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Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.

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für sich verfolgen, selbst wenn der Unterricht dasselbe
nicht thäte oder ganz und gar ausfiele; deshalb muß
sie dafür sorgen, daß die Schulversammlung
in ihrem Aeußern die Annahme der Bil-
dung und das Streben danach kund thue,
d. h. daß sie eine gesittete Gesellschaft dar-
stelle;
und das ist es, was wir hier unter Ge-
meinsamkeit
verstehen.

Etwas für diesen Zweck bietet die Schule jedem
bei seinem Eintritt schon dar, gemeinschaftlichen Raum
und gemeinschaftliche Zeit, und er muß in diese sich
fügen. Es ist also nöthig, daß er in sie vertheilt,
sie für ihn bestimmt werden; und zwar wird der
Antheil des Einzelnen an dem Schulraum abhangen
von seinem Verhältniß zu den Mitschülern, der An-
theil an der Schulzeit aber von seinem Recht an den
Lehrer. Was denn in diesen Hinsichten gefodert wird,
ist Ordnung. Etwas anders muß jedes Mitglied
hervorbringen helfen, daß nämlich ein wirkliches Zu-
sammenleben entstehe, in welchem stets jeder auf
jeden Rücksicht nimmt, damit also einer um des
andern willen gern sei an diesem Ort und in solcher
Vereinigung sich geistig wohl fühle. Dies wird er-
reicht, wenn der Zustand der äußerlichen Persönlich-
keit eines jeden gesittet ist, und ebenso die Art seines
Betragens. Jn jenem ist daher nöthig Reinlich-
keit
*), in diesem Sittsamkeit.

*) Daß hierbei Gesundheit mitbegriffen ist, darf wol nur
dadurch bewiesen werden, daß bei ihrer Unterbrechung völlige
Reinlichkeit nicht zu erhalten ist.

fuͤr ſich verfolgen, ſelbſt wenn der Unterricht daſſelbe
nicht thaͤte oder ganz und gar ausfiele; deshalb muß
ſie dafuͤr ſorgen, daß die Schulverſammlung
in ihrem Aeußern die Annahme der Bil-
dung und das Streben danach kund thue,
d. h. daß ſie eine geſittete Geſellſchaft dar-
ſtelle;
und das iſt es, was wir hier unter Ge-
meinſamkeit
verſtehen.

Etwas fuͤr dieſen Zweck bietet die Schule jedem
bei ſeinem Eintritt ſchon dar, gemeinſchaftlichen Raum
und gemeinſchaftliche Zeit, und er muß in dieſe ſich
fuͤgen. Es iſt alſo noͤthig, daß er in ſie vertheilt,
ſie fuͤr ihn beſtimmt werden; und zwar wird der
Antheil des Einzelnen an dem Schulraum abhangen
von ſeinem Verhaͤltniß zu den Mitſchuͤlern, der An-
theil an der Schulzeit aber von ſeinem Recht an den
Lehrer. Was denn in dieſen Hinſichten gefodert wird,
iſt Ordnung. Etwas anders muß jedes Mitglied
hervorbringen helfen, daß naͤmlich ein wirkliches Zu-
ſammenleben entſtehe, in welchem ſtets jeder auf
jeden Ruͤckſicht nimmt, damit alſo einer um des
andern willen gern ſei an dieſem Ort und in ſolcher
Vereinigung ſich geiſtig wohl fuͤhle. Dies wird er-
reicht, wenn der Zuſtand der aͤußerlichen Perſoͤnlich-
keit eines jeden geſittet iſt, und ebenſo die Art ſeines
Betragens. Jn jenem iſt daher noͤthig Reinlich-
keit
*), in dieſem Sittſamkeit.

*) Daß hierbei Geſundheit mitbegriffen iſt, darf wol nur
dadurch bewieſen werden, daß bei ihrer Unterbrechung voͤllige
Reinlichkeit nicht zu erhalten iſt.
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[22/0030] fuͤr ſich verfolgen, ſelbſt wenn der Unterricht daſſelbe nicht thaͤte oder ganz und gar ausfiele; deshalb muß ſie dafuͤr ſorgen, daß die Schulverſammlung in ihrem Aeußern die Annahme der Bil- dung und das Streben danach kund thue, d. h. daß ſie eine geſittete Geſellſchaft dar- ſtelle; und das iſt es, was wir hier unter Ge- meinſamkeit verſtehen. Etwas fuͤr dieſen Zweck bietet die Schule jedem bei ſeinem Eintritt ſchon dar, gemeinſchaftlichen Raum und gemeinſchaftliche Zeit, und er muß in dieſe ſich fuͤgen. Es iſt alſo noͤthig, daß er in ſie vertheilt, ſie fuͤr ihn beſtimmt werden; und zwar wird der Antheil des Einzelnen an dem Schulraum abhangen von ſeinem Verhaͤltniß zu den Mitſchuͤlern, der An- theil an der Schulzeit aber von ſeinem Recht an den Lehrer. Was denn in dieſen Hinſichten gefodert wird, iſt Ordnung. Etwas anders muß jedes Mitglied hervorbringen helfen, daß naͤmlich ein wirkliches Zu- ſammenleben entſtehe, in welchem ſtets jeder auf jeden Ruͤckſicht nimmt, damit alſo einer um des andern willen gern ſei an dieſem Ort und in ſolcher Vereinigung ſich geiſtig wohl fuͤhle. Dies wird er- reicht, wenn der Zuſtand der aͤußerlichen Perſoͤnlich- keit eines jeden geſittet iſt, und ebenſo die Art ſeines Betragens. Jn jenem iſt daher noͤthig Reinlich- keit *), in dieſem Sittſamkeit. *) Daß hierbei Geſundheit mitbegriffen iſt, darf wol nur dadurch bewieſen werden, daß bei ihrer Unterbrechung voͤllige Reinlichkeit nicht zu erhalten iſt.

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Zitationshilfe: Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessert_schulzucht_1826/30>, abgerufen am 23.11.2024.