinzip des Frauenwahlrechts sein würde, zu einer überwältigenden Majorität
der weiblichen Wähler führen.
g) Endlich steht die Gefahr, in die ein Staat von so mannigfaltiger und weitgehender
Verantwortung wie es England ist, durch die Einführung des Frauenstimmrechts geraten könnte, in
keinem Verhältnis zu der derjenigen kleinen Staaten, welche dieses Recht gewährt haben. Wenn eine
Anzahl von Wählern, die von Natur und durch die Verhältnisse von der durchschnittlichen politischen
Erkenntnis und Erfahrung der Männer ausgeschlossen sind, zur Ausübung aller politischen Rechte
zugelassen würden, so würde die zentrale Regierungsgewalt geschwächt werden, und der Staat käme
in Gefahr.
h) Wir wenden uns daher an alle Gegner der Agitation für das Frauenstimmrecht mit der Auf-
forderung, unserm Bunde beizutreten und ihn mit allen Mitteln zu unterstützen.

Die Bewegung für das Frauenstimmrecht kann unterdrückt werden -- sie muß unterdrückt werden --
und zwar durch die Frauen selbst.

Frauen Englands! Wir appellieren an Euern Patriotismus und an Euern gesunden Menschen-
verstand.

Der erste dieser Sätze sagt am wenigsten. Daß zwei Wirkungssphären verschieden
sind, schließt nicht aus, daß sie sich berühren und sogar zeitweise ineinander über-
greifen. Mann und Frau können sehr wohl ihren besonderen Aufgaben nachgehen und
sich doch gelegentlich zu einer gemeinsamen dritten vereinigen.

Aber das Manifest nimmt freilich an, daß es sich in der Politik nur um Fragen
aus der Sphäre des Mannes handle. Der moderne Staat (s. b) beruhe auf der
militärischen Macht, zu Lande und zu Wasser; er werde durch die Diplomatie, die
Finanzwirtschaft, die Verwaltung der großen Jndustrien im Betrieb erhalten. Frauen
aber hätten gar keine Gelegenheit, sich auf diesen wichtigsten Gebieten durch Teilnahme
und Mitarbeit Kenntnisse zu erwerben.

Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht.
sind es diese Gegenstände, und die weitreichenden Jnteressen, die mit ihnen verknüpft sind, mit denen sich
das Parlament in erster Linie zu beschäftigen hat.
c) Durch die Gewährung des aktiven und passiven Stimmrechts in der Kommunalverwaltung ist
der Frau ein weites Feld des Einflusses und der Betätigung erschlossen worden, das ihren Kräften
entspricht. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muß die Frau alle Kraft aufwenden, die ihr die
Sorge für das Heim und die Entwicklung des persönlichen Lebens übrig läßt.
d) Der Einfluß der Frau auf sozialem Gebiet wird durch den Besitz des Stimmrechts eher
herabgemindert als erhöht. Augenblicklich steht sie, wo es sich um soziale Reformen handelt, außerhalb
jeder politischen Partei und wird dementsprechend überall gehört. Der rechtmäßige Einfluß der Frau
auf die Politik wird immer, in allen Ständen, im Verhältnis stehen zu ihrer Bildung und ihrem
Verstand. Das entscheidende Machtmittel der Stimmabgabe jedoch sollte dem Manne überlassen bleiben,
dessen physische Kraft in letzter Linie für die Führung des Staates verantwortlich ist.
e) Alle Reformen, die angeblich nur von der Gewährung des Stimmrechts abhängen, können
auch auf anderm Wege durchgeführt werden; das beweist die Geschichte der auf Frauen und Kinder
bezüglichen Gesetze im vergangenen Jahrhundert.

