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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.

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§. 20.

Da man nun gleichwohl die Besitzer sowohl
des jetzigen Meeres, als des jetzigen festen Lan-
des so vertheilt antrift, daß jede Hauptgegend
des Meeres und Landes ihre eigene Arten von
Pflanzen und Thieren führet; so läßt sich weder
der Einsturz des einen, noch der Nachfluß des an-
dern, überall auf einmal denken; wie hätte sonst
jede Gegend ihr eigenes erhalten können? son-
dern jeder muß ruckweise erfolgt seyn; dadurch
konten die Bewohner des nachfallenden Meeres
an jedem Orte in die neue Meerestiefe zusammen
und unzerstreut hinunter gehen, und hierauf auch
die Nachbarn des öden Meergrundes wieder in
der Art, wie sie auf ihrem alten Lande gewohnet
hatten, des neuen Landes Besitzer werden: folg-
lich blieb jeder Gegend ihr eigenes.

§. 21.

Dieses wird dadurch noch deutlicher, daß sich
bis jetzt die Arten der Seegewächse und Seethie-
re, die jedes Hauptgestade eigen hat, ungeachtet

ihrer
§. 20.

Da man nun gleichwohl die Beſitzer ſowohl
des jetzigen Meeres, als des jetzigen feſten Lan-
des ſo vertheilt antrift, daß jede Hauptgegend
des Meeres und Landes ihre eigene Arten von
Pflanzen und Thieren fuͤhret; ſo laͤßt ſich weder
der Einſturz des einen, noch der Nachfluß des an-
dern, uͤberall auf einmal denken; wie haͤtte ſonſt
jede Gegend ihr eigenes erhalten koͤnnen? ſon-
dern jeder muß ruckweiſe erfolgt ſeyn; dadurch
konten die Bewohner des nachfallenden Meeres
an jedem Orte in die neue Meerestiefe zuſammen
und unzerſtreut hinunter gehen, und hierauf auch
die Nachbarn des oͤden Meergrundes wieder in
der Art, wie ſie auf ihrem alten Lande gewohnet
hatten, des neuen Landes Beſitzer werden: folg-
lich blieb jeder Gegend ihr eigenes.

§. 21.

Dieſes wird dadurch noch deutlicher, daß ſich
bis jetzt die Arten der Seegewaͤchſe und Seethie-
re, die jedes Hauptgeſtade eigen hat, ungeachtet

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[12/0024] §. 20. Da man nun gleichwohl die Beſitzer ſowohl des jetzigen Meeres, als des jetzigen feſten Lan- des ſo vertheilt antrift, daß jede Hauptgegend des Meeres und Landes ihre eigene Arten von Pflanzen und Thieren fuͤhret; ſo laͤßt ſich weder der Einſturz des einen, noch der Nachfluß des an- dern, uͤberall auf einmal denken; wie haͤtte ſonſt jede Gegend ihr eigenes erhalten koͤnnen? ſon- dern jeder muß ruckweiſe erfolgt ſeyn; dadurch konten die Bewohner des nachfallenden Meeres an jedem Orte in die neue Meerestiefe zuſammen und unzerſtreut hinunter gehen, und hierauf auch die Nachbarn des oͤden Meergrundes wieder in der Art, wie ſie auf ihrem alten Lande gewohnet hatten, des neuen Landes Beſitzer werden: folg- lich blieb jeder Gegend ihr eigenes. §. 21. Dieſes wird dadurch noch deutlicher, daß ſich bis jetzt die Arten der Seegewaͤchſe und Seethie- re, die jedes Hauptgeſtade eigen hat, ungeachtet ihrer

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Zitationshilfe: [Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/24>, abgerufen am 03.12.2024.