Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834.Passirungs-Callo, Kohlenverbrauch. trägt dieser Callo nur 141/10 Prozent. Dem Zerrennhammermeister sind ferner von jenem Eisen,welches in dem Kunsthammer sich als Schwall sammelt (den Pöckln oder Feuereisen) 25 Pro- zent, vom Streckhammersinter oder dem Walzwerkssinter 60 Prozent, endlich von dem zum Einrennen abgegebenen Abfalleisen 8 Prozent als Callo bewilligt. Bei der vierteljährigen Inventur und Abrechnung wird der Abgang dem Hammermeister Für den erzeugten Zentner Grobeisen waren früher in Anbetracht des doppelten Zerrennens Bei vorkommenden Zeugarbeiten erhält der Meister für die volle Schicht 56 kr., der Die Hammerarbeiter können übrigens nicht wie die Bergarbeiter nach 14tägiger Aufkün- §. 409. Die Eisenstreckhämmer, welche vor Einführung des Walzwerkes gebraucht wur- Diess betrug für ordinäres Streckeisen von 1 bis 6 Stangen 9 kr. " " " mittleres " " 7 " 10 " 12 " " " " feines " " 11 " 14 " 16 " " " " superfeines " " 15 " 18 " 21 " 70*
Passirungs-Callo, Kohlenverbrauch. trägt dieser Callo nur 141/10 Prozent. Dem Zerrennhammermeister sind ferner von jenem Eisen,welches in dem Kunsthammer sich als Schwall sammelt (den Pöckln oder Feuereisen) 25 Pro- zent, vom Streckhammersinter oder dem Walzwerkssinter 60 Prozent, endlich von dem zum Einrennen abgegebenen Abfalleisen 8 Prozent als Callo bewilligt. Bei der vierteljährigen Inventur und Abrechnung wird der Abgang dem Hammermeister Für den erzeugten Zentner Grobeisen waren früher in Anbetracht des doppelten Zerrennens Bei vorkommenden Zeugarbeiten erhält der Meister für die volle Schicht 56 kr., der Die Hammerarbeiter können übrigens nicht wie die Bergarbeiter nach 14tägiger Aufkün- §. 409. Die Eisenstreckhämmer, welche vor Einführung des Walzwerkes gebraucht wur- Diess betrug für ordinäres Streckeisen von 1 bis 6 Stangen 9 kr. „ „ „ mittleres „ „ 7 „ 10 „ 12 „ „ „ „ feines „ „ 11 „ 14 „ 16 „ „ „ „ superfeines „ „ 15 „ 18 „ 21 „ 70*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0591" n="555"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">Passirungs-Callo, Kohlenverbrauch.</hi></fw><lb/> trägt dieser <hi rendition="#i">Callo</hi> nur 141/10 Prozent. Dem Zerrennhammermeister sind ferner von jenem Eisen,<lb/> welches in dem Kunsthammer sich als Schwall sammelt (den Pöckln oder Feuereisen) 25 Pro-<lb/> zent, vom Streckhammersinter oder dem Walzwerkssinter 60 Prozent, endlich von dem zum<lb/> Einrennen abgegebenen Abfalleisen 8 Prozent als <hi rendition="#i">Callo</hi> bewilligt.</p><lb/> <p>Bei der vierteljährigen Inventur und Abrechnung wird der Abgang dem Hammermeister<lb/> nach dem jedesmaligen Grobeisen-Preise von seiner Löhnung in Abzug gebracht, das Mehr-<lb/> ausbringen aber mit der Hälfte des Grobeisen-Preises vergütet.</p><lb/> <p>Für den erzeugten Zentner Grobeisen waren früher in Anbetracht des doppelten Zerrennens<lb/> fünf, gegenwärtig aber für das einmalige Einrennen (welche Manipulazion seit dem Jahre<lb/> 1827 hier eingeführt wurde) 4¼ <hi rendition="#i">Vord</hi>. Fass Kohlen passirt. Der wirkliche Verbrauch besteht<lb/> gewöhnlich in 4 <hi rendition="#i">Vord</hi>. Fass per Zentner Grobeisen. Für jeden Zentner Grobeisen beträgt der<lb/> Zerrennerlohn 14½ kr., für jeden Zentner Militäreisen, welches von besserer Qualität seyn<lb/> muss, 2 kr. mehr.