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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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mit Mannlochdeckelverschluß. Diese cylindrischen Kessel sind sowohl unter
sich, als auch jeder einzeln durch ein mittels Hahn abschließbares Verbin-
dungsstück mit dem gemeinsamen Dampfzuleitungsrohr, sowie ferner durch
ein weiteres Rohr mit einem höher stehenden Wasserbehälter verbunden. Das
Farbholz wird zuerst in den einen Cylinder, nach kurzer Extraktion in den
zweiten Cylinder u. s. w. gebracht, während der erste Cylinder immer wie-
der mit neuem Material gefüllt wird. Das Wasser resp. die Extraktflüssig-
keit hingegen macht einen entgegengesetzten Lauf, so daß sie mit dem am
meisten extrahierten Holz zuerst zusammenkommt und dann erst in den
nächstfolgenden Cylinder mit minder extrahiertem Material übertritt. Der
Zweck ist eine völlige Erschöpfung des Farbholzes bei ununterbrochenem
Betrieb
.

Die auf irgend eine der vorstehenden Methoden erhaltenen Farbholz-
brühen
werden in Bottiche oder Fässer abgelassen zum Abkühlen und Ab-
sitzen. Trübe Farbholzbrühen ohne weiteres zum Färben zu verwenden, ist
nicht ratsam. Nach erfolgtem Klären ist die Brühe durch ein Haarsieb oder
durch Seidengaze in den Farbkessel zu geben.

§ 22. Lösen künstlicher organischer Farbstoffe.

Wesentlich einfacher ist es, die Teerfarben in Lösung zu bringen, zumal
jetzt, wo mit verschwindenden Ausnahmen fast alle Farbstoffe in wasserlös-
lichem Zustande in den Handel gelangen. Die meisten derselben lösen sich
bereits in kaltem Wasser, der Rest in warmem Wasser, einige wenige in
Wasser unter Alkoholzusatz (Eosine, Safranine), vereinzelte Ausnahmen in
Alkohol (spritlösliches Alkaliblau und desgl. Induline).

Es hat sich die Sitte oder besser Unsitte eingeführt, die Farben in
konzentrierter Lösung in das Farbebad hineinzusieben. Dieses Verfahren ist
nicht zu empfehlen; es ist viel richtiger, die Farbstoffe einige Zeit vorher zu
lösen und zwar, soweit thunlich, im Neunfachen ihres eigenen Gewichts
Wasser
. Man erhält auf diese Weise Lösungen, von denen je 1 kg genau
100 g des Farbstoffes entspricht, oder 10 kg Lösung sind genau gleich 1 kg
Farbstoff. Wo der Farbstoff nicht löslich genug ist, löst man ihn im neun-
zehnfachen Gewicht
Wasser und erhält so eine Lösung, von der 1 kg
gleich 50 g Farbstoff ist. Läßt man eine solche Farbstofflösung einige Zeit,
mindestens über Nacht, an einem Orte von mittlerer Temperatur stehen, so
klärt sie sich so vollkommen, daß ein Durchsieben der Farbstofflösung unnütz
ist. Klärt sie sich nicht, so wird sie auch kein Durchsieben klarer machen.
In solchem Falle ist Filtrieren nötig. Dazu gehört weißes, wenig
geleimtes Fließpapier, und ein Trichter aus Glas oder Porzellan. Ein
Filtrieren würde ich in allen jenen Fällen vorschlagen, wo es sich um helle,
zarte Farben handelt, wie Rosa, Creme, helle gelbe, grüne und blaue Farben.

Farbstofflösungen von solch bestimmter Konzentration haben zudem den
großen Vorteil, daß sie ein leichteres und bequemeres Wägen gestatten; wer-
den z. B. zu einem Bade 150 g Farbstoff gebraucht, so sind 1 1/2 kg der
Lösung abzuwiegen. Noch einfacher würde sich der Fall gestalten, wenn
man die Lösungen nicht nach Gewichts-, sondern nach Maßverhältnissen fest-
stellen wollte. Löst man nämlich 100 g Fuchsin in dem kleinsten Quantum
Wasser und setzt dann soviel Wasser hinzu, daß die gesamte Lösung genau

