Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.für sich verfolgen, selbst wenn der Unterricht dasselbe Etwas für diesen Zweck bietet die Schule jedem *) Daß hierbei Gesundheit mitbegriffen ist, darf wol nur
dadurch bewiesen werden, daß bei ihrer Unterbrechung völlige Reinlichkeit nicht zu erhalten ist. fuͤr ſich verfolgen, ſelbſt wenn der Unterricht daſſelbe Etwas fuͤr dieſen Zweck bietet die Schule jedem *) Daß hierbei Geſundheit mitbegriffen iſt, darf wol nur
dadurch bewieſen werden, daß bei ihrer Unterbrechung voͤllige Reinlichkeit nicht zu erhalten iſt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0030" n="22"/> fuͤr ſich verfolgen, ſelbſt wenn der Unterricht daſſelbe<lb/> nicht thaͤte oder ganz und gar ausfiele; deshalb muß<lb/> ſie dafuͤr ſorgen, <hi rendition="#g">daß die Schulverſammlung<lb/> in ihrem Aeußern die Annahme der Bil-<lb/> dung und das Streben danach kund thue,<lb/> d. h. daß ſie eine geſittete Geſellſchaft dar-<lb/> ſtelle;</hi> und das iſt es, was wir hier unter <hi rendition="#g">Ge-<lb/> meinſamkeit</hi> verſtehen.</p><lb/> <p>Etwas fuͤr dieſen Zweck bietet die Schule jedem<lb/> bei ſeinem Eintritt ſchon dar, gemeinſchaftlichen Raum<lb/> und gemeinſchaftliche Zeit, und er muß in dieſe ſich<lb/> fuͤgen. Es iſt alſo noͤthig, daß er in ſie vertheilt,<lb/> ſie fuͤr ihn beſtimmt werden; und zwar wird der<lb/> Antheil des Einzelnen an dem Schulraum abhangen<lb/> von ſeinem Verhaͤltniß zu den Mitſchuͤlern, der An-<lb/> theil an der Schulzeit aber von ſeinem Recht an den<lb/> Lehrer. Was denn in dieſen Hinſichten gefodert wird,<lb/> iſt <hi rendition="#g">Ordnung.</hi> Etwas anders muß jedes Mitglied<lb/> hervorbringen helfen, daß naͤmlich ein wirkliches Zu-<lb/> ſammenleben entſtehe, in welchem ſtets jeder auf<lb/> jeden Ruͤckſicht nimmt, damit alſo einer um des<lb/> andern willen gern ſei an dieſem Ort und in ſolcher<lb/> Vereinigung ſich geiſtig wohl fuͤhle. Dies wird er-<lb/> reicht, wenn der Zuſtand der aͤußerlichen Perſoͤnlich-<lb/> keit eines jeden geſittet iſt, und ebenſo die Art ſeines<lb/> Betragens. Jn jenem iſt daher noͤthig <hi rendition="#g">Reinlich-<lb/> keit</hi> <note place="foot" n="*)">Daß hierbei <hi rendition="#g">Geſundheit</hi> mitbegriffen iſt, darf wol nur<lb/> dadurch bewieſen werden, daß bei ihrer Unterbrechung voͤllige<lb/> Reinlichkeit nicht zu erhalten iſt.</note>, in dieſem <hi rendition="#g">Sittſamkeit.</hi></p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [22/0030]
fuͤr ſich verfolgen, ſelbſt wenn der Unterricht daſſelbe
nicht thaͤte oder ganz und gar ausfiele; deshalb muß
ſie dafuͤr ſorgen, daß die Schulverſammlung
in ihrem Aeußern die Annahme der Bil-
dung und das Streben danach kund thue,
d. h. daß ſie eine geſittete Geſellſchaft dar-
ſtelle; und das iſt es, was wir hier unter Ge-
meinſamkeit verſtehen.
Etwas fuͤr dieſen Zweck bietet die Schule jedem
bei ſeinem Eintritt ſchon dar, gemeinſchaftlichen Raum
und gemeinſchaftliche Zeit, und er muß in dieſe ſich
fuͤgen. Es iſt alſo noͤthig, daß er in ſie vertheilt,
ſie fuͤr ihn beſtimmt werden; und zwar wird der
Antheil des Einzelnen an dem Schulraum abhangen
von ſeinem Verhaͤltniß zu den Mitſchuͤlern, der An-
theil an der Schulzeit aber von ſeinem Recht an den
Lehrer. Was denn in dieſen Hinſichten gefodert wird,
iſt Ordnung. Etwas anders muß jedes Mitglied
hervorbringen helfen, daß naͤmlich ein wirkliches Zu-
ſammenleben entſtehe, in welchem ſtets jeder auf
jeden Ruͤckſicht nimmt, damit alſo einer um des
andern willen gern ſei an dieſem Ort und in ſolcher
Vereinigung ſich geiſtig wohl fuͤhle. Dies wird er-
reicht, wenn der Zuſtand der aͤußerlichen Perſoͤnlich-
keit eines jeden geſittet iſt, und ebenſo die Art ſeines
Betragens. Jn jenem iſt daher noͤthig Reinlich-
keit *), in dieſem Sittſamkeit.
*) Daß hierbei Geſundheit mitbegriffen iſt, darf wol nur
dadurch bewieſen werden, daß bei ihrer Unterbrechung voͤllige
Reinlichkeit nicht zu erhalten iſt.
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