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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 2. Leipzig, 1798.

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also unter 30 Jahren, 19 von 354, und 11 von 355 Tagen sind. Hiebey ist das Mondenjahr 354 T. 8 St. 48 Min. vorausgesetzt; dies weicht von dem wahren Mondlauf jährlich um 35 Sec., oder in 2480 Jahren um einen Tag ab; dagegen ist auf die Sonne hiebey gar keine Rücksicht genommen.

Zu den fixen Mondenjahren, welche sich nach dem Lause der Sonne und des Mondes zugleich richten, gehören das atheniensische und jüdische Jahr. Das gemeine atheniensische Jahr (annus Atticus communis) bestand aus 12 Monaten, welche mit 30 und 29 Tagen abwechselten, also aus 354 Tagen, und fieng mit dem nächsten Neumonde nach der Sommersonnenwende an. Das Schaltjahr (annus embolimaeus) hatte 13 Monate, oder 384 Tage. Anfänglich ward in jeder Periode von acht Jahren (Octaeteris) dreymal, nemlich zu Ende des 3ten, 5ten und 8ten Jahres eingeschaltet, daß also 8 Jahre 99 Monate oder 2922 Tage hatten. Dieser Zeitraum ist zwar eben so lang als 8 Sonnenjahre, jedes zu 365 T. 6 St., aber um 1 1/2 Tage kürzer als 99 Mondumläufe, jeden zu 29 T. 12 St. 44 Min. gerechnet. Meton und Euctemon führten daher den Cykel von 19 Jahren (Enneadecaeteris) ein, dem sie 235 Monate, 125 von 30,110 von 29 Tagen gaben, so daß das 3te, 6te, 8te, 11te, 14te, 17te und 19te Jahr, Schaltjahre von 13 Monaten waren, die übrigen aber nur 12 Monate behielten. Diese Periode enthält 6940 Tage; 19 Sonnenjahre aber haben 6 Stunden, und 235 Mondumläufe 7 2/3 Stunden weniger. Aus diesem Grunde ließ Kallippus von dem letzten Schaltmonate der vierten 19jährigen Periode noch einen Tag hinweg, wodurch denn diese 76 Jahre oder 940 Monate gerade 76 julianischen Jahren gleich und um 6 2/3 Stunden länger als 940 Mondwechsel wurden. Da der synodische Monat in der That noch 3 Sec. länger ist, als oben angenommen wird, so gehen von diesen 6 2/3 Stunden noch 940. 3 Sec. oder 47 Minuten ab, daß also die kallippische Periode vom Sonnenlaufe nur eben so weit, als das julianische Jahr, d. i. um einen Tag in 128 Jahren, und vom Mondlaufe nur um 5 St. 53 Min. in


alſo unter 30 Jahren, 19 von 354, und 11 von 355 Tagen ſind. Hiebey iſt das Mondenjahr 354 T. 8 St. 48 Min. vorausgeſetzt; dies weicht von dem wahren Mondlauf jaͤhrlich um 35 Sec., oder in 2480 Jahren um einen Tag ab; dagegen iſt auf die Sonne hiebey gar keine Ruͤckſicht genommen.

