Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898.Erster Abschnitt. Geschichtliches. nannte, für legitim erklärt, und weil, wie schon erwähnt die Nord-staaten die Seegewalt errangen, mithin auch auf der See die Angreifer waren, so ist es erklärlich, daß die Verluste durch Seeminen fast aus- schließlich ihre Schiffe betrafen. So sind denn nicht weniger als 37 Fälle zu verzeichnen, bei Es darf indessen nicht vergessen werden, daß die weitaus Es muß in Betracht gezogen werden, daß die Angreifer erst Ersterer Fall betrifft die Anwendung einer sogenannten Höllen- *) Die Konföderirten-Dampfer "Marion" und "Ettiwa" gingen beim
Minenlegen verloren. Erſter Abſchnitt. Geſchichtliches. nannte, für legitim erklärt, und weil, wie ſchon erwähnt die Nord-ſtaaten die Seegewalt errangen, mithin auch auf der See die Angreifer waren, ſo iſt es erklärlich, daß die Verluſte durch Seeminen faſt aus- ſchließlich ihre Schiffe betrafen. So ſind denn nicht weniger als 37 Fälle zu verzeichnen, bei Es darf indeſſen nicht vergeſſen werden, daß die weitaus Es muß in Betracht gezogen werden, daß die Angreifer erſt Erſterer Fall betrifft die Anwendung einer ſogenannten Höllen- *) Die Konföderirten-Dampfer „Marion“ und „Ettiwa“ gingen beim
Minenlegen verloren. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0022" n="8"/><fw place="top" type="header">Erſter Abſchnitt. Geſchichtliches.</fw><lb/> nannte, für legitim erklärt, und weil, wie ſchon erwähnt die Nord-<lb/> ſtaaten die Seegewalt errangen, mithin auch auf der See die Angreifer<lb/> waren, ſo iſt es erklärlich, daß die Verluſte durch Seeminen faſt aus-<lb/> ſchließlich ihre Schiffe betrafen.</p><lb/> <p>So ſind denn nicht weniger als 37 Fälle zu verzeichnen, bei<lb/> denen der Torpedo eine meiſt erfolgreiche Rolle geſpielt hat.</p><lb/> <p>Es darf indeſſen nicht vergeſſen werden, daß die weitaus<lb/> größte Zahl dieſer Vorkommniſſe ſich auf ausgedehnten Flußrevieren<lb/> abgeſpielt hat, auf denen es leichter ſein dürfte, Minenſperren<lb/> dann und ſo zu legen, daß ſie der Aufmerkſamkeit des Angreifers<lb/> entgehen.</p><lb/> <p>Es muß in Betracht gezogen werden, daß die Angreifer erſt<lb/> Erfahrungen ſammeln mußten, wie dem neuen Vertheidigungsmittel<lb/> zu begegnen war. Man muß bedenken, daß viele, wenn nicht die<lb/> meiſten Schiffe der Nordſtaaten nicht daraufhin konſtruirt waren,<lb/> Unterwaſſerexploſionen aushalten zu können, und daß es keine Abwehr-<lb/> mittel gab; man muß von der obengenannten Zahl zwei Fälle ab-<lb/> rechnen, in denen durch Unerfahrenheit in der Behandlung die Minen<lb/> nicht dem Feinde ſchädlich wurden, ſondern ihre Wirkung gegen den<lb/> Vertheidiger ſelbſt richteten,<note place="foot" n="*)">Die Konföderirten-Dampfer „Marion“ und „Ettiwa“ gingen beim<lb/> Minenlegen verloren.</note> und man darf ſchließlich zwei weitere<lb/> Fälle außer Betracht laſſen, bei denen von den Südſtaaten ein<lb/> ſchnödes Mittel angewendet wurde, um den Schiffen der Nordſtaaten<lb/> Schaden zuzufügen. Letztere beiden Fälle mögen hier gleich vorweg<lb/> genommen werden. Es waren dies die Affaire von City Point und<lb/> der Untergang des Nordſtaaten-Kanonenbootes „Greyhound“ auf dem<lb/> James River.</p><lb/> <p>Erſterer Fall betrifft die Anwendung einer ſogenannten Höllen-<lb/> maſchine. Die Schiffe der Nordſtaaten nahmen in City Point<lb/> Munition ein. Ein Arbeiter miſchte ſich unter die Mannſchaften,<lb/> ſetzte inmitten der großen Menge von Munition ein Packet nieder<lb/> und entfernte ſich. Das Packet explodirte, brachte einen Theil der<lb/> Munition ebenfalls zur Detonation und bewirkte einen ſehr großen<lb/> Verluſt an Menſchenleben und Material. Die Zahl der Todten und<lb/> Verwundeten konnte nicht feſtgeſtellt werden. Man thäte Unrecht,<lb/> wenn man die hier gebrauchte Höllenmaſchine, welche ſowohl früher<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [8/0022]
Erſter Abſchnitt. Geſchichtliches.
