Man verfährt hiebei nach den verschiedenen Zwecken auch auf verschiedene Art, z. B. man wollte wissen, ob ein Haufen Erz schmelzwürdig sey. Diess er- fährt man, indem man untersucht, wie viel Metall (z. B. Silber) in einem Zentner von diesem Erze enthalten sey. Zu dieser Absicht übergeht man den Haufen und nimmt an mehrern Orten Stücke heraus, die man dem mittlern Gehalte angemessen findet. Man lässt diese Stücke auf die gewöhnliche Art pochen und schlemmen; das geschlemmte Gut wird getrocknet, und davon mit einer genauen Probierwage ein sogenannter Probierzentner, welcher gewöhnlich ein halbes Loth oder ein Quintel beträgt, ab- gewogen. Man setzt nun die erforderlichen Schmelzmittel hinzu, und bringt das Ganze in dem Probierofen in Fluss. Ist derselbe beendigt, so wird der Tiegel bei Seite gesetzt und nachdem alles erkaltet ist, zerschlägt man die geschmolzene Masse mit dem Hammer, und wägt das erhaltene Metallkorn wieder auf der Probierwage ab. Zur Sicherheit macht man gewöhnlich zwei oder mehrere solche Proben und nimmt, wenn sich Unterschiede zeigen, das Mittel hievon. Das Verhältniss dieses Kornes zu dem eingesetzten Probier- zentner gibt nun den Maasstab zur Bestimmung der Schmelzwürdigkeit des Erzes.
Da hiebei aus dem Kleinen auf das Grosse geschlossen wird, so sieht man von selbst, dass die Probierwage und die Probiergewichte möglichst genau und richtig seyn müssen. Es frägt sich daher noch, wie man so kleine Probiergewichte mit der er- forderlichen Genauigkeit verfertigen könne. Diess geschieht durch Zertheilung eines fei- nen Drahtes, welcher seiner Natur nach, da er durch dieselbe Oeffnung durchgegangen ist, überall einen gleichen Durchmesser hat. Wägt man hievon ein halbes Loth ab, so erhält man einen Probierzentner, und wird dieser Draht nach Verhältniss seiner Länge in 4 gleiche Theile getheilt und zerschnitten, so gibt ein Stück 25 Probierpfunde. Um auch einzelne Probier-Pfunde zu erhalten, kann man entweder diese Stücke abermals thei- len, oder man nimmt statt des stärkern Drahtes einen dünnern von gleicher Stärke, der nun abermals mit dem Zirkel nach Verhältniss seiner Länge getheilt wird. Hiemit fährt man so lange fort, bis man die erforderlichen kleinsten Unterabtheilungen eines Probier- zentners erhalten hat. Es versteht sich von selbst, dass man die kleinen Theile sowohl gegen einander, als auch zusammen mit dem ungetheilten grössern Stücke abwägen, und sich von der Richtigkeit ihrer Gewichte überzeugen muss.
§. 199.
Man kann auf gleiche Art eine Probierwage zum Abwägen des Getreides ein- richten. Das gesetzliche Getreidemaass in der östreichischen Monarchie ist der Nied. Oestr. Metzen, nämlich ein Cylinder, dessen Durchmesser 15 Zoll 5 Linien 2 Punkte, und dessen Höhe 18 N. Oe. Zoll beträgt. Der Metzen wird eingetheilt in zwei halbe Metzen = 4 Viertel = 8 Achtel = 16 Massel = 32 Halbmassel = 64 Futtermassel = 128 Becher = 256 halbe Becher = 512 Viertel-Becher = 1024 Achtel-Becher oder Getreid- probemetzen. Dem zu Folge lässt man ein Gefäss verfertigen, welches der Gewichtsbe- stimmung des Getreides zum Grunde gelegt wird, und den 1024ten Theil von einem Metzen hält; die Maasse dieses Gefässes werden erhalten, wenn man die für den Durch- messer und die Höhe eines Metzens angeführten Maasse mit der Kubikwurzel aus 1024 oder mit 10,0794 dividirt.
26 *
Verjüngte Wagen.
