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Fuhlrott, Carl: Der fossile Mensch aus dem Neanderthal und sein Verhältniß zum Alter des Menschengeschlechts. Duisburg, 1865.

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erscheinen müssen. Das thatsächliche Resultat aber wäre
dann:
Daß bei der Ausräumung eines Grottenraums
in der Neanderthaler Schlucht eine Anzahl
menschlicher Gebeine aufgefunden und gesam-
melt wurden, die in allen wesentlichen Bezie-
hungen mit den fossilen Resten vorweltlicher
Thiere übereinstimmen, welche man bisher
unter ganz analogen Bedingungen aus ande-
ren Grottenräumen und Klüften desselben
Kalksteingebirges zu Tage gefördert hat
.

Eine unbefangene Beurtheilung dieses Ergebnisses, ge-
stützt auf die bisher erörterten Verhältnisse des Fundortes,
hätte billiger Weise die Ueberzeugung von dem diluvialen
Alter des Neanderthaler Fundes zur Folge haben sollen.
Diese Ueberzeugung wäre auch ohne Zweifel für folgerichtig
gehalten und nicht beanstandet worden, wenn der Fund in
thierischen Knochen bestanden hätte. Derselbe besteht aber
in menschlichen Gebeinen, denen man, abgesehen von dem
vorliegenden Falle, die bereits anderweitig erhobenen An-
sprüche auf einen Ursprung aus der Diluvialperiode noch keines-
wegs allgemein eingeräumt hatte, im vorliegenden Falle aber
um so weniger einräumen mochte, als die Gebeine nicht in Ge-
sellschaft von fossilen thierischen Resten oder von rohen Kunst-
erzeugnissen, Steinwaffen und dergleichen, und in einer nach
dem Düsselthale hin offenen, vielleicht -- wie man irrthüm-
lich annahm -- von jeher zugänglichen Grotte waren ge-
funden worden. Jn der unzulässigen Voraussetzung eines
vollständigen Skelets übersahe man den Zustand der Fund-
grotte, in's Besondere die schmale Oeffnung derselben vor
Abbruch der ihr vorliegenden Terrasse. Können die Gebeine
nicht, fragte man, von einem vielleicht ganz modernen Tro-

erſcheinen müſſen. Das thatſächliche Reſultat aber wäre
dann:
Daß bei der Ausräumung eines Grottenraums
in der Neanderthaler Schlucht eine Anzahl
menſchlicher Gebeine aufgefunden und geſam-
melt wurden, die in allen weſentlichen Bezie-
hungen mit den foſſilen Reſten vorweltlicher
Thiere übereinſtimmen, welche man bisher
unter ganz analogen Bedingungen aus ande-
ren Grottenräumen und Klüften deſſelben
Kalkſteingebirges zu Tage gefördert hat
.

Eine unbefangene Beurtheilung dieſes Ergebniſſes, ge-
ſtützt auf die bisher erörterten Verhältniſſe des Fundortes,
hätte billiger Weiſe die Ueberzeugung von dem diluvialen
Alter des Neanderthaler Fundes zur Folge haben ſollen.
Dieſe Ueberzeugung wäre auch ohne Zweifel für folgerichtig
gehalten und nicht beanſtandet worden, wenn der Fund in
thieriſchen Knochen beſtanden hätte. Derſelbe beſteht aber
in menſchlichen Gebeinen, denen man, abgeſehen von dem
vorliegenden Falle, die bereits anderweitig erhobenen An-
ſprüche auf einen Urſprung aus der Diluvialperiode noch keines-
wegs allgemein eingeräumt hatte, im vorliegenden Falle aber
um ſo weniger einräumen mochte, als die Gebeine nicht in Ge-
ſellſchaft von foſſilen thieriſchen Reſten oder von rohen Kunſt-
erzeugniſſen, Steinwaffen und dergleichen, und in einer nach
dem Düſſelthale hin offenen, vielleicht — wie man irrthüm-
lich annahm — von jeher zugänglichen Grotte waren ge-
funden worden. Jn der unzuläſſigen Vorausſetzung eines
vollſtändigen Skelets überſahe man den Zuſtand der Fund-
grotte, in's Beſondere die ſchmale Oeffnung derſelben vor
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[52/0056] erſcheinen müſſen. Das thatſächliche Reſultat aber wäre dann: Daß bei der Ausräumung eines Grottenraums in der Neanderthaler Schlucht eine Anzahl menſchlicher Gebeine aufgefunden und geſam- melt wurden, die in allen weſentlichen Bezie- hungen mit den foſſilen Reſten vorweltlicher Thiere übereinſtimmen, welche man bisher unter ganz analogen Bedingungen aus ande- ren Grottenräumen und Klüften deſſelben Kalkſteingebirges zu Tage gefördert hat. Eine unbefangene Beurtheilung dieſes Ergebniſſes, ge- ſtützt auf die bisher erörterten Verhältniſſe des Fundortes, hätte billiger Weiſe die Ueberzeugung von dem diluvialen Alter des Neanderthaler Fundes zur Folge haben ſollen. Dieſe Ueberzeugung wäre auch ohne Zweifel für folgerichtig gehalten und nicht beanſtandet worden, wenn der Fund in thieriſchen Knochen beſtanden hätte. Derſelbe beſteht aber in menſchlichen Gebeinen, denen man, abgeſehen von dem vorliegenden Falle, die bereits anderweitig erhobenen An- ſprüche auf einen Urſprung aus der Diluvialperiode noch keines- wegs allgemein eingeräumt hatte, im vorliegenden Falle aber um ſo weniger einräumen mochte, als die Gebeine nicht in Ge- ſellſchaft von foſſilen thieriſchen Reſten oder von rohen Kunſt- erzeugniſſen, Steinwaffen und dergleichen, und in einer nach dem Düſſelthale hin offenen, vielleicht — wie man irrthüm- lich annahm — von jeher zugänglichen Grotte waren ge- funden worden. Jn der unzuläſſigen Vorausſetzung eines vollſtändigen Skelets überſahe man den Zuſtand der Fund- grotte, in's Beſondere die ſchmale Oeffnung derſelben vor Abbruch der ihr vorliegenden Terraſſe. Können die Gebeine nicht, fragte man, von einem vielleicht ganz modernen Tro-

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Zitationshilfe: Fuhlrott, Carl: Der fossile Mensch aus dem Neanderthal und sein Verhältniß zum Alter des Menschengeschlechts. Duisburg, 1865, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuhlrott_neanderthaler_1865/56>, abgerufen am 23.11.2024.