nannte, für legitim erklärt, und weil, wie ſchon erwähnt die Nord-
ſtaaten die Seegewalt errangen, mithin auch auf der See die Angreifer
waren, ſo iſt es erklärlich, daß die Verluſte durch Seeminen faſt aus-
ſchließlich ihre Schiffe betrafen.
So ſind denn nicht weniger als 37 Fälle zu verzeichnen, bei
denen der Torpedo eine meiſt erfolgreiche Rolle geſpielt hat.
Es darf indeſſen nicht vergeſſen werden, daß die weitaus
größte Zahl dieſer Vorkommniſſe ſich auf ausgedehnten Flußrevieren
abgeſpielt hat, auf denen es leichter ſein dürfte, Minenſperren
dann und ſo zu legen, daß ſie der Aufmerkſamkeit des Angreifers
entgehen.
Es muß in Betracht gezogen werden, daß die Angreifer erſt
Erfahrungen ſammeln mußten, wie dem neuen Vertheidigungsmittel
zu begegnen war. Man muß bedenken, daß viele, wenn nicht die
meiſten Schiffe der Nordſtaaten nicht daraufhin konſtruirt waren,
Unterwaſſerexploſionen aushalten zu können, und daß es keine Abwehr-
mittel gab; man muß von der obengenannten Zahl zwei Fälle ab-
rechnen, in denen durch Unerfahrenheit in der Behandlung die Minen
nicht dem Feinde ſchädlich wurden, ſondern ihre Wirkung gegen den
Vertheidiger ſelbſt richteten, *) und man darf ſchließlich zwei weitere
Fälle außer Betracht laſſen, bei denen von den Südſtaaten ein
ſchnödes Mittel angewendet wurde, um den Schiffen der Nordſtaaten
Schaden zuzufügen. Letztere beiden Fälle mögen hier gleich vorweg
genommen werden. Es waren dies die Affaire von City Point und
der Untergang des Nordſtaaten-Kanonenbootes „Greyhound“ auf dem
James River.
Erſterer Fall betrifft die Anwendung einer ſogenannten Höllen-
maſchine. Die Schiffe der Nordſtaaten nahmen in City Point
Munition ein. Ein Arbeiter miſchte ſich unter die Mannſchaften,
ſetzte inmitten der großen Menge von Munition ein Packet nieder
und entfernte ſich. Das Packet explodirte, brachte einen Theil der
Munition ebenfalls zur Detonation und bewirkte einen ſehr großen
Verluſt an Menſchenleben und Material. Die Zahl der Todten und
Verwundeten konnte nicht feſtgeſtellt werden. Man thäte Unrecht,
wenn man die hier gebrauchte Höllenmaſchine, welche ſowohl früher
*) Die Konföderirten-Dampfer „Marion“ und „Ettiwa“ gingen beim
Minenlegen verloren.
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