</p><lb/> <p>Bei vorkommenden Zeugarbeiten erhält der Meister für die volle Schicht 56 kr., der<lb/> Heitzer 34 kr. und die übrigen Hammerarbeiter 24 kr. Das Eisenwerk verrechnet übrigens<lb/> nur mit dem Meister, in dessen Kost und Wochen-, oder auch von ihm, nach der Geschick-<lb/> lichkeit des Arbeiters mit Zustimmung des Oberverwesamtes bestimmten Zentnerlohn, die übri-<lb/> gen Hammerarbeiter stehen. Die Naturalienfassung müssen diese Arbeiter nach jenen Preisen<lb/> bezahlen, welche vom Materialamt monatlich nach den Gestehungskosten berechnet werden.</p><lb/> <p>Die Hammerarbeiter können übrigens nicht wie die Bergarbeiter nach 14tägiger Aufkün-<lb/> digung aus der Arbeit treten, sondern sie werden, der bestehenden Hammerordnung gemäss, um<lb/> Michaeli für das ganze folgende Jahr verdungen, wobei jeder nach Massgabe seiner Geschick-<lb/> lichkeit ein Geschenk von 10 bis 18 fl. C. M. unter dem Namen Leihkauf vom Werke erhält.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 409.</head><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Eisenstreckhämmer</hi>, welche vor Einführung des Walzwerkes gebraucht wur-<lb/> den, waren von den Grobhämmern nur in der Grösse verschieden. Von jedem übernommenen<lb/> Zentner Grobeisen hatte der Strecker 96 bis 97 Pfund, bei dem Militäreisen aber 93 bis 95 <choice><sic>Ffund</sic><corr>Pfund</corr></choice><lb/> Streckwaare im Durchschnitte zu stellen. Der passirte <hi rendition="#i">Callo</hi> war also bei dem Zivileisen 3 bis<lb/> 4 Prozent, bei dem Militäreisen betrug derselbe 5 bis 7 Prozent. Das über die Passirung gestellte<lb/> Streckeisen wurde mit der Hälfte des Grobeisenpreises besonders bezahlt, der Abgang aber im<lb/> Grobeisenpreise in Abzug gebracht. Für den erzeugten Zentner Streckeisen waren früher drei<lb/> Fass Kohlen passirt, in der letztern Jahren aber betrug der Kohlenverbrauch einschlüsslich<lb/> des Verbrauchs für die Kunstarbeiten nur 21/10 Fass per Zentner Streck- und Kunsteisen. Bei<lb/> jedem Hammer war ein Meister, ein Meisterknecht und ein Junge angestellt; die Erzeugung<lb/> betrug für mittlere Streckgattungen im Durchschnitte 40 bis 50 Zentner wochentlich oder<lb/> 2000 bis 2500 Zentner Streckeisen jährlich, bei einem Streck-Hammer. Die Aufbringung<lb/> derjenigen Streckhämmer, welche bloss feines Streckeisen erzeugt haben, betrug höchstens in<lb/> einem Jahre 800 bis 1000 Zentner mit einem Feuer. Der Arbeitslohn war für den Zentner<lb/> nach der Anzahl Stangen bemessen, woraus derselbe bestand.</p><lb/> <list> <item>Diess betrug für ordinäres Streckeisen von 1 bis 6 Stangen 9 kr.</item><lb/> <item>„ „ „ mittleres „ „ 7 „ 10 „ 12 „</item><lb/> <item>„ „ „ feines „ „ 11 „ 14 „ 16 „</item><lb/> <item>„ „ „ superfeines „ „ 15 „ 18 „ 21 „</item> </list><lb/> <fw place="bottom" type="sig">70*</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [555/0591]
Passirungs-Callo, Kohlenverbrauch.
trägt dieser Callo nur 141/10 Prozent. Dem Zerrennhammermeister sind ferner von jenem Eisen,
welches in dem Kunsthammer sich als Schwall sammelt (den Pöckln oder Feuereisen) 25 Pro-
zent, vom Streckhammersinter oder dem Walzwerkssinter 60 Prozent, endlich von dem zum
Einrennen abgegebenen Abfalleisen 8 Prozent als Callo bewilligt.
