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Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.

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oder diejenige, welche für besondere Beschäftigungen
gerade möglich oder erfoderlich ist. Wir dürfen also
diese Erklärung gewiß festhalten, und sie enthält den
gesuchten Begriff so vollständig, daß man sagen kann:
Jede Beschäftigung, die Bildung bezweckt, ist Schule,
(daher man das Leben selbst wol so genannt hat,)
und wiederum: Alle wahre Bildung wird nur durch
Schule erworben.

Was sollen wir nun sagen von der Ansicht, daß
die Schule Lehranstalt sei? Sie ist wahr, aber unvoll-
kommen, weil sie das schon als Zweck setzt, was recht
angesehen nur ein Mittel ist zu einem höhern Zweck.
Sie ist eben darum auch einseitig. Des Schülers
Geisteskräfte sollen alle in regelmäßiger Behandlung
geprüft, auf das Gute und Wahre gerichtet, zu
selbstständigem Fleiße darin gestärkt werden. Es
muß also in der Schule auf gleiche Weise gesorgt
werden wie für die Ausbildung seines Verstandes in
Gedanken, Erfahrungen und Fertigkeiten und für
die Ausbildung seines Gemüths in Berichtigung und
Veredlung des Gefühls, so auch für die Ausbildung
seines Willens in Sitte, Selbstbeherrschung und
Selbstbestimmung; d. h. es muß gesorgt werden wie
für seine Belehrung so auch für seine Erziehung.
-- Bildung des Schülers ist aber durchaus der letzte
Zweck. Diese verlangen der Staat und die Kirche aus
Sorge für ihre Mitglieder und in dem Wunsche recht
vollkommene zu haben, weil davon ihr eignes Be-
stehen abhängt und ihre beste Lebenskraft. Und je
nachdem in der Familie oder in dem Gemeinwesen
die Bildung höher oder niedriger steht, größern

oder diejenige, welche fuͤr beſondere Beſchaͤftigungen
gerade moͤglich oder erfoderlich iſt. Wir duͤrfen alſo
dieſe Erklaͤrung gewiß feſthalten, und ſie enthaͤlt den
geſuchten Begriff ſo vollſtaͤndig, daß man ſagen kann:
Jede Beſchaͤftigung, die Bildung bezweckt, iſt Schule,
(daher man das Leben ſelbſt wol ſo genannt hat,)
und wiederum: Alle wahre Bildung wird nur durch
Schule erworben.

Was ſollen wir nun ſagen von der Anſicht, daß
die Schule Lehranſtalt ſei? Sie iſt wahr, aber unvoll-
kommen, weil ſie das ſchon als Zweck ſetzt, was recht
angeſehen nur ein Mittel iſt zu einem hoͤhern Zweck.
Sie iſt eben darum auch einſeitig. Des Schuͤlers
Geiſteskraͤfte ſollen alle in regelmaͤßiger Behandlung
gepruͤft, auf das Gute und Wahre gerichtet, zu
ſelbſtſtaͤndigem Fleiße darin geſtaͤrkt werden. Es
muß alſo in der Schule auf gleiche Weiſe geſorgt
werden wie fuͤr die Ausbildung ſeines Verſtandes in
Gedanken, Erfahrungen und Fertigkeiten und fuͤr
die Ausbildung ſeines Gemuͤths in Berichtigung und
Veredlung des Gefuͤhls, ſo auch fuͤr die Ausbildung
ſeines Willens in Sitte, Selbſtbeherrſchung und
Selbſtbeſtimmung; d. h. es muß geſorgt werden wie
fuͤr ſeine Belehrung ſo auch fuͤr ſeine Erziehung.
— Bildung des Schuͤlers iſt aber durchaus der letzte
Zweck. Dieſe verlangen der Staat und die Kirche aus
Sorge fuͤr ihre Mitglieder und in dem Wunſche recht
vollkommene zu haben, weil davon ihr eignes Be-
ſtehen abhaͤngt und ihre beſte Lebenskraft. Und je
nachdem in der Familie oder in dem Gemeinweſen
die Bildung hoͤher oder niedriger ſteht, groͤßern

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[14/0022] oder diejenige, welche fuͤr beſondere Beſchaͤftigungen gerade moͤglich oder erfoderlich iſt. Wir duͤrfen alſo dieſe Erklaͤrung gewiß feſthalten, und ſie enthaͤlt den geſuchten Begriff ſo vollſtaͤndig, daß man ſagen kann: Jede Beſchaͤftigung, die Bildung bezweckt, iſt Schule, (daher man das Leben ſelbſt wol ſo genannt hat,) und wiederum: Alle wahre Bildung wird nur durch Schule erworben. Was ſollen wir nun ſagen von der Anſicht, daß die Schule Lehranſtalt ſei? Sie iſt wahr, aber unvoll- kommen, weil ſie das ſchon als Zweck ſetzt, was recht angeſehen nur ein Mittel iſt zu einem hoͤhern Zweck. Sie iſt eben darum auch einſeitig. Des Schuͤlers Geiſteskraͤfte ſollen alle in regelmaͤßiger Behandlung gepruͤft, auf das Gute und Wahre gerichtet, zu ſelbſtſtaͤndigem Fleiße darin geſtaͤrkt werden. Es muß alſo in der Schule auf gleiche Weiſe geſorgt werden wie fuͤr die Ausbildung ſeines Verſtandes in Gedanken, Erfahrungen und Fertigkeiten und fuͤr die Ausbildung ſeines Gemuͤths in Berichtigung und Veredlung des Gefuͤhls, ſo auch fuͤr die Ausbildung ſeines Willens in Sitte, Selbſtbeherrſchung und Selbſtbeſtimmung; d. h. es muß geſorgt werden wie fuͤr ſeine Belehrung ſo auch fuͤr ſeine Erziehung. — Bildung des Schuͤlers iſt aber durchaus der letzte Zweck. Dieſe verlangen der Staat und die Kirche aus Sorge fuͤr ihre Mitglieder und in dem Wunſche recht vollkommene zu haben, weil davon ihr eignes Be- ſtehen abhaͤngt und ihre beſte Lebenskraft. Und je nachdem in der Familie oder in dem Gemeinweſen die Bildung hoͤher oder niedriger ſteht, groͤßern

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Zitationshilfe: Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessert_schulzucht_1826/22>, abgerufen am 21.11.2024.