Man verfährt hiebei nach den verschiedenen Zwecken auch auf verschiedene Art, z. B. man wollte wissen, ob ein Haufen Erz schmelzwürdig sey. Diess er- fährt man, indem man untersucht, wie viel Metall (z. B. Silber) in einem Zentner von diesem Erze enthalten sey. Zu dieser Absicht übergeht man den Haufen und nimmt an mehrern Orten Stücke heraus, die man dem mittlern Gehalte angemessen findet. Man lässt diese Stücke auf die gewöhnliche Art pochen und schlemmen; das geschlemmte Gut wird getrocknet, und davon mit einer genauen Probierwage ein sogenannter Probierzentner, welcher gewöhnlich ein halbes Loth oder ein Quintel beträgt, ab- gewogen. Man setzt nun die erforderlichen Schmelzmittel hinzu, und bringt das Ganze in dem Probierofen in Fluss. Ist derselbe beendigt, so wird der Tiegel bei Seite gesetzt und nachdem alles erkaltet ist, zerschlägt man die geschmolzene Masse mit dem Hammer, und wägt das erhaltene Metallkorn wieder auf der Probierwage ab. Zur Sicherheit macht man gewöhnlich zwei oder mehrere solche Proben und nimmt, wenn sich Unterschiede zeigen, das Mittel hievon. Das Verhältniss dieses Kornes zu dem eingesetzten Probier- zentner gibt nun den Maasstab zur Bestimmung der Schmelzwürdigkeit des Erzes.
Da hiebei aus dem Kleinen auf das Grosse geschlossen wird, so sieht man von selbst, dass die Probierwage und die Probiergewichte möglichst genau und richtig seyn müssen. Es frägt sich daher noch, wie man so kleine Probiergewichte mit der er- forderlichen Genauigkeit verfertigen könne. Diess geschieht durch Zertheilung eines fei- nen Drahtes, welcher seiner Natur nach, da er durch dieselbe Oeffnung durchgegangen ist, überall einen gleichen Durchmesser hat. Wägt man hievon ein halbes Loth ab, so erhält man einen Probierzentner, und wird dieser Draht nach Verhältniss seiner Länge in 4 gleiche Theile getheilt und zerschnitten, so gibt ein Stück 25 Probierpfunde. Um auch einzelne Probier-Pfunde zu erhalten, kann man entweder diese Stücke abermals thei- len, oder man nimmt statt des stärkern Drahtes einen dünnern von gleicher Stärke, der nun abermals mit dem Zirkel nach Verhältniss seiner Länge getheilt wird. Hiemit fährt man so lange fort, bis man die erforderlichen kleinsten Unterabtheilungen eines Probier- zentners erhalten hat. Es versteht sich von selbst, dass man die kleinen Theile sowohl gegen einander, als auch zusammen mit dem ungetheilten grössern Stücke abwägen, und sich von der Richtigkeit ihrer Gewichte überzeugen muss.
§. 199.
Man kann auf gleiche Art eine Probierwage zum Abwägen des Getreides ein- richten. Das gesetzliche Getreidemaass in der östreichischen Monarchie ist der Nied. Oestr. Metzen, nämlich ein Cylinder, dessen Durchmesser 15 Zoll 5 Linien 2 Punkte, und dessen Höhe 18 N. Oe. Zoll beträgt. Der Metzen wird eingetheilt in zwei halbe Metzen = 4 Viertel = 8 Achtel = 16 Massel = 32 Halbmassel = 64 Futtermassel = 128 Becher = 256 halbe Becher = 512 Viertel-Becher = 1024 Achtel-Becher oder Getreid- probemetzen. Dem zu Folge lässt man ein Gefäss verfertigen, welches der Gewichtsbe- stimmung des Getreides zum Grunde gelegt wird, und den 1024ten Theil von einem Metzen hält; die Maasse dieses Gefässes werden erhalten, wenn man die für den Durch- messer und die Höhe eines Metzens angeführten Maasse mit der Kubikwurzel aus 1024 oder mit 10,0794 dividirt.
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Verjüngte Wagen.
