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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 3. Leipzig, 1798.

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combinirtes Jahr, bey welchem die Einschaltungen noch verwickelter sind, s. Jahr.

Die Römer haben vom Anfange ihrer Zeitrechnung an bürgerliche Sonnenmonate von 30 bis 31 Tagen gebraucht. Numa führte ein Mondenjahr von 355 Tagen ein, in welchem der ungeraden Zahl halver Monate von 29 und von 31 Tagen abwechselten. Man verband damit, um dem Sonnenlaufe näher zu kommen, die Einschaltungsart der Griechen, die aber auf ein solches Jahr gar nicht passend ist, daher man genöthigt ward, bisweilen dem Schalimonate nur 22 Tage zu geben. Durch die Freyheit, weiche hiebey den Priestern überlassen war, kam en lich die Zeitrechnung in so große Verwirrung, daß Julius Cäsar eine gänzliche Abänderung nöthig fand, bey welcher er den Mondwechsel ganz aus den Augen setzte, und alles auf den Lauf der Sonne gründete. Hiebey ward die Einschaltung ganzer Monate gänzlich aufgehoben, und die Monate erhielten die noch jetzt übliche Anzahl von 31 und 30 Tagen, wobey nur der Februar 28 Tage bekömmt.

Bey dieser Einrichtung fällt zwar der Eintritt der Sonne in jedes Zeichen der Ekliptik immer fast auf denselben Monatstag, s. Ekliptik; die Neumonde, Viertel und Vollmonde aber stehen mit unsern Monaten in keiner unmittelbaren Verbindung: sie rücken vielmehr durch alle Tage der Monate hindurch und fallen, im Durchschnitte genommen, im folgenden Monate etwa um einen Tag srüher, als im vorhergehenden.

Zu den bürgerlichen Monaten gehört auch noch der Erleuchtungsmonat, welcher von der ersten Wiedererscheinung des Monds nach dem Neumonde bis zur folgenden Wiedererscheinung gerechnet wird. Dieses Monats bedienen sich einige Völker, welche die wahre Dauer des synodischen Monats nicht zu bestimmen wissen.

Kästner Aufangsgr. der Astronomie und Chronologie, Göttingen 1781. 8. S. 167. u. 399.

Mond, Luna, Lune.

Der beständige Begleiter oder Nebenplanet der Erde, welcher nicht nur mit den übrigen


combinirtes Jahr, bey welchem die Einſchaltungen noch verwickelter ſind, ſ. Jahr.

Die Roͤmer haben vom Anfange ihrer Zeitrechnung an buͤrgerliche Sonnenmonate von 30 bis 31 Tagen gebraucht. Numa fuͤhrte ein Mondenjahr von 355 Tagen ein, in welchem der ungeraden Zahl halver Monate von 29 und von 31 Tagen abwechſelten. Man verband damit, um dem Sonnenlaufe naͤher zu kommen, die Einſchaltungsart der Griechen, die aber auf ein ſolches Jahr gar nicht paſſend iſt, daher man genoͤthigt ward, bisweilen dem Schalimonate nur 22 Tage zu geben. Durch die Freyheit, weiche hiebey den Prieſtern uͤberlaſſen war, kam en lich die Zeitrechnung in ſo große Verwirrung, daß Julius Caͤſar eine gaͤnzliche Abaͤnderung noͤthig fand, bey welcher er den Mondwechſel ganz aus den Augen ſetzte, und alles auf den Lauf der Sonne gruͤndete. Hiebey ward die Einſchaltung ganzer Monate gaͤnzlich aufgehoben, und die Monate erhielten die noch jetzt uͤbliche Anzahl von 31 und 30 Tagen, wobey nur der Februar 28 Tage bekoͤmmt.

Bey dieſer Einrichtung faͤllt zwar der Eintritt der Sonne in jedes Zeichen der Ekliptik immer faſt auf denſelben Monatstag, ſ. Ekliptik; die Neumonde, Viertel und Vollmonde aber ſtehen mit unſern Monaten in keiner unmittelbaren Verbindung: ſie ruͤcken vielmehr durch alle Tage der Monate hindurch und fallen, im Durchſchnitte genommen, im folgenden Monate etwa um einen Tag ſruͤher, als im vorhergehenden.

Zu den buͤrgerlichen Monaten gehoͤrt auch noch der Erleuchtungsmonat, welcher von der erſten Wiedererſcheinung des Monds nach dem Neumonde bis zur folgenden Wiedererſcheinung gerechnet wird. Dieſes Monats bedienen ſich einige Voͤlker, welche die wahre Dauer des ſynodiſchen Monats nicht zu beſtimmen wiſſen.

Kaͤſtner Aufangsgr. der Aſtronomie und Chronologie, Goͤttingen 1781. 8. S. 167. u. 399.

Mond, Luna, Lune.

Der beſtaͤndige Begleiter oder Nebenplanet der Erde, welcher nicht nur mit den uͤbrigen

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[271/0277] combinirtes Jahr, bey welchem die Einſchaltungen noch verwickelter ſind, ſ. Jahr. Die Roͤmer haben vom Anfange ihrer Zeitrechnung an buͤrgerliche Sonnenmonate von 30 bis 31 Tagen gebraucht. Numa fuͤhrte ein Mondenjahr von 355 Tagen ein, in welchem der ungeraden Zahl halver Monate von 29 und von 31 Tagen abwechſelten. Man verband damit, um dem Sonnenlaufe naͤher zu kommen, die Einſchaltungsart der Griechen, die aber auf ein ſolches Jahr gar nicht paſſend iſt, daher man genoͤthigt ward, bisweilen dem Schalimonate nur 22 Tage zu geben. Durch die Freyheit, weiche hiebey den Prieſtern uͤberlaſſen war, kam en lich die Zeitrechnung in ſo große Verwirrung, daß Julius Caͤſar eine gaͤnzliche Abaͤnderung noͤthig fand, bey welcher er den Mondwechſel ganz aus den Augen ſetzte, und alles auf den Lauf der Sonne gruͤndete. Hiebey ward die Einſchaltung ganzer Monate gaͤnzlich aufgehoben, und die Monate erhielten die noch jetzt uͤbliche Anzahl von 31 und 30 Tagen, wobey nur der Februar 28 Tage bekoͤmmt. Bey dieſer Einrichtung faͤllt zwar der Eintritt der Sonne in jedes Zeichen der Ekliptik immer faſt auf denſelben Monatstag, ſ. Ekliptik; die Neumonde, Viertel und Vollmonde aber ſtehen mit unſern Monaten in keiner unmittelbaren Verbindung: ſie ruͤcken vielmehr durch alle Tage der Monate hindurch und fallen, im Durchſchnitte genommen, im folgenden Monate etwa um einen Tag ſruͤher, als im vorhergehenden. Zu den buͤrgerlichen Monaten gehoͤrt auch noch der Erleuchtungsmonat, welcher von der erſten Wiedererſcheinung des Monds nach dem Neumonde bis zur folgenden Wiedererſcheinung gerechnet wird. Dieſes Monats bedienen ſich einige Voͤlker, welche die wahre Dauer des ſynodiſchen Monats nicht zu beſtimmen wiſſen. Kaͤſtner Aufangsgr. der Aſtronomie und Chronologie, Goͤttingen 1781. 8. S. 167. u. 399. Mond, Luna, Lune. Der beſtaͤndige Begleiter oder Nebenplanet der Erde, welcher nicht nur mit den uͤbrigen

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Zitationshilfe: Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 3. Leipzig, 1798, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch03_1798/277>, abgerufen am 21.11.2024.