Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.ausreichende Vorstellung uns nicht zu Theil werden, Die Schulzucht soll in der Schule stattfinden; ihr ausreichende Vorſtellung uns nicht zu Theil werden, Die Schulzucht ſoll in der Schule ſtattfinden; ihr <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0016" n="8"/> ausreichende Vorſtellung uns nicht zu Theil werden,<lb/> ſo muͤßte jeder doch den von uns eingeſchlagnen Weg<lb/> als den rechten anerkennen, und moͤchte ihn ſelber<lb/> durchwandern um mit beſſeren Augen Beſſeres auf<lb/> demſelben zu ſehen.</p><lb/> <p>Die Schulzucht ſoll in der Schule ſtattfinden; ihr<lb/> Begriff und ihre groͤßere oder geringere Wichtigkeit<lb/> muß ſich alſo ergeben aus dem Weſen der Schule.<lb/> Dieſe verſammelt eine Anzahl Kinder (im weitern<lb/> Sinne des Worts) um eine beſtimmte Perſon, ohne<lb/> Zweifel auch zu einem beſtimmten Zwecke. Welches<lb/> iſt dieſer Zweck? fragen wir. Man antwortet: Die<lb/> Lehre, der Unterricht. Bleiben wir bei dieſer Ant-<lb/> wort ſtehen, ſo befriedigt ſie allerdings in Hinſicht<lb/> auf die Kinder. Es iſt ihnen gut und nuͤtzlich zu<lb/> lernen. Sie werden auch deshalb zunaͤchſt zur Schule<lb/> geſchickt, weil ſie da ſolche Kenntniſſe erlangen koͤn-<lb/> nen, die ihnen zu Hauſe entweder gar nicht oder<lb/> nicht auf gleiche gute Weiſe beigebracht werden. Sie<lb/> kommen auch deſto lieber zu dieſer Anſtalt, je mehr<lb/> ſie oder ihre Eltern jenen Zweck einſehen; und ob<lb/> dieſes nicht geſchieht, ſo muß es ihnen von den Be-<lb/> hoͤrden zur Pflicht gemacht werden darum die Schule<lb/> zu gebrauchen. Der genannte Zweck iſt auch der<lb/> Perſon gemaͤß, um welche ſich die Schuͤler verſam-<lb/> meln; denn ſie heißt Lehrer, und iſt durch ihr Amt<lb/> als eine ſolche bezeichnet, die gewiſſe Kenntniſſe und<lb/> Geſchicklichkeiten in dem Grade und mit der Faͤhigkeit<lb/> beſitzt, daß ſie in derſelben andere unterweiſen kann.<lb/> Und von dem Lehrer gilt ebenfalls, daß es ihm von<lb/> der Obrigkeit und den Angehoͤrigen der Kinder zur<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [8/0016]
ausreichende Vorſtellung uns nicht zu Theil werden,
ſo muͤßte jeder doch den von uns eingeſchlagnen Weg
als den rechten anerkennen, und moͤchte ihn ſelber
durchwandern um mit beſſeren Augen Beſſeres auf
demſelben zu ſehen.
Die Schulzucht ſoll in der Schule ſtattfinden; ihr
Begriff und ihre groͤßere oder geringere Wichtigkeit
muß ſich alſo ergeben aus dem Weſen der Schule.
Dieſe verſammelt eine Anzahl Kinder (im weitern
Sinne des Worts) um eine beſtimmte Perſon, ohne
Zweifel auch zu einem beſtimmten Zwecke. Welches
iſt dieſer Zweck? fragen wir. Man antwortet: Die
Lehre, der Unterricht. Bleiben wir bei dieſer Ant-
wort ſtehen, ſo befriedigt ſie allerdings in Hinſicht
auf die Kinder. Es iſt ihnen gut und nuͤtzlich zu
lernen. Sie werden auch deshalb zunaͤchſt zur Schule
geſchickt, weil ſie da ſolche Kenntniſſe erlangen koͤn-
nen, die ihnen zu Hauſe entweder gar nicht oder
nicht auf gleiche gute Weiſe beigebracht werden. Sie
kommen auch deſto lieber zu dieſer Anſtalt, je mehr
ſie oder ihre Eltern jenen Zweck einſehen; und ob
dieſes nicht geſchieht, ſo muß es ihnen von den Be-
hoͤrden zur Pflicht gemacht werden darum die Schule
zu gebrauchen. Der genannte Zweck iſt auch der
Perſon gemaͤß, um welche ſich die Schuͤler verſam-
meln; denn ſie heißt Lehrer, und iſt durch ihr Amt
als eine ſolche bezeichnet, die gewiſſe Kenntniſſe und
Geſchicklichkeiten in dem Grade und mit der Faͤhigkeit
beſitzt, daß ſie in derſelben andere unterweiſen kann.
Und von dem Lehrer gilt ebenfalls, daß es ihm von
der Obrigkeit und den Angehoͤrigen der Kinder zur
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