mit Mannlochdeckelverſchluß. Dieſe cylindriſchen Keſſel ſind ſowohl unter
ſich, als auch jeder einzeln durch ein mittels Hahn abſchließbares Verbin-
dungsſtück mit dem gemeinſamen Dampfzuleitungsrohr, ſowie ferner durch
ein weiteres Rohr mit einem höher ſtehenden Waſſerbehälter verbunden. Das
Farbholz wird zuerſt in den einen Cylinder, nach kurzer Extraktion in den
zweiten Cylinder u. ſ. w. gebracht, während der erſte Cylinder immer wie-
der mit neuem Material gefüllt wird. Das Waſſer reſp. die Extraktflüſſig-
keit hingegen macht einen entgegengeſetzten Lauf, ſo daß ſie mit dem am
meiſten extrahierten Holz zuerſt zuſammenkommt und dann erſt in den
nächſtfolgenden Cylinder mit minder extrahiertem Material übertritt. Der
Zweck iſt eine völlige Erſchöpfung des Farbholzes bei ununterbrochenem
Betrieb
.

Die auf irgend eine der vorſtehenden Methoden erhaltenen Farbholz-
brühen
werden in Bottiche oder Fäſſer abgelaſſen zum Abkühlen und Ab-
ſitzen. Trübe Farbholzbrühen ohne weiteres zum Färben zu verwenden, iſt
nicht ratſam. Nach erfolgtem Klären iſt die Brühe durch ein Haarſieb oder
durch Seidengaze in den Farbkeſſel zu geben.

§ 22. Löſen künſtlicher organiſcher Farbſtoffe.

Weſentlich einfacher iſt es, die Teerfarben in Löſung zu bringen, zumal
jetzt, wo mit verſchwindenden Ausnahmen faſt alle Farbſtoffe in waſſerlös-
lichem Zuſtande in den Handel gelangen. Die meiſten derſelben löſen ſich
bereits in kaltem Waſſer, der Reſt in warmem Waſſer, einige wenige in
Waſſer unter Alkoholzuſatz (Eoſine, Safranine), vereinzelte Ausnahmen in
Alkohol (ſpritlösliches Alkaliblau und desgl. Induline).

Es hat ſich die Sitte oder beſſer Unſitte eingeführt, die Farben in
konzentrierter Löſung in das Farbebad hineinzuſieben. Dieſes Verfahren iſt
nicht zu empfehlen; es iſt viel richtiger, die Farbſtoffe einige Zeit vorher zu
löſen und zwar, ſoweit thunlich, im Neunfachen ihres eigenen Gewichts
Waſſer
. Man erhält auf dieſe Weiſe Löſungen, von denen je 1 kg genau
100 g des Farbſtoffes entſpricht, oder 10 kg Löſung ſind genau gleich 1 kg
Farbſtoff. Wo der Farbſtoff nicht löslich genug iſt, löſt man ihn im neun-
zehnfachen Gewicht
Waſſer und erhält ſo eine Löſung, von der 1 kg
gleich 50 g Farbſtoff iſt. Läßt man eine ſolche Farbſtofflöſung einige Zeit,
mindeſtens über Nacht, an einem Orte von mittlerer Temperatur ſtehen, ſo
klärt ſie ſich ſo vollkommen, daß ein Durchſieben der Farbſtofflöſung unnütz
iſt. Klärt ſie ſich nicht, ſo wird ſie auch kein Durchſieben klarer machen.
In ſolchem Falle iſt Filtrieren nötig. Dazu gehört weißes, wenig
geleimtes Fließpapier, und ein Trichter aus Glas oder Porzellan. Ein
Filtrieren würde ich in allen jenen Fällen vorſchlagen, wo es ſich um helle,
zarte Farben handelt, wie Roſa, Crême, helle gelbe, grüne und blaue Farben.

Farbſtofflöſungen von ſolch beſtimmter Konzentration haben zudem den
großen Vorteil, daß ſie ein leichteres und bequemeres Wägen geſtatten; wer-
den z. B. zu einem Bade 150 g Farbſtoff gebraucht, ſo ſind 1 ½ kg der
Löſung abzuwiegen. Noch einfacher würde ſich der Fall geſtalten, wenn
man die Löſungen nicht nach Gewichts-, ſondern nach Maßverhältniſſen feſt-
ſtellen wollte. Löſt man nämlich 100 g Fuchſin in dem kleinſten Quantum
Waſſer und ſetzt dann ſoviel Waſſer hinzu, daß die geſamte Löſung genau

