Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.Pflicht gemacht werden kann dem Unterrichte obzu- Sehen wir nur recht auf den angegebenen Zweck. Pflicht gemacht werden kann dem Unterrichte obzu- Sehen wir nur recht auf den angegebenen Zweck. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0017" n="9"/> Pflicht gemacht werden kann dem Unterrichte obzu-<lb/> liegen. Lehre alſo und Unterricht ſcheint Zweck der<lb/> Schule zu ſein. Auch beſtaͤtigt die Erfahrung, daß<lb/> derſelbe in ihnen erfuͤllt wird. Bei dieſem Zwecke<lb/> nun iſt Schulzucht noͤthig oder nicht?</p><lb/> <p>Sehen wir nur recht auf den angegebenen Zweck.<lb/> Der Lehrer iſt <hi rendition="#g">in einem Raume und zu einer<lb/> Zeit</hi> verſammelt mit vielen Schuͤlern. Muß er des-<lb/> halb nicht, um einem jeden im Unterricht genug zu<lb/> thun, ſie alle ſowol mit ſich als auch unter einander<lb/> vereinigen zu einem geordneten Ganzen? Muß er<lb/> nicht von ſich und ihnen abthun, was die Vereinigung<lb/> ſtoͤrt oder aufloͤſet? Sonſt wuͤrde wenigſtens niemand<lb/> ſich wohl fuͤhlen in der Schule; man wuͤrde mit<lb/> Widerwillen hinein und mit Frohlocken von dannen<lb/> gehen! Der Lehrer iſt mit den Schuͤlern verſammelt<lb/><hi rendition="#g">zu vorgeſchriebener Arbeit.</hi> Muß er darum<lb/> nicht vermeiden und auch die Schuͤler wegzulaſſen<lb/> zwingen alles, was dieſe Abſicht hindert? Muß er<lb/> nicht darauf halten, daß er den Unterricht, der ihm<lb/> befohlen, wirklich gebe, die Schuͤler alle ihn wirklich<lb/> empfangen? Was ſonſt geſchaͤhe, es moͤchte gut ſein<lb/> an ſich, aber wenigſtens wuͤrde das pflichtmaͤßige<lb/> Tagewerk dabei leiden oder ganz unterbleiben! Der<lb/> Lehrer iſt mit den Schuͤlern verſammelt <hi rendition="#g">zu fortge-<lb/> henden Geſchaͤften.</hi> Muß er denn nicht neben<lb/> dem Unterricht auch darauf ſehen, daß ſie denſelben<lb/> faſſen mit ihrer geiſtigen Kraft? Muß er nicht ihren<lb/> Willen erregen, daß ſie eigene Geſchicklichkeit durch<lb/> die ſeinige erreichen? Wie koͤnnte er ſonſt in ſeinem<lb/> Unterrichte weiter gehen? oder ob er es thaͤte, wie<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [9/0017]
Pflicht gemacht werden kann dem Unterrichte obzu-
liegen. Lehre alſo und Unterricht ſcheint Zweck der
Schule zu ſein. Auch beſtaͤtigt die Erfahrung, daß
derſelbe in ihnen erfuͤllt wird. Bei dieſem Zwecke
nun iſt Schulzucht noͤthig oder nicht?
Sehen wir nur recht auf den angegebenen Zweck.
Der Lehrer iſt in einem Raume und zu einer
Zeit verſammelt mit vielen Schuͤlern. Muß er des-
halb nicht, um einem jeden im Unterricht genug zu
thun, ſie alle ſowol mit ſich als auch unter einander
vereinigen zu einem geordneten Ganzen? Muß er
nicht von ſich und ihnen abthun, was die Vereinigung
ſtoͤrt oder aufloͤſet? Sonſt wuͤrde wenigſtens niemand
ſich wohl fuͤhlen in der Schule; man wuͤrde mit
Widerwillen hinein und mit Frohlocken von dannen
gehen! Der Lehrer iſt mit den Schuͤlern verſammelt
zu vorgeſchriebener Arbeit. Muß er darum
nicht vermeiden und auch die Schuͤler wegzulaſſen
zwingen alles, was dieſe Abſicht hindert? Muß er
nicht darauf halten, daß er den Unterricht, der ihm
befohlen, wirklich gebe, die Schuͤler alle ihn wirklich
empfangen? Was ſonſt geſchaͤhe, es moͤchte gut ſein
an ſich, aber wenigſtens wuͤrde das pflichtmaͤßige
Tagewerk dabei leiden oder ganz unterbleiben! Der
Lehrer iſt mit den Schuͤlern verſammelt zu fortge-
henden Geſchaͤften. Muß er denn nicht neben
dem Unterricht auch darauf ſehen, daß ſie denſelben
faſſen mit ihrer geiſtigen Kraft? Muß er nicht ihren
Willen erregen, daß ſie eigene Geſchicklichkeit durch
die ſeinige erreichen? Wie koͤnnte er ſonſt in ſeinem
Unterrichte weiter gehen? oder ob er es thaͤte, wie
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