Zu den fixen Mondenjahren, welche ſich nach dem Lauſe der Sonne und des Mondes zugleich richten, gehoͤren das athenienſiſche und juͤdiſche Jahr. Das gemeine athenienſiſche Jahr (annus Atticus communis) beſtand aus 12 Monaten, welche mit 30 und 29 Tagen abwechſelten, alſo aus 354 Tagen, und fieng mit dem naͤchſten Neumonde nach der Sommerſonnenwende an. Das Schaltjahr (annus embolimaeus) hatte 13 Monate, oder 384 Tage. Anfaͤnglich ward in jeder Periode von acht Jahren (Octaëteris) dreymal, nemlich zu Ende des 3ten, 5ten und 8ten Jahres eingeſchaltet, daß alſo 8 Jahre 99 Monate oder 2922 Tage hatten. Dieſer Zeitraum iſt zwar eben ſo lang als 8 Sonnenjahre, jedes zu 365 T. 6 St., aber um 1 1/2 Tage kuͤrzer als 99 Mondumlaͤufe, jeden zu 29 T. 12 St. 44 Min. gerechnet. Meton und Euctemon fuͤhrten daher den Cykel von 19 Jahren (Enneadecaëteris) ein, dem ſie 235 Monate, 125 von 30,110 von 29 Tagen gaben, ſo daß das 3te, 6te, 8te, 11te, 14te, 17te und 19te Jahr, Schaltjahre von 13 Monaten waren, die uͤbrigen aber nur 12 Monate behielten. Dieſe Periode enthaͤlt 6940 Tage; 19 Sonnenjahre aber haben 6 Stunden, und 235 Mondumlaͤufe 7 2/3 Stunden weniger. Aus dieſem Grunde ließ Kallippus von dem letzten Schaltmonate der vierten 19jaͤhrigen Periode noch einen Tag hinweg, wodurch denn dieſe 76 Jahre oder 940 Monate gerade 76 julianiſchen Jahren gleich und um 6 2/3 Stunden laͤnger als 940 Mondwechſel wurden. Da der ſynodiſche Monat in der That noch 3 Sec. laͤnger iſt, als oben angenommen wird, ſo gehen von dieſen 6 2/3 Stunden noch 940. 3 Sec. oder 47 Minuten ab, daß alſo die kallippiſche Periode vom Sonnenlaufe nur eben ſo weit, als das julianiſche Jahr, d. i. um einen Tag in 128 Jahren, und vom Mondlaufe nur um 5 St. 53 Min. in

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[685/0691] alſo unter 30 Jahren, 19 von 354, und 11 von 355 Tagen ſind. Hiebey iſt das Mondenjahr 354 T. 8 St. 48 Min. vorausgeſetzt; dies weicht von dem wahren Mondlauf jaͤhrlich um 35 Sec., oder in 2480 Jahren um einen Tag ab; dagegen iſt auf die Sonne hiebey gar keine Ruͤckſicht genommen. Zu den fixen Mondenjahren, welche ſich nach dem Lauſe der Sonne und des Mondes zugleich richten, gehoͤren das athenienſiſche und juͤdiſche Jahr. Das gemeine athenienſiſche Jahr (annus Atticus communis) beſtand aus 12 Monaten, welche mit 30 und 29 Tagen abwechſelten, alſo aus 354 Tagen, und fieng mit dem naͤchſten Neumonde nach der Sommerſonnenwende an. Das Schaltjahr (annus embolimaeus) hatte 13 Monate, oder 384 Tage. Anfaͤnglich ward in jeder Periode von acht Jahren (Octaëteris) dreymal, nemlich zu Ende des 3ten, 5ten und 8ten Jahres eingeſchaltet, daß alſo 8 Jahre 99 Monate oder 2922 Tage hatten. Dieſer Zeitraum iſt zwar eben ſo lang als 8 Sonnenjahre, jedes zu 365 T. 6 St., aber um 1 1/2 Tage kuͤrzer als 99 Mondumlaͤufe, jeden zu 29 T. 12 St. 44 Min. gerechnet. Meton und Euctemon fuͤhrten daher den Cykel von 19 Jahren (Enneadecaëteris) ein, dem ſie 235 Monate, 125 von 30,110 von 29 Tagen gaben, ſo daß das 3te, 6te, 8te, 11te, 14te, 17te und 19te Jahr, Schaltjahre von 13 Monaten waren, die uͤbrigen aber nur 12 Monate behielten. Dieſe Periode enthaͤlt 6940 Tage; 19 Sonnenjahre aber haben 6 Stunden, und 235 Mondumlaͤufe 7 2/3 Stunden weniger. Aus dieſem Grunde ließ Kallippus von dem letzten Schaltmonate der vierten 19jaͤhrigen Periode noch einen Tag hinweg, wodurch denn dieſe 76 Jahre oder 940 Monate gerade 76 julianiſchen Jahren gleich und um 6 2/3 Stunden laͤnger als 940 Mondwechſel wurden. Da der ſynodiſche Monat in der That noch 3 Sec. laͤnger iſt, als oben angenommen wird, ſo gehen von dieſen 6 2/3 Stunden noch 940. 3 Sec. oder 47 Minuten ab, daß alſo die kallippiſche Periode vom Sonnenlaufe nur eben ſo weit, als das julianiſche Jahr, d. i. um einen Tag in 128 Jahren, und vom Mondlaufe nur um 5 St. 53 Min. in

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Zitationshilfe: Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 2. Leipzig, 1798, S. 685. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch02_1798/691>, abgerufen am 22.11.2024.