endetem Färben gibt man den Federn noch ein wärmeres Seifenbad und trocknet durch Abreiben zwischen Kartoffelstärke. Wer sich ausführlicher hierüber belehren will, findet Auskunft in: Stiegler, das Färben und Waschen der Schmuckfedern und Strohgeflechte. Weimar, 1888. Geyer, über das Färben von Schmuckfedern und deren Behandlung. Dresden, Julius Bloem.
§ 95. Stroh-Färberei.
Das Färben von Stroh ist eine Spezialität Dresdens und dessen Vor- orte, welche bedeutende Färbereien in diesem besonderen Zweige besitzen. Für dunkle Geflechte, schwarz, braun, oliv, kann das naturfarbene Stroh verwendet werden; für helle Farben ist ein vorheriges Bleichen des Strohes notwendig; über dieses vergl. § 17. Nicht gebleichte Strohgeflechte lege man vor dem Färben in eine warme Lösung von Soda, wodurch sie auf- weichen und der Wirkung der Farbeflotte zugängig gemacht werden.
Auffallend ist, daß für das Färben von Stroh, obgleich es eine cellulose- ähnliche Substanz ist, doch die sauer färbenden Farbstoffe sich besonders eignen; wir können also alle Wollfarbstoffe des § 69, 3 unter entsprechen- dem Zusatz von Glaubersalz und Schwefelsäure auf Strohgeflecht anwenden. Auch die übrigen Wollfarbstoffe lassen sich nach den für Wolle üblichen Beiz- methoden (§ 69 und 68), aber unter stetem Zusatz von Schwefelsäure, auf Stroh befestigen. Rezepte sollen hier nicht gegeben werden; wer solche sucht, findet sie in den einzelnen Jahrgängen der Deutschen Färber-Zeitung oder der "Strohhut-Zeitung".
§ 96. Leder-Färberei.
Das Leder als ein tierischer durch den Gerbeprozeß mit Gerbsäure überladener Stoff besitzt direkte Verwandtschaft zu allen neutralen und sau- ren Farbstoffen; das Färben geschieht sehr einfach durch Aufstreichen der ziem- lich konzentrierten Farbstofflösungen auf das vorher angefeuchtete Leder mit Hilfe eines Schwammes; dieses Aufstreichen ist so oft zu widerholen, bis das Leder die gewünschte Farbe besitzt. Ausführliches hierüber finden Inter- essenten in dem kleinen Spezialbuche von Wiener, die Lederfärberei, Wien, A. Hartleben.
Hierher gehört gewissermaßen noch die Rauchwaren-Färberei, welche jedoch als ausschließliche Spezialität getrieben wird, und deren Methoden streng geheim gehalten werden.
§ 97. Kleider-Färberei.
Die Kleiderfärberei ist ein besonderer Zweig der Färberei, ein Zweig, der von der größten Anzahl von Färbern betrieben wird, oder in dem sie wenigstens ihre Selbstständigkeit suchen. Diese Thatsache muß mit Recht Ver- wunderung erregen, denn die Kleiderfärberei erfordert eine solche Menge von Kenntnissen und Erfahrungen, wie kein zweites Gebiet der Färberei. Die Kleiderfärberei ist der schwierigste, mühsamste, undankbarste und oft nicht
endetem Färben gibt man den Federn noch ein wärmeres Seifenbad und trocknet durch Abreiben zwiſchen Kartoffelſtärke. Wer ſich ausführlicher hierüber belehren will, findet Auskunft in: Stiegler, das Färben und Waſchen der Schmuckfedern und Strohgeflechte. Weimar, 1888. Geyer, über das Färben von Schmuckfedern und deren Behandlung. Dresden, Julius Bloem.
§ 95. Stroh-Färberei.
Das Färben von Stroh iſt eine Spezialität Dresdens und deſſen Vor- orte, welche bedeutende Färbereien in dieſem beſonderen Zweige beſitzen. Für dunkle Geflechte, ſchwarz, braun, oliv, kann das naturfarbene Stroh verwendet werden; für helle Farben iſt ein vorheriges Bleichen des Strohes notwendig; über dieſes vergl. § 17. Nicht gebleichte Strohgeflechte lege man vor dem Färben in eine warme Löſung von Soda, wodurch ſie auf- weichen und der Wirkung der Farbeflotte zugängig gemacht werden.
Auffallend iſt, daß für das Färben von Stroh, obgleich es eine celluloſe- ähnliche Subſtanz iſt, doch die ſauer färbenden Farbſtoffe ſich beſonders eignen; wir können alſo alle Wollfarbſtoffe des § 69, 3 unter entſprechen- dem Zuſatz von Glauberſalz und Schwefelſäure auf Strohgeflecht anwenden. Auch die übrigen Wollfarbſtoffe laſſen ſich nach den für Wolle üblichen Beiz- methoden (§ 69 und 68), aber unter ſtetem Zuſatz von Schwefelſäure, auf Stroh befeſtigen. Rezepte ſollen hier nicht gegeben werden; wer ſolche ſucht, findet ſie in den einzelnen Jahrgängen der Deutſchen Färber-Zeitung oder der „Strohhut-Zeitung“.