Bei der vierteljährigen Inventur und Abrechnung wird der Abgang dem Hammermeister
nach dem jedesmaligen Grobeisen-Preise von seiner Löhnung in Abzug gebracht, das Mehr-
ausbringen aber mit der Hälfte des Grobeisen-Preises vergütet.
Für den erzeugten Zentner Grobeisen waren früher in Anbetracht des doppelten Zerrennens
fünf, gegenwärtig aber für das einmalige Einrennen (welche Manipulazion seit dem Jahre
1827 hier eingeführt wurde) 4¼ Vord. Fass Kohlen passirt. Der wirkliche Verbrauch besteht
gewöhnlich in 4 Vord. Fass per Zentner Grobeisen. Für jeden Zentner Grobeisen beträgt der
Zerrennerlohn 14½ kr., für jeden Zentner Militäreisen, welches von besserer Qualität seyn
muss, 2 kr. mehr.
Bei vorkommenden Zeugarbeiten erhält der Meister für die volle Schicht 56 kr., der
Heitzer 34 kr. und die übrigen Hammerarbeiter 24 kr. Das Eisenwerk verrechnet übrigens
nur mit dem Meister, in dessen Kost und Wochen-, oder auch von ihm, nach der Geschick-
lichkeit des Arbeiters mit Zustimmung des Oberverwesamtes bestimmten Zentnerlohn, die übri-
gen Hammerarbeiter stehen. Die Naturalienfassung müssen diese Arbeiter nach jenen Preisen
bezahlen, welche vom Materialamt monatlich nach den Gestehungskosten berechnet werden.
Die Hammerarbeiter können übrigens nicht wie die Bergarbeiter nach 14tägiger Aufkün-
digung aus der Arbeit treten, sondern sie werden, der bestehenden Hammerordnung gemäss, um
Michaeli für das ganze folgende Jahr verdungen, wobei jeder nach Massgabe seiner Geschick-
lichkeit ein Geschenk von 10 bis 18 fl. C. M. unter dem Namen Leihkauf vom Werke erhält.
§. 409.
Die Eisenstreckhämmer, welche vor Einführung des Walzwerkes gebraucht wur-
den, waren von den Grobhämmern nur in der Grösse verschieden. Von jedem übernommenen
Zentner Grobeisen hatte der Strecker 96 bis 97 Pfund, bei dem Militäreisen aber 93 bis 95 Pfund
Streckwaare im Durchschnitte zu stellen. Der passirte Callo war also bei dem Zivileisen 3 bis
4 Prozent, bei dem Militäreisen betrug derselbe 5 bis 7 Prozent. Das über die Passirung gestellte
Streckeisen wurde mit der Hälfte des Grobeisenpreises besonders bezahlt, der Abgang aber im
Grobeisenpreise in Abzug gebracht. Für den erzeugten Zentner Streckeisen waren früher drei
Fass Kohlen passirt, in der letztern Jahren aber betrug der Kohlenverbrauch einschlüsslich
des Verbrauchs für die Kunstarbeiten nur 21/10 Fass per Zentner Streck- und Kunsteisen. Bei
jedem Hammer war ein Meister, ein Meisterknecht und ein Junge angestellt; die Erzeugung
betrug für mittlere Streckgattungen im Durchschnitte 40 bis 50 Zentner wochentlich oder
2000 bis 2500 Zentner Streckeisen jährlich, bei einem Streck-Hammer. Die Aufbringung
derjenigen Streckhämmer, welche bloss feines Streckeisen erzeugt haben, betrug höchstens in
einem Jahre 800 bis 1000 Zentner mit einem Feuer. Der Arbeitslohn war für den Zentner
nach der Anzahl Stangen bemessen, woraus derselbe bestand.
Diess betrug für ordinäres Streckeisen von 1 bis 6 Stangen 9 kr.
„ „ „ mittleres „ „ 7 „ 10 „ 12 „
„ „ „ feines „ „ 11 „ 14 „ 16 „
„ „ „ superfeines „ „ 15 „ 18 „ 21 „
70*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |