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Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.

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ausreichende Vorstellung uns nicht zu Theil werden,
so müßte jeder doch den von uns eingeschlagnen Weg
als den rechten anerkennen, und möchte ihn selber
durchwandern um mit besseren Augen Besseres auf
demselben zu sehen.

Die Schulzucht soll in der Schule stattfinden; ihr
Begriff und ihre größere oder geringere Wichtigkeit
muß sich also ergeben aus dem Wesen der Schule.
Diese versammelt eine Anzahl Kinder (im weitern
Sinne des Worts) um eine bestimmte Person, ohne
Zweifel auch zu einem bestimmten Zwecke. Welches
ist dieser Zweck? fragen wir. Man antwortet: Die
Lehre, der Unterricht. Bleiben wir bei dieser Ant-
wort stehen, so befriedigt sie allerdings in Hinsicht
auf die Kinder. Es ist ihnen gut und nützlich zu
lernen. Sie werden auch deshalb zunächst zur Schule
geschickt, weil sie da solche Kenntnisse erlangen kön-
nen, die ihnen zu Hause entweder gar nicht oder
nicht auf gleiche gute Weise beigebracht werden. Sie
kommen auch desto lieber zu dieser Anstalt, je mehr
sie oder ihre Eltern jenen Zweck einsehen; und ob
dieses nicht geschieht, so muß es ihnen von den Be-
hörden zur Pflicht gemacht werden darum die Schule
zu gebrauchen. Der genannte Zweck ist auch der
Person gemäß, um welche sich die Schüler versam-
meln; denn sie heißt Lehrer, und ist durch ihr Amt
als eine solche bezeichnet, die gewisse Kenntnisse und
Geschicklichkeiten in dem Grade und mit der Fähigkeit
besitzt, daß sie in derselben andere unterweisen kann.
Und von dem Lehrer gilt ebenfalls, daß es ihm von
der Obrigkeit und den Angehörigen der Kinder zur

ausreichende Vorſtellung uns nicht zu Theil werden,
ſo muͤßte jeder doch den von uns eingeſchlagnen Weg
als den rechten anerkennen, und moͤchte ihn ſelber
durchwandern um mit beſſeren Augen Beſſeres auf
demſelben zu ſehen.

Die Schulzucht ſoll in der Schule ſtattfinden; ihr
Begriff und ihre groͤßere oder geringere Wichtigkeit
muß ſich alſo ergeben aus dem Weſen der Schule.
Dieſe verſammelt eine Anzahl Kinder (im weitern
Sinne des Worts) um eine beſtimmte Perſon, ohne
Zweifel auch zu einem beſtimmten Zwecke. Welches
iſt dieſer Zweck? fragen wir. Man antwortet: Die
Lehre, der Unterricht. Bleiben wir bei dieſer Ant-
wort ſtehen, ſo befriedigt ſie allerdings in Hinſicht
auf die Kinder. Es iſt ihnen gut und nuͤtzlich zu
lernen. Sie werden auch deshalb zunaͤchſt zur Schule
geſchickt, weil ſie da ſolche Kenntniſſe erlangen koͤn-
nen, die ihnen zu Hauſe entweder gar nicht oder
nicht auf gleiche gute Weiſe beigebracht werden. Sie
kommen auch deſto lieber zu dieſer Anſtalt, je mehr
ſie oder ihre Eltern jenen Zweck einſehen; und ob
dieſes nicht geſchieht, ſo muß es ihnen von den Be-
hoͤrden zur Pflicht gemacht werden darum die Schule
zu gebrauchen. Der genannte Zweck iſt auch der
Perſon gemaͤß, um welche ſich die Schuͤler verſam-
meln; denn ſie heißt Lehrer, und iſt durch ihr Amt
als eine ſolche bezeichnet, die gewiſſe Kenntniſſe und
Geſchicklichkeiten in dem Grade und mit der Faͤhigkeit
beſitzt, daß ſie in derſelben andere unterweiſen kann.
Und von dem Lehrer gilt ebenfalls, daß es ihm von
der Obrigkeit und den Angehoͤrigen der Kinder zur

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[8/0016] ausreichende Vorſtellung uns nicht zu Theil werden, ſo muͤßte jeder doch den von uns eingeſchlagnen Weg als den rechten anerkennen, und moͤchte ihn ſelber durchwandern um mit beſſeren Augen Beſſeres auf demſelben zu ſehen. Die Schulzucht ſoll in der Schule ſtattfinden; ihr Begriff und ihre groͤßere oder geringere Wichtigkeit muß ſich alſo ergeben aus dem Weſen der Schule. Dieſe verſammelt eine Anzahl Kinder (im weitern Sinne des Worts) um eine beſtimmte Perſon, ohne Zweifel auch zu einem beſtimmten Zwecke. Welches iſt dieſer Zweck? fragen wir. Man antwortet: Die Lehre, der Unterricht. Bleiben wir bei dieſer Ant- wort ſtehen, ſo befriedigt ſie allerdings in Hinſicht auf die Kinder. Es iſt ihnen gut und nuͤtzlich zu lernen. Sie werden auch deshalb zunaͤchſt zur Schule geſchickt, weil ſie da ſolche Kenntniſſe erlangen koͤn- nen, die ihnen zu Hauſe entweder gar nicht oder nicht auf gleiche gute Weiſe beigebracht werden. Sie kommen auch deſto lieber zu dieſer Anſtalt, je mehr ſie oder ihre Eltern jenen Zweck einſehen; und ob dieſes nicht geſchieht, ſo muß es ihnen von den Be- hoͤrden zur Pflicht gemacht werden darum die Schule zu gebrauchen. Der genannte Zweck iſt auch der Perſon gemaͤß, um welche ſich die Schuͤler verſam- meln; denn ſie heißt Lehrer, und iſt durch ihr Amt als eine ſolche bezeichnet, die gewiſſe Kenntniſſe und Geſchicklichkeiten in dem Grade und mit der Faͤhigkeit beſitzt, daß ſie in derſelben andere unterweiſen kann. Und von dem Lehrer gilt ebenfalls, daß es ihm von der Obrigkeit und den Angehoͤrigen der Kinder zur

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Zitationshilfe: Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessert_schulzucht_1826/16>, abgerufen am 21.11.2024.