§ 96. Leder-Färberei.
Das Leder als ein tieriſcher durch den Gerbeprozeß mit Gerbſäure überladener Stoff beſitzt direkte Verwandtſchaft zu allen neutralen und ſau- ren Farbſtoffen; das Färben geſchieht ſehr einfach durch Aufſtreichen der ziem- lich konzentrierten Farbſtofflöſungen auf das vorher angefeuchtete Leder mit Hilfe eines Schwammes; dieſes Aufſtreichen iſt ſo oft zu widerholen, bis das Leder die gewünſchte Farbe beſitzt. Ausführliches hierüber finden Inter- eſſenten in dem kleinen Spezialbuche von Wiener, die Lederfärberei, Wien, A. Hartleben.
Hierher gehört gewiſſermaßen noch die Rauchwaren-Färberei, welche jedoch als ausſchließliche Spezialität getrieben wird, und deren Methoden ſtreng geheim gehalten werden.
§ 97. Kleider-Färberei.
Die Kleiderfärberei iſt ein beſonderer Zweig der Färberei, ein Zweig, der von der größten Anzahl von Färbern betrieben wird, oder in dem ſie wenigſtens ihre Selbſtſtändigkeit ſuchen. Dieſe Thatſache muß mit Recht Ver- wunderung erregen, denn die Kleiderfärberei erfordert eine ſolche Menge von Kenntniſſen und Erfahrungen, wie kein zweites Gebiet der Färberei. Die Kleiderfärberei iſt der ſchwierigſte, mühſamſte, undankbarſte und oft nicht
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trocknet durch Abreiben zwiſchen Kartoffelſtärke. Wer ſich ausführlicher
hierüber belehren will, findet Auskunft in: Stiegler, das Färben und
Waſchen der Schmuckfedern und Strohgeflechte. Weimar, 1888. Geyer,
über das Färben von Schmuckfedern und deren Behandlung. Dresden,
Julius Bloem.
§ 95. Stroh-Färberei.
Das Färben von Stroh iſt eine Spezialität Dresdens und deſſen Vor-
orte, welche bedeutende Färbereien in dieſem beſonderen Zweige beſitzen.
Für dunkle Geflechte, ſchwarz, braun, oliv, kann das naturfarbene Stroh
verwendet werden; für helle Farben iſt ein vorheriges Bleichen des Strohes
notwendig; über dieſes vergl. § 17. Nicht gebleichte Strohgeflechte lege
man vor dem Färben in eine warme Löſung von Soda, wodurch ſie auf-
weichen und der Wirkung der Farbeflotte zugängig gemacht werden.
Auffallend iſt, daß für das Färben von Stroh, obgleich es eine celluloſe-
ähnliche Subſtanz iſt, doch die ſauer färbenden Farbſtoffe ſich beſonders
eignen; wir können alſo alle Wollfarbſtoffe des § 69, 3 unter entſprechen-
dem Zuſatz von Glauberſalz und Schwefelſäure auf Strohgeflecht anwenden.
Auch die übrigen Wollfarbſtoffe laſſen ſich nach den für Wolle üblichen Beiz-
methoden (§ 69 und 68), aber unter ſtetem Zuſatz von Schwefelſäure, auf
Stroh befeſtigen. Rezepte ſollen hier nicht gegeben werden; wer ſolche ſucht,
findet ſie in den einzelnen Jahrgängen der Deutſchen Färber-Zeitung oder der
„Strohhut-Zeitung“.
§ 96. Leder-Färberei.
Das Leder als ein tieriſcher durch den Gerbeprozeß mit Gerbſäure
überladener Stoff beſitzt direkte Verwandtſchaft zu allen neutralen und ſau-
ren Farbſtoffen; das Färben geſchieht ſehr einfach durch Aufſtreichen der ziem-
lich konzentrierten Farbſtofflöſungen auf das vorher angefeuchtete Leder mit
Hilfe eines Schwammes; dieſes Aufſtreichen iſt ſo oft zu widerholen, bis
das Leder die gewünſchte Farbe beſitzt. Ausführliches hierüber finden Inter-
eſſenten in dem kleinen Spezialbuche von Wiener, die Lederfärberei, Wien,
A. Hartleben.
Hierher gehört gewiſſermaßen noch die Rauchwaren-Färberei, welche
jedoch als ausſchließliche Spezialität getrieben wird, und deren Methoden
ſtreng geheim gehalten werden.
§ 97. Kleider-Färberei.
Die Kleiderfärberei iſt ein beſonderer Zweig der Färberei, ein Zweig,
der von der größten Anzahl von Färbern betrieben wird, oder in dem ſie
wenigſtens ihre Selbſtſtändigkeit ſuchen. Dieſe Thatſache muß mit Recht Ver-
wunderung erregen, denn die Kleiderfärberei erfordert eine ſolche Menge
von Kenntniſſen und Erfahrungen, wie kein zweites Gebiet der Färberei.
Die Kleiderfärberei iſt der ſchwierigſte, mühſamſte, undankbarſte und oft nicht
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 632. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/680>, abgerufen am 22.11.2024.
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