Man verfährt hiebei nach den verschiedenen Zwecken auch auf verschiedene Art,
z. B. man wollte wissen, ob ein Haufen Erz schmelzwürdig sey. Diess er-
fährt man, indem man untersucht, wie viel Metall (z. B. Silber) in einem Zentner von
diesem Erze enthalten sey. Zu dieser Absicht übergeht man den Haufen und nimmt an
mehrern Orten Stücke heraus, die man dem mittlern Gehalte angemessen findet. Man
lässt diese Stücke auf die gewöhnliche Art pochen und schlemmen; das geschlemmte
Gut wird getrocknet, und davon mit einer genauen Probierwage ein sogenannter
Probierzentner, welcher gewöhnlich ein halbes Loth oder ein Quintel beträgt, ab-
gewogen. Man setzt nun die erforderlichen Schmelzmittel hinzu, und bringt das Ganze
in dem Probierofen in Fluss. Ist derselbe beendigt, so wird der Tiegel bei Seite gesetzt
und nachdem alles erkaltet ist, zerschlägt man die geschmolzene Masse mit dem Hammer,
und wägt das erhaltene Metallkorn wieder auf der Probierwage ab. Zur Sicherheit macht
man gewöhnlich zwei oder mehrere solche Proben und nimmt, wenn sich Unterschiede
zeigen, das Mittel hievon. Das Verhältniss dieses Kornes zu dem eingesetzten Probier-
zentner gibt nun den Maasstab zur Bestimmung der Schmelzwürdigkeit des Erzes.
Da hiebei aus dem Kleinen auf das Grosse geschlossen wird, so sieht man von selbst,
dass die Probierwage und die Probiergewichte möglichst genau und richtig
seyn müssen. Es frägt sich daher noch, wie man so kleine Probiergewichte mit der er-
forderlichen Genauigkeit verfertigen könne. Diess geschieht durch Zertheilung eines fei-
nen Drahtes, welcher seiner Natur nach, da er durch dieselbe Oeffnung durchgegangen
ist, überall einen gleichen Durchmesser hat. Wägt man hievon ein halbes Loth ab, so
erhält man einen Probierzentner, und wird dieser Draht nach Verhältniss seiner Länge in
4 gleiche Theile getheilt und zerschnitten, so gibt ein Stück 25 Probierpfunde. Um auch
einzelne Probier-Pfunde zu erhalten, kann man entweder diese Stücke abermals thei-
len, oder man nimmt statt des stärkern Drahtes einen dünnern von gleicher Stärke, der
nun abermals mit dem Zirkel nach Verhältniss seiner Länge getheilt wird. Hiemit fährt
man so lange fort, bis man die erforderlichen kleinsten Unterabtheilungen eines Probier-
zentners erhalten hat. Es versteht sich von selbst, dass man die kleinen Theile sowohl
gegen einander, als auch zusammen mit dem ungetheilten grössern Stücke abwägen, und
sich von der Richtigkeit ihrer Gewichte überzeugen muss.
§. 199.
Man kann auf gleiche Art eine Probierwage zum Abwägen des Getreides ein-
richten. Das gesetzliche Getreidemaass in der östreichischen Monarchie ist der Nied.
Oestr. Metzen, nämlich ein Cylinder, dessen Durchmesser 15 Zoll 5 Linien 2 Punkte,
und dessen Höhe 18 N. Oe. Zoll beträgt. Der Metzen wird eingetheilt in zwei halbe
Metzen = 4 Viertel = 8 Achtel = 16 Massel = 32 Halbmassel = 64 Futtermassel = 128
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probemetzen. Dem zu Folge lässt man ein Gefäss verfertigen, welches der Gewichtsbe-
stimmung des Getreides zum Grunde gelegt wird, und den 1024ten Theil von einem
Metzen hält; die Maasse dieses Gefässes werden erhalten, wenn man die für den Durch-
messer und die Höhe eines Metzens angeführten Maasse mit der Kubikwurzel aus 1024 oder
mit 10,0794 dividirt.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/233>, abgerufen am 21.11.2024.
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