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[410/0448] mit Mannlochdeckelverſchluß. Dieſe cylindriſchen Keſſel ſind ſowohl unter ſich, als auch jeder einzeln durch ein mittels Hahn abſchließbares Verbin- dungsſtück mit dem gemeinſamen Dampfzuleitungsrohr, ſowie ferner durch ein weiteres Rohr mit einem höher ſtehenden Waſſerbehälter verbunden. Das Farbholz wird zuerſt in den einen Cylinder, nach kurzer Extraktion in den zweiten Cylinder u. ſ. w. gebracht, während der erſte Cylinder immer wie- der mit neuem Material gefüllt wird. Das Waſſer reſp. die Extraktflüſſig- keit hingegen macht einen entgegengeſetzten Lauf, ſo daß ſie mit dem am meiſten extrahierten Holz zuerſt zuſammenkommt und dann erſt in den nächſtfolgenden Cylinder mit minder extrahiertem Material übertritt. Der Zweck iſt eine völlige Erſchöpfung des Farbholzes bei ununterbrochenem Betrieb. Die auf irgend eine der vorſtehenden Methoden erhaltenen Farbholz- brühen werden in Bottiche oder Fäſſer abgelaſſen zum Abkühlen und Ab- ſitzen. Trübe Farbholzbrühen ohne weiteres zum Färben zu verwenden, iſt nicht ratſam. Nach erfolgtem Klären iſt die Brühe durch ein Haarſieb oder durch Seidengaze in den Farbkeſſel zu geben. § 22. Löſen künſtlicher organiſcher Farbſtoffe. Weſentlich einfacher iſt es, die Teerfarben in Löſung zu bringen, zumal jetzt, wo mit verſchwindenden Ausnahmen faſt alle Farbſtoffe in waſſerlös- lichem Zuſtande in den Handel gelangen. Die meiſten derſelben löſen ſich bereits in kaltem Waſſer, der Reſt in warmem Waſſer, einige wenige in Waſſer unter Alkoholzuſatz (Eoſine, Safranine), vereinzelte Ausnahmen in Alkohol (ſpritlösliches Alkaliblau und desgl. Induline). Es hat ſich die Sitte oder beſſer Unſitte eingeführt, die Farben in konzentrierter Löſung in das Farbebad hineinzuſieben. Dieſes Verfahren iſt nicht zu empfehlen; es iſt viel richtiger, die Farbſtoffe einige Zeit vorher zu löſen und zwar, ſoweit thunlich, im Neunfachen ihres eigenen Gewichts Waſſer. Man erhält auf dieſe Weiſe Löſungen, von denen je 1 kg genau 100 g des Farbſtoffes entſpricht, oder 10 kg Löſung ſind genau gleich 1 kg Farbſtoff. Wo der Farbſtoff nicht löslich genug iſt, löſt man ihn im neun- zehnfachen Gewicht Waſſer und erhält ſo eine Löſung, von der 1 kg gleich 50 g Farbſtoff iſt. Läßt man eine ſolche Farbſtofflöſung einige Zeit, mindeſtens über Nacht, an einem Orte von mittlerer Temperatur ſtehen, ſo klärt ſie ſich ſo vollkommen, daß ein Durchſieben der Farbſtofflöſung unnütz iſt. Klärt ſie ſich nicht, ſo wird ſie auch kein Durchſieben klarer machen. In ſolchem Falle iſt Filtrieren nötig. Dazu gehört weißes, wenig geleimtes Fließpapier, und ein Trichter aus Glas oder Porzellan. Ein Filtrieren würde ich in allen jenen Fällen vorſchlagen, wo es ſich um helle, zarte Farben handelt, wie Roſa, Crême, helle gelbe, grüne und blaue Farben. Farbſtofflöſungen von ſolch beſtimmter Konzentration haben zudem den großen Vorteil, daß ſie ein leichteres und bequemeres Wägen geſtatten; wer- den z. B. zu einem Bade 150 g Farbſtoff gebraucht, ſo ſind 1 ½ kg der Löſung abzuwiegen. Noch einfacher würde ſich der Fall geſtalten, wenn man die Löſungen nicht nach Gewichts-, ſondern nach Maßverhältniſſen feſt- ſtellen wollte. Löſt man nämlich 100 g Fuchſin in dem kleinſten Quantum Waſſer und ſetzt dann ſoviel Waſſer hinzu, daß die geſamte Löſung genau

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/448>, abgerufen am 22.11.2024.