[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.ihrer beständigen Vermehrung dennoch nicht in §. 22. Eben dieses ist auch von den eigenen Arten der barlichen
ihrer beſtaͤndigen Vermehrung dennoch nicht in §. 22. Eben dieſes iſt auch von den eigenen Arten der barlichen
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0025" n="13"/> ihrer beſtaͤndigen Vermehrung dennoch nicht in<lb/> fernere Gegenden fortpflanzen, und alſo fuͤr ſich<lb/> nicht, wenige ausgenommen, zu der Art der wan-<lb/> dernden, gehoͤren. Deswegen kan man ſie auch<lb/> nicht, weder in Anſehung der vorigen Zeit, noch<lb/> der kuͤnftigen, es muͤßte ſie denn die Veraͤnderung<lb/> der Meeresſtroͤme, oder der Fortgang des Mee-<lb/> res, deſſen gehorſame Unterthanen ſie ohne Zwei-<lb/> fel ſind, dazu zwingen, als fortwandernde anſe-<lb/> hen; doch kan noch der Mangel an Nahrung,<lb/> durch eine Verwandlung des Meerwaſſers, oder<lb/> Grundes an ſolchem Geſtade ein drittes Zwang-<lb/> mittel werden.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 22.</head><lb/> <p>Eben dieſes iſt auch von den eigenen Arten der<lb/> Landgewaͤchſe und Landthiere bekannt. Denn ſeit<lb/> Menſchen Gedenken hat keins ſeine Hauptgegend<lb/> von ſelbſt verlaſſen; ob uns gleich die Thierhaͤu-<lb/> ſer und Luſtgaͤrten Beweiſe geben, daß ſie hier zu<lb/> Lande gleichfalls leben koͤnten. Folglich muͤſſen<lb/> ſie ebenfalls nur vom alten feſten Lande zum nach-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">barlichen</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0025]
ihrer beſtaͤndigen Vermehrung dennoch nicht in
fernere Gegenden fortpflanzen, und alſo fuͤr ſich
nicht, wenige ausgenommen, zu der Art der wan-
dernden, gehoͤren. Deswegen kan man ſie auch
nicht, weder in Anſehung der vorigen Zeit, noch
der kuͤnftigen, es muͤßte ſie denn die Veraͤnderung
der Meeresſtroͤme, oder der Fortgang des Mee-
res, deſſen gehorſame Unterthanen ſie ohne Zwei-
fel ſind, dazu zwingen, als fortwandernde anſe-
hen; doch kan noch der Mangel an Nahrung,
durch eine Verwandlung des Meerwaſſers, oder
Grundes an ſolchem Geſtade ein drittes Zwang-
mittel werden.
§. 22.
Eben dieſes iſt auch von den eigenen Arten der
Landgewaͤchſe und Landthiere bekannt. Denn ſeit
Menſchen Gedenken hat keins ſeine Hauptgegend
von ſelbſt verlaſſen; ob uns gleich die Thierhaͤu-
ſer und Luſtgaͤrten Beweiſe geben, daß ſie hier zu
Lande gleichfalls leben koͤnten. Folglich muͤſſen
ſie ebenfalls nur vom alten feſten Lande zum nach-
barlichen
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