Die Frau hat immer die Möglichkeit, ihrer Meinung in der Öffentlichkeit Geltung zu verschaffen.
Die Dienste, die die Frau aus dem Gebiete sozialer und erziehlicher Reformen und in der Erforschung
sozialer Probleme leisten kann, sind vom Parlament anerkannt worden. Frauen haben königlichen
Kommissionen angehört und haben in der Kommunalverwaltung mitgewirkt. Der wahre Fortschritt
scheint sich auf diesem Wege vollziehen zu sollen. Leitende Frauen könnten z. B. von staatlichen
Behörden zugezogen werden, wo es sich um spezifische Fraueninteressen handelt.

f) Jedes Gesetz zur Einführung des Frauenstimmrechts würde entweder
1. der Frau das Stimmrecht unter denselben Bedingungen gewähren wie dem Manne und
dadurch in Praxi zu einer ungerechten und Neid erregenden Beschränkung führen oder
2. dadurch, daß das Wahlrecht den Ehefrauen von Wählern gewährt wird, politische Meinungs-
verschiedenheiten ins Familienleben tragen, oder
3. durch die Annahme des allgemeinen Stimmrechts, welches die unvermeidliche Konsequenz
aus dem Prinzip des Frauenwahlrechts sein würde, zu einer überwältigenden Majorität
der weiblichen Wähler führen.
g) Endlich steht die Gefahr, in die ein Staat von so mannigfaltiger und weitgehender
Verantwortung wie es England ist, durch die Einführung des Frauenstimmrechts geraten könnte, in
keinem Verhältnis zu der derjenigen kleinen Staaten, welche dieses Recht gewährt haben. Wenn eine
Anzahl von Wählern, die von Natur und durch die Verhältnisse von der durchschnittlichen politischen
Erkenntnis und Erfahrung der Männer ausgeschlossen sind, zur Ausübung aller politischen Rechte
zugelassen würden, so würde die zentrale Regierungsgewalt geschwächt werden, und der Staat käme
in Gefahr.
h) Wir wenden uns daher an alle Gegner der Agitation für das Frauenstimmrecht mit der Auf-
forderung, unserm Bunde beizutreten und ihn mit allen Mitteln zu unterstützen.

Die Bewegung für das Frauenstimmrecht kann unterdrückt werden — sie muß unterdrückt werden —
und zwar durch die Frauen selbst.

Frauen Englands! Wir appellieren an Euern Patriotismus und an Euern gesunden Menschen-
verstand.

Der erste dieser Sätze sagt am wenigsten. Daß zwei Wirkungssphären verschieden
sind, schließt nicht aus, daß sie sich berühren und sogar zeitweise ineinander über-
greifen. Mann und Frau können sehr wohl ihren besonderen Aufgaben nachgehen und
sich doch gelegentlich zu einer gemeinsamen dritten vereinigen.

Aber das Manifest nimmt freilich an, daß es sich in der Politik nur um Fragen
aus der Sphäre des Mannes handle. Der moderne Staat (s. b) beruhe auf der
militärischen Macht, zu Lande und zu Wasser; er werde durch die Diplomatie, die
Finanzwirtschaft, die Verwaltung der großen Jndustrien im Betrieb erhalten. Frauen
aber hätten gar keine Gelegenheit, sich auf diesen wichtigsten Gebieten durch Teilnahme
und Mitarbeit Kenntnisse zu erwerben.

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[20/0003] Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht. sind es diese Gegenstände, und die weitreichenden Jnteressen, die mit ihnen verknüpft sind, mit denen sich das Parlament in erster Linie zu beschäftigen hat. c) Durch die Gewährung des aktiven und passiven Stimmrechts in der Kommunalverwaltung ist der Frau ein weites Feld des Einflusses und der Betätigung erschlossen worden, das ihren Kräften entspricht. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, muß die Frau alle Kraft aufwenden, die ihr die Sorge für das Heim und die Entwicklung des persönlichen Lebens übrig läßt. d) Der Einfluß der Frau auf sozialem Gebiet wird durch den Besitz des Stimmrechts eher herabgemindert als erhöht. Augenblicklich steht sie, wo es sich um soziale Reformen handelt, außerhalb jeder politischen Partei und wird dementsprechend überall gehört. Der rechtmäßige Einfluß der Frau auf die Politik wird immer, in allen Ständen, im Verhältnis stehen zu ihrer Bildung und ihrem Verstand. Das entscheidende Machtmittel der Stimmabgabe jedoch sollte dem Manne überlassen bleiben, dessen physische Kraft in letzter Linie für die Führung des Staates verantwortlich ist. e) Alle Reformen, die angeblich nur von der Gewährung des Stimmrechts abhängen, können auch auf anderm Wege durchgeführt werden; das beweist die Geschichte der auf Frauen und Kinder bezüglichen Gesetze im vergangenen Jahrhundert. Die Frau hat immer die Möglichkeit, ihrer Meinung in der Öffentlichkeit Geltung zu verschaffen. Die Dienste, die die Frau aus dem Gebiete sozialer und erziehlicher Reformen und in der Erforschung sozialer Probleme leisten kann, sind vom Parlament anerkannt worden. Frauen haben königlichen Kommissionen angehört und haben in der Kommunalverwaltung mitgewirkt. Der wahre Fortschritt scheint sich auf diesem Wege vollziehen zu sollen. Leitende Frauen könnten z. B. von staatlichen Behörden zugezogen werden, wo es sich um spezifische Fraueninteressen handelt. f) Jedes Gesetz zur Einführung des Frauenstimmrechts würde entweder 1. der Frau das Stimmrecht unter denselben Bedingungen gewähren wie dem Manne und dadurch in Praxi zu einer ungerechten und Neid erregenden Beschränkung führen oder 2. dadurch, daß das Wahlrecht den Ehefrauen von Wählern gewährt wird, politische Meinungs- verschiedenheiten ins Familienleben tragen, oder 3. durch die Annahme des allgemeinen Stimmrechts, welches die unvermeidliche Konsequenz aus dem Prinzip des Frauenwahlrechts sein würde, zu einer überwältigenden Majorität der weiblichen Wähler führen. g) Endlich steht die Gefahr, in die ein Staat von so mannigfaltiger und weitgehender Verantwortung wie es England ist, durch die Einführung des Frauenstimmrechts geraten könnte, in keinem Verhältnis zu der derjenigen kleinen Staaten, welche dieses Recht gewährt haben. Wenn eine Anzahl von Wählern, die von Natur und durch die Verhältnisse von der durchschnittlichen politischen Erkenntnis und Erfahrung der Männer ausgeschlossen sind, zur Ausübung aller politischen Rechte zugelassen würden, so würde die zentrale Regierungsgewalt geschwächt werden, und der Staat käme in Gefahr. h) Wir wenden uns daher an alle Gegner der Agitation für das Frauenstimmrecht mit der Auf- forderung, unserm Bunde beizutreten und ihn mit allen Mitteln zu unterstützen. Die Bewegung für das Frauenstimmrecht kann unterdrückt werden — sie muß unterdrückt werden — und zwar durch die Frauen selbst. Frauen Englands! Wir appellieren an Euern Patriotismus und an Euern gesunden Menschen- verstand. Der erste dieser Sätze sagt am wenigsten. Daß zwei Wirkungssphären verschieden sind, schließt nicht aus, daß sie sich berühren und sogar zeitweise ineinander über- greifen. Mann und Frau können sehr wohl ihren besonderen Aufgaben nachgehen und sich doch gelegentlich zu einer gemeinsamen dritten vereinigen. Aber das Manifest nimmt freilich an, daß es sich in der Politik nur um Fragen aus der Sphäre des Mannes handle. Der moderne Staat (s. b) beruhe auf der militärischen Macht, zu Lande und zu Wasser; er werde durch die Diplomatie, die Finanzwirtschaft, die Verwaltung der großen Jndustrien im Betrieb erhalten. Frauen aber hätten gar keine Gelegenheit, sich auf diesen wichtigsten Gebieten durch Teilnahme und Mitarbeit Kenntnisse zu erwerben.

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Zitationshilfe: Freudenberg, Ika: Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frau. Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit. Heft 16 (1908), S. 18–25, hier S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/freudenberg_manifest_1908/3>, abgerufen